Aktion gegen die Ausländerpolizei Hamburg (August 86)
Der Angriff auf die FD 624 der Hamburger Polizei ist keine Reaktion auf die gegenwärtige Aktualität des Flüchtlingsthemas. Bislang diente die Konstruktion des Asylantenproblems in erster Linie als Vorwand für sozialpolitische Experimente, als Rechtfertigung, Menschen wieder in Lager einzupferchen, sie in ihrer Bewegungsfreiheit zu beschneiden, ihnen Sozialgelder drastisch zu kürzen oder zu verweigern. Zwar trugen diese Verwaltungsakte stets auch den Stempel rassistischer Stigmatisierung einer exponierten Bevölkerungsgruppe, ihr vordringlicher Zweck war jedoch ein anderer.
Die Flüchtlinge taugten als Manövriermasse, an der das sozial-technische Instrumentarium eingeschliffen, sowie auf seine Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit hin erprobt werden konnte. Das Arbeitsverbot stellte sicher, daß dem illegalen Arbeitsmarkt jederzeit frei verfügbare Kräfte zuflossen. Die Lebensmittelgutscheine ermöglichten eine umfassende Reglementierung der Reproduktion. Und die Zwangsumverteilung zumal in kleine Dörfer und ländlich konservative Randgebiete folgte zum einen dem Kalkül, die Konfrontation mit der dort ansässigen Bevölkerung zu schüren. In ihr spiegelt sich aber gleichermaßen der Versuch, dem Entstehen einer Subkultur der Minderheiten das Wasser abzugraben, und durch Zerstreuung jede Form der Selbstbestimmung bereits im Ansatz abzubiegen.
Wenn die Flüchtlingsfrage nun jedoch zum Wahlkampfthema, als Medienereignis hochgekocht wird, so liegt darin eine neue Qualität: die behördlich kalkulierte Diskriminierung verbindet sich mit offen rassistischer Mobilisierung. Das sozialtechnische Management der Flüchtlingspolitik probt das Bündnis mit dem fremdenfeindlichen Mob.
Mit verschärften Kontrollen, zusätzlichen Razzien und der Umschreibung von bisher üblicher Duldung in den Asylstatus wird die Zahl der Asylanträge künstlich in die Höhe geschraubt. Demonstrativ werden Baucontainer plaziert und Zeltlager aufgeschlagen unter dem Vorwand, daß die Welle der neuankommenden Flüchtlinge anders nicht zu bewältigen sei. Flüchtlinge, die in Berlin oder Hamburg gar nicht weiter aufgefallen wären, werden in einer Kleinstadt wie Helmstedt zu tausenden konzentriert und erst dadurch sichtbar gemacht.
Diese Form der Zurschaustellung, der sozialen Markierung, ebnet den Weg vom fremdenfeindlichen Ressentiment zum handgreiflichen Pogrom. Bürgerproteste und Rollkommandos gegen die Flüchtlinge erscheinen nun als zwangsläufige und legitime Reaktion auf ein soziales Problem, das durch bürokratische Erlasse und Verfügungen aber erst geschaffen wurde. Und umgekehrt entwickelt sich aus der Dynamik von Medieninszenierung, sozialhygienischen Bürgerinitiativen und Schlägertrupps jener Druck von unten, aus dem heraus die fortschreitende Formierung des noch brüchigen Apparats der Flüchtlingsverwaltung, ebenso wie der nächste Schub staatlicher Zwangsmaßnahmen, ihre Legitimation beziehen. Wie im Nationalsozialismus die Auslöschung des Gemeinschaftsfremden mit rassistischer Propaganda und einer Differenzierung der Sozialgesetzgebung begann, so ist auch die derzeitige Eskalation im Vorgehen gegen die Flüchtlinge Ausdruck und Modell eines sozialrassistischen Kurses.
Doch auch in der Wahnvorstellung von einer BRD, die durch die große Anzahl von Asylsuchenden bedroht würde, ist ein Fünkchen Wahrheit enthalten.
Die BRD ist ein imperialistisches Land und der Imperialismus hat die weltweiten Flüchtlingsbewegungen in Gang gesetzt. Es ist die transnationale Kapitalakkumulation im imperialistischen Weltsystem, die den Menschen die Existenzgrundlagen zerstört und verwüstet, sie mit Kriegen überzieht und dem Hunger ausliefert. In dieser Entwicklung sind die Nationalgrenzen längst überholt. Sie dienen lediglich noch der Regulation der internationalen Mobilität der Arbeitskräfte und als Barrieren gegen unerwünschte Einwanderungen. Wenn dennoch beharrlich an einer nationalstaatlichen Definition von Bevölkerung festgehalten und die Imagination der Volksgemeinschaft wieder festgeklopft wird, so liegt der Sinn einzig in dem daraus abgeleiteten Rechtsanspruch, andere Fremde kenntlich zu machen, sonderzubehandeln, zu verfolgen und zu vertreiben.
Und das ist die Sorge, die die Scharfmacher der Ausländerpolitik tatsächlich umtreibt: daß die Massen der trikontinentalen und südeuropäischen Armutsbevölkerung auf den von der Arbeitsmigration gesteckten Routen nachfolgen und ihren Anspruch auf Leben und Entschädigung hier massiv vorbringen werden eine Entwicklung, die das soziale und politische Gefüge der BRD in nicht absehbarem Ausmaß durcheinanderwirbeln würde. Was weder die hiesigen Politiker wünschen noch der linke Mittelstand, der einen begrenzten Zuzug von Ausländern allenfalls als folkloristische Bereicherung des sozialen und kulturellen Klimas akzeptiert.
In der Flüchtlingsfrage gibt es keine Forderungen an den Staat zu stellen. Es geht einzig darum, den Flüchtlingen zu einem selbstverständlichen Recht nämlich zu bleiben, wie lange sie wollen zu verhelfen, ihnen Lebensmöglichkeiten zu schaffen und zu sichern. Es geht darum, die Grenzen zu durchlöchern und für die selbstbestimmte Mobilität der Armutsbevölkerung zu kämpfen, weil dies die einzig angemessene und die radikalste Antwort auf die transnationale Akkumulation des Kapitals und die Verwertung der Menschen ist. Der Angriff auf die Institutionen der Grenzkontrolle und der inneren Regulation ist daher notwendiger Bestandteil dieses Kampfes.
Gleichermaßen fragwürdig ist die Hoffnung oder der taktische Umgang, was die Versprechungen des Asylrechts betrifft. Nicht nur, daß es die willkürliche Unterscheidung zwischen einheimischer Bevölkerung und den Fremden festschreibt und die Interessen der Flüchtlinge einem staatlichen Gnadenakt überantwortet. Gedacht als löcheriges Privileg für eine schmale Schicht politischer und intellektueller, weißer, männlicher Opposition mag es auf einen Teil der hier ankommenden Flüchtlinge noch zutreffen, insofern es sich etwa bei den Tamilen oder Iranern um politisch verfolgte Mittelschichten handelt. Es taugt jedoch nicht vor dem Hintergrund weltweiter Mobilisierung der Armutsbevölkerung. Was momentan vor sich geht, ist eine gigantische Umschichtung der Weltbevölkerung, deren Ausmaß die Migrationsbewegungen des 19. Jahrhunderts in den Schatten stellt und deren metropolitane Gestalt bisher nur die Spitze eines Eisberg darstellt.
Die Fachdirektion 624 der Ausländerpolizei ist in Hamburg die
Institution, die für Razzien in den Lagern, für Festnahmen und
Abschiebungen verantwortlich zeichnet. Sie ist zugleich die
Polizeidienststelle, in deren Kompetenz die Kontrolle und Steuerung des
illegalen Arbeitsmarktes fällt: sie hält sich im Hintergrund, wenn z.B. die
Obsternte im Alten Land den Einsatz der Flüchtlinge erfordert und sie
beginnt ihre Menschenjagd, wenn die Nachfrage auf der untersten Stufe des
Arbeitsmarktes sinkt.
Aktion gegen das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (September
86)
Der 11. Senat des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg
steht in einem legendären Ruf nicht nur, weil er bis heute noch jeden
Asylantrag mit Erfolg und gleichgültig gegen jeden Inhalt abgeschmettert
hat, sondern auch, weil er sich dabei durch Einfallsreichtum und
Pioniergeist hervorgetan hat. In der Abwägung zwischen Staatsraison und Menschenrecht hat er
sich unbestechlich von der Devise leiten lassen, daß menschliches Leid
hinter dem Wohl des Staates zurückzustehen habe.
Folter so der Senat ist kein Asylgrund, wenn
körperliche Mißhandlung zum Arsenal des Strafvollzuges eines Staates, wie
zu dessen traditionellen Kulturgütern gehörten.
Eine drohende Todesstrafe schützt nicht vor Abschiebung, weil deutsche
Behörden schon aus Eigenschutz die Hoheitsgewalt fremder Staaten
respektieren müssen.
Ein Ausländer, der hier Asyl beantragt hat, sollte sich jeder
politischen Aktivität enthalten, da sonst unterstellt werden muß, daß er
mit Absicht im nachhinein asylrelevante Gründe provozieren will.
Auch wenn sich dieser Horrorsenat mit derlei
Entscheidungen und Begründungen in den Vordergrund gespielt hat der
Vorwurf der Mißachtung oder gar Aushöhlung der Verfassung geht ins
Leere. Er schöpft nur die Möglichkeiten aus, die darin enthalten sind. Das
Grundrecht auf Asyl ist so vorbehaltlos in die Verfassung hineinformuliert
worden, daß ihm jede beliebige Auslegung übergestülpt werden kann. Ein
Ausländerrecht, das den Begriff des politischen Asyls nicht definiert,
überläßt implizit den Behörden die Entscheidung, ob jemand aufgenommen wird
oder nicht. Die Freizügigkeit und vermeintliche Generosität des Artikel 16
GG ist gewissermaßen die Bedingung, daß das Asylrecht administrativ und
nach Maßgabe der politischen Opportunität exektuiert werden kann.
Das Paradox, daß sich die BRD einerseits mit einem äußerst
liberalen Asylrecht schmückt und andererseits federführend ist, wenn es um
die Abschottung der Grenzen Westeuropas geht, erklärt sich aus dieser
Unbestimmheit des Artikel 16 GG. Der scheinbare Gegensatz von hohen Werten
und brutalen Fakten, von Anspruch und gleichzeitiger Verweigerung ist nicht
anderes als das Strickmuster, nach dem die bürgerliche Demokratie
funktioniert.
Gradmesser für die Auslegung des Asylrechts ist deshalb nicht etwa,
worüber schon 1949 im Parlamentarischen Rat15 gestritten wurde und was als
fauler Kompromiß dabei herausgekommen ist. Gradmesser ist vielmehr das
aktuelle politische Programm und dessen Quintessenz lautet schlicht und
einfach: Wir haben nichts gegen Ausländer, aber sie sind zu viele.
(Kohl)
Es ist nur folgerichtig, daß das Asylrecht in dem Maße zu bloßer
Makulatur wird, wie es von den falschen Leuten in Anspruch genommen wird.
Seine faktische Außerkraftsetzung steht in unmittelbarer Relation zu der
interkontinentalen Dimension der heutigen Migration. Es ist ein Privileg
für einzelne und kein Rechtsanpruch für Massen, es wird aufrecht erhalten
für Weiße und für null und nichtig erklärt, wenn Flüchtlinge aus Asien,
Afrika oder Lateinamerika kommen.
Dies ist die Lektion, die zu erteilen die Behörden angetreten sind.
Ausgestattet mit der Macht, die ihnen das Grundgesetz einräumt, kommt der
Apparat in Schwung, wird jeder Beamte zum funktionierenden Scharnier dieser
gewaltigen Maschinerie. Die rassistische Mobilisierung der letzten Wochen
hat nicht nur den Mob erreicht, sondern auch die inneren Reihen der
Administration geschlossen. Vorstöße wie die des OVG Lüneburg müssen zur
Regel werden. Nicht kleinliche Klauseln, Dienstanweisungen, Verordnungen
bieten die Gewähr für eine sachgerechte Abwicklung, sondern die
Gewißheit, daß die staatlichen Organe ihren Auftrag und jeder Beamte seine
Mission begriffen haben: um die BRD vor der drohenden Überfremdung zu
schützen, ist jedes Mittel Recht. Die Politik der Abschreckung schließt
Tote ein.
Am 30. September 1983 flüchtete Cemal Altun selbst in den Tod, bevor ihn
die deutsche Justiz an die Henker des türkischen Regimes ausliefern
konnte.
Aktion gegen das Deutsche Rote Kreuz, Berlin (September
86)
Nutznießer Rotes Kreuz
Es ist doch für die meisten von denen eh zu kalt hier, die kriegen doch
bloß Schnupfen. (Prinz Wittgenstein, Chef vom DRK)
In den letzten Wochen sind die Flüchtlinge wieder einmal
Thema Nr. 1 in Berliner und westdeutsche Medien. Kaum ein Tag, wo nicht mit
reaktionärem Gewäsch über Asylantenschwemme, Überfremdung u.ä. Jagd auf die
Flüchtlinge gemacht wird. Parallel dazu verschlimmert der Senat
systematisch die Lebensbedingungen der ankommenden Flüchtlinge, die in
Turnhallen, Lager oder Container gepfercht werden, bewacht von Bullen und
Hunden.
Wir haben uns erlaubt, zwei Repräsentanten der wichtigsten
Erfüllungsgehilfen dieser reaktionären Politik, die so häufig vergessen
werden, ins Licht der Öffentlichkeit zu zerren. Die Herren Schmidt und
Meisner haben heute eine unruhige Nacht verbracht, leichten Sachschaden
erlitten und sind jetzt vielleicht auch verschnupft. Schmidt ist seit 1976
Präsident des Berliner Roten Kreuzes (BRK), Meisner ist als
Abteilungsleiter Soziales für die Unterbringung der Flüchtlinge
verantwortlich.
Das Berliner RK ist als einzige Wohlfahrtsorganisation der Stadt bereit,
die Machenschaften des Senats voll zu unterstützen. Dies geschieht mittels
eines mit dem Senat abgeschlossenen Generalvertrages, durch den das BRK
eine Art Monopolstellung in der Flüchtlingsversorgung bekommt. Außerdem
betreibt das BRK die Containerunterbringung und die Zeltlager. Es ist
zuständig für die medizinische Versorgung neuerdings mit Lagerärzten und
DRK-Krankenscheinen , die Verpflegung, sowie die Förderung der
Rückkehrbereitschaft sprich: freiwillig in die Armut, den Krieg oder
die Folterkammer zurück.
Ebenso obliegt ihm die technische Durchführung dieser Rückkehr. Daß sich
dieser dubiose Menschlichkeitskonzern dabei eine goldene Nase verdient,
versteht sich fast von selbst. Pro Flüchtling kassiert das BRK vom Senat
32,50 DM pro Tag, für jedes Kind weitere 15 DM. Davon werden für alle
Versorgungsmaßnahmen nicht mehr als 10 DM pro Tag ausgegeben, der Rest
einkassiert. Bei einem Umsatz von 30 bis 40 Millionen pro Jahr ein
lukratives Geschäft, allerdings nicht das einzige.
Neben der Flüchtlingsversorgung betreibt das DRK ein weitaus größeres
Geschäft mit den sog. Blutspenden. Mit dem daraus gewonnenen Plasma werden
im hauseigenen Pharmakonzern Milliardenumsätze und -profite erzielt
steuerbegünstigt, da gemeinnützig.
Unter dem gleichen Deckmantel der humanitären Hilfe verbergen sich die
Machenschaften im Dritten Reich, ganz im Sinne der Gesetze über die Rassen-
und Erbbiologie. Willfähriger Helfer der Nazi-Ideologie, strategisch
erfinderisch und innovativ für die gesamte Politik im Dritten Reich war das
DRK im sog. Euthanasieprogamm, der Vernichtung geistig und moralisch
minderwertigen Lebens. Zigtausende von behinderten Kindern und
Erwachsenen, aber auch Schwule und Lesben wurden im DRK-eigenen Wagen in
die Tötungslager gefahren. Damaliger Chef des DRK war der Reichsarzt SS Dr.
Grawitz, neben Reichsärzteführer Dr. Conti der Planer des
Euthanasieprogramms. Ein Wohlfahrtskonzern mit zweifelhafter
Vergangenheit.
Wir wollen mit unserer Aktion nicht die tausenden ehrenamtlichen Helfer,
die täglich Menschenleben retten und pflegen, angreifen. Die allermeisten
handeln aus ehrlichen Motiven und wissen nichts von der Politik ihrer
Konzernbosse.
Die wir angreifen, sind die Ärzte, die in den Flüchtlingslagern Menschen
mißhandeln, die Berater, die zur freiwilligen Rückkehr in den Tod zwingen,
und die Strategen, die einerseits bewußt an der letzten und endgültigen
Ausbeutung der Flüchtlinge teilnehmen und andererseits die reaktionäre
Hetze von CDU und SPD sowie die Jagd auf die Flüchtlinge mitbetreiben und
mitorganisieren.
Für freies Fluten RZ
Anschlag gegen das Ausländerzentralregister, Köln (September
86)
Das Ausländerzentralregister (AZR) ist ein rassistisches
und totalitäres Register. Es muß deshalb weg.
Die neuen Techniken der Sozialkontrolle, die im Kampf gegen
Volkszählung16, maschinenlesbare Personalausweise usw. blockiert und
sabotiert werden müssen, diese Techniken sind nicht wirklich neu. Zumindest
für Ausländerinnen und Ausländer haben sie sich in der BRD längst zur
materiellen Gewalt formiert in bruchloser Kontinuität zum
Nationalsozialismus übrigens.
Im Ausländerzentralregister beim Bundesverwaltungsamt in Köln ist das
gesamte Herrschaftswissen über alle Nichtdeutschen, die in der BRD
aufhältig sind oder es jemals waren, in einem gigantischen Pool
konzentriert. Die angeworbenen Arbeiterinnen- und Arbeiterkontingente, ihre
Familien, die anerkannten und abgelehnten, die geduldeten und abgeschobenen
oder ausgelieferten Flüchtlinge insgesamt 10 Millionen Männer und Frauen
sind dort totalerfaßt.
Aufgeschlüsselt nach den berüchtigten Personenkennziffern fließt jedwede
behördliche Erfassung ihrer Person durch Meldeämter, Ausländerbehörde,
Polizeidienststellen, Zirndorf, Bundeskriminalamt, Verfassungschutz und
Interpol im AZR zu einem Datenberg von bis zu 60 Einzelfeldern pro Mensch
zusammen zur absolut größten Erfassungs-, Überwachungs- und
Aussonderungskartei in der öffentlichen Verwaltung der BRD. On-line mit dem
gesamten Exekutiv- und Verwaltungsapparat, ohne Auskunftssperren, ohne
Löschfristen, gewinnt das AZR als vollkommen unlimitiertes Zweitdepot all
dieser institutionellen Datenbänke eine immens strategische Bedeutung. Das
Ausländerzentralregister ist das Kernstück im Kampf gegen die Flüchtlinge,
der zunehmend an die Grenzen, Flughäfen und in die Herkunftsländer der
Emigrantinnen und Emigranten verlagert wird. Es speist das
Grenzinformationssystem und die Visaabteilungen von inzwischen 40
Botschaften.
Vor allem aber wirkt es nach innen: auf die quantitative Regulierung der
Ausländerkontingente, auf die Manipulation ihrer Zusammensetzung, auf ihre
arbeitsmarktorientierte Vernutzung oder Aussonderung. Das AZR sammelt und
liefert das Material für die Strategien, die auf eine Liquidierung und
Durchstaatlichung der Ausländerkolonien und -communities, ihres
Solidaritätsnetzes, ihrer verdeckten Strukturen, ihrer Subkulturen und
illegalen Lebensformen.
Wie gesagt: Das Ausländerzentralregister ist ein rassistisches und
totalitäres Register. Es muß deshalb weg.
Anschlag auf die Deutsche Lufthansa, Köln (Oktober
86)
Für Freies Fluten
Schotten dicht für die Flüchtlinge, die in die BRD
reinwollen. Flug frei für alle, die raus sollen. Die deutsche Lufthansa
(DLH), immer treu im Dienste des Staates, macht es möglich.
Wer sich vor Hunger, Verfolgung, Folter, Krieg und Tod in die
Bundesrepublik zu retten versucht, muß dazu ein Flugzeug benutzen. Und wer
von diesem Staat zum Abschübling erklärt wird, wird wieder zurück ins
Flugzeug getreten. Von den über 8.000 Abschiebungen im Jahr 1984 hat die
DLH rund 6.000 übernommen. Das sind mindestens 16 Flüchtlinge pro Tag. Der
Umsatz für diese Hilfspolizeileistungen lag 1984 bei circa 8 Millionen
Mark. Um die Lage an Bord unter Kontrolle zu halten, fliegen seit einiger
Zeit Ex-GSG-9ler17 mit; Flüchtlinge, die sich gegen die Abschiebung wehren,
werden unter Drogen gesetzt. Piloten und Stewardessen, die sich weigern,
bei dieser Praxis mitzumachen, werden mit beruflichen Konsequenzen
bedroht.
Frauen können sich meist nicht einmal das nötige Flugticket für die
Flucht leisten. Frauen sind nicht nur Opfer der imperialistischen Politik
der Profitmaximierung, sondern auch die des Welt-Patriarchats. Es ist keine
Frage, wen die Familien zum Überleben mit dem letzten Geld nach Europa
schicken: den Sohn, nicht die Tochter; Männer können versuchen, wenigstens
die eigene Haut zu retten, während die Frauen mit den Kindern zurückbleiben
und höchstens bis ins nächste UN-Flüchtlingslager kommen. Deshalb sind die
Frauen der drei Kontinente eine Minderheit unter denen, die es bis in die
Metropolen schaffen, obwohl sie weltweit die Mehrheit der Flüchtlinge
ausmachen. In Südostasien hat sich eine spezifische Form der
Frauenimmigration entwickelt. Da die Frauen nicht anders aus ihrer elenden
Lage herauskommen, verkaufen sie sich als Katalogbräute. Käufer sind vor
allem bundesdeutsche Männer.
Die Deutsche Lufthansa weiß auch aus dieser Situation etwas
herauszuschlagen: über ihre Tochtergesellschaft Condor. Die transportiert
die Männer mit Bumsbombern nach Bangkok und Manila und schnappt sich so
ihren Teil am internationalen Zuhälterprofit mit Prostitution und
Frauenhandel. Während die Ware Frau also locker verschubt wird, weist die
DLH andere Flüchtlinge schon im Vorfeld zurück. Als erste Fluggesellschaft
führte die Lufthansa beim Check-In in den entsprechenden Abflughäfen
Visakontrollen als Selektionsmaßnahme ein.
Wie alle deutschen Traditionsunternehmen hat es auch die Lufthansa
geschafft, den historischen Dreck, den sie am Stecken hat, vergessen zu
machen und sich als honoriges Unternehmen mit positiver Geschäftsbilanz und
positivem Image zu präsentieren. Als Staatsunternehmen leistete die
Lufthansa Pionierarbeit bei der Erschließung des südamerikanischen Raumes
im Sinne nationalsozialistischer Großraumpolitik. Sie beteiligte sich aktiv
am Auf- und Wiederaufbau der Luftwaffe und trug entscheidend zur
Zerschlagung der spanischen Revolution bei. Das Lufthansa-Tarnunternehmen
Condor transportierte die Franco-Truppe von Marokko nach Spanien,
bombardierte als Legion Condor die Stadt Guernica. Im selben Jahr, 1939,
feierte die Lufthansa ihr erfolgreichstes Geschäftsjahr seit Bestehen.
1985 scheffelte die Deutsche Lufthansa 146 Millionen Mark Gewinn. Ihr
primäres Wachstumsfeld ist aber weniger die Passagierbeförderung als der
Gütertransport. Allein im Geschäftsjahr 1985 wurden mehr als 600.000 Tonnen
Fracht gefördert. Ein Großteil davon sind Rohstoffe und Waren, die in den
Billiglohnländern den Menschen abgepreßt wurden und an denen die Deutsche
Lufthansa via Frachtkosten mitprofitiert.
Und sie verdient noch einmal daran, daß sie die Flüchtlinge aus diesen
ausgebeuteten Ländern in die Baracken und Gefängnisse zurücktransportiert,
vor denen sie geflohen sind.
Schüsse in die Knie des Leiters der Ausländerpolizei
Hollenberg, Berlin (Oktober 86)
Der Berliner Ausländerpolizeichef Hollenberg ist ein
Menschenjäger und ein Schreibtischtäter. Sein Jagdrevier Westberlin ist der
Brennspiegel bundesdeutscher Ausländerpolitik, das heikle und heiße
Pflaster, auf dem sich die jeweiligen Projektierungen exemplarisch
verdichten und hochgekocht werden. Mögen die Ausländerpopulationen auch
wechseln, die taktische Aufarbeitung bleibt sich doch immer gleich. Über
eine Abfolge von staatlich gesteuerter Stigmatisierung einzelner Segmente,
zunehmend jedoch der ausländischen Bevölkerung in ihrer Gesamtheit, über
eine genau kalkulierte, völkische Mobilisierung wird das Terrain geebnet
für blutige Pogrome und radikale Repressionen. Nach diesem Muster verliefen
die Angriffslinien gegen die türkischen Arbeitsemigrantinnen und
-emigranten ab Mitte der 70er Jahre mit dem Ziel, sie generell aus den
arbeits- und sozialrechtlichen Sicherungen herauszubrechen, um über eine
flexible, vollkommen rechtlose Verschiebmasse auf dem Arbeitsmarkt zu
verfügen. Nach diesem Muster verliefen auch die verschiedenen
Angriffswellen gegen die Flüchtlingskontingente. Nach den bilateralen,
schmutzigen Deals mit der NATO-Türkei und dem Libanon, zeichnet sich über
das jüngste DDR-Abkommen, die Mitarbeit des Ostblocks an den
kapitalistischen Eindämmungstrategien gegenüber den internationalen
Flüchtlings- und Wanderarbeiterbewegungen ab. Mag dabei auch politisches
Kalkül und ökonomischer Zugzwang eine Rolle spielen, de facto konstituiert
sich damit ein Bündnis von Imperialismus und Staatssozialismus gegen die
Armutsbevölkerung der drei Kontinente.
Der Chef der Berliner Ausländerpolizei und Lummer18-Protegé
Hollenberg steht in diesem Abwehrkampf an vorderster Front, in Geist und
Tradition der kämpfenden Verwaltung, wie sie NS-Heydrich19 definiert und
formiert hat. Dabei ist weniger ausschlaggebend, ein scharfer Hund zu sein,
vielmehr kommt es darauf an, ein untrügliches Gespür für die Absichten und
Planungen der Macht zu haben, um effektiv und flexibel an den
Gesamtkonzeptionen mitzuarbeiten. Daß Hollenberg über dieses unersetzliche,
symbiotische Verhältnis zur Macht verfügt, beweist seine rasche
Wiedereinsetzung als Ausländerpolizeichef im übrigen ein beispielloser
Vorgang nachdem er zuvor wegen seiner Verwicklungen in die
Schmitz-Korruptionsaffaire verabschiedet werden mußte. Seither übt er sein
Amt diskreter, dafür umso effizienter aus.
Hollenberg ist zuständig für den täglichen Terror, für die über
hunderttausend Kontrollen, für zehntausende von Festnahmen, für tausende
von Razzien im Jahr auf ausländerrelevante Orte. Er befehligt die
zahllosen Überfälle und Durchsuchungen von Ausländerwohnheimen und
-wohnungen auf der Suche nach Asylern, Abschiebern, illegalen
Schwarzarbeitern und Scheinehen.
Und er ist mitverantwortlich für den grauenvollen Verbrennungstod von
sechs Männern in der Abschiebehaft Augustastraße20, denn er sorgt dafür,
daß diese Käfige ständig überfüllt sind. Die provozierte Enge, der Dreck,
der Gestank und die Aggressionen sind kalkuliert, um einen Rassismus zu
schüren, der keine Hemmschwellen mehr kennt, Menschen aus
Pflichtbewußtsein verbrennen zu lassen.
Das taktische Zusammenspiel zwischen den rigorosen Projekten der Macht
und dem exekutierenden Verwaltungsapparat hat in diesem Sommer einen
erschreckenden Höhepunkt erreicht. In diesen Manövern hat sich auch der
Chef der Berliner Ausländerpolizei blutige Meriten erworben. Um die
Flüchtlingszahlen demagogisch hochzutreiben, ließ er durch seine
Greiftrupps zur gezielten Ausländerfahndung die Frontstadt praktisch
dichtmachen und ausnahmslos alle nichtweißen Frauen, Männer und Kinder
selbst Durchreisende und Besucher einfangen und zwangsasylieren.
Zeltstädte und Containerlager wurden in Szene gesetzt Potemkinsche
Dörfer21 allein für den Augenblick und Zweck geschaffen, ein mörderisches
völkisches Klima hochzuputschen und sich eine breite Akzeptanz zu sichern
für die eigentlichen imperialen Lösungsstrategien. Diese zielen, jenseits
allen wahltaktisch inszenierten Gerangels Grundgesetzänderung versus
DDR-Deal22 auf eine völlige Umkehrung der jetzigen Situation. Über ein
ganzes Paket aufeinander abgestimmter, drakonischer Repressionen soll ein
grundsätzlich neues, griffiges Instrumentarium geschmiedet werden, um die
internationalen Flüchtlings- und Wanderbewegungen im Vorfeld abzublocken
und einschneidend zu dezimieren. Die solchermaßen Vorsortierten sollen dann
einer neuerlichen Selektion nach Alter, Geschlecht, politischer Gesinnung
und beruflicher Qualifikation unterworfen werden, um unter
arbeitsmarktstrategischen Kriterien als entgarantierte Ausbeutungs- und
Verschiebemasse je nach Bedarf eingesogen oder ausgestoßen zu werden. Das
ist der reale, harte Kern der staatlich inszenierten Asylrechtsdiskussion.
Insoweit ist dies kein spezifisch bundesrepublikanisches Thema, sondern
wird im gesamten kapitalistischen Westen verhandelt. Für die innerdeutsche
Aufbereitung dieser Verwertungs- und Vernichtungsstrategien ist allerdings
der immense Druck, der in Berlin produziert wurde, von exemplarischer
Bedeutung und exakt auskalkuliert. Über dieses Spannungsfeld definiert sich
auch die spezielle Funktion des Berliner Ausländerpolizeichefs.
Eine ganze Reihe politischer Weichen in diesem unerklärten Kriegs gegen
die Armutsmassen der 3 Kontinente sind hier gestellt worden. Der erste, mit
Ostberlin ausgehandelte konzentrierte Angriff galt den Tamilen. Dann
dechiffrierte sich der La Belle-Anschlag zum einen als bestellter Vorwand
der US-Administration für die mörderische Bombardierung libyscher Städte.
Zum anderen als die, von den Alliierten legitimierte, Gelegenheit zur
Grenzabriegelung und systematischen Durchkämmung Westberlins durch
Hollenbergs Sondereinheiten. Vergleichbar national wie international
angelegt war die Operation Libanon. Die Suche nach vier Libanesen mit
Sprengstoffkoffern erwies sich schnell als durchsichtige Konstruktion für
die brutale und beispiellose Großrazzia mit 2 Schützenpanzern, 30 Wannen
und 12.000 Polizisten, die sämtliche Berliner Zwangslager und
Ausländerheime aufrollten. Zweifellos ein wichtiges Datum in der
Hollenbergschen Karriere. Für die internationale Auswertung dieser
Operation sorgte Innensenator Kewenig mit seinem Libanon-Trip, um den
letzten garantierten Schutz, das Verbot der Auslieferung in Kriegs- und
Krisengebiete, zu schleifen. In nahtloser Übereinstimmung mit dem Vorgehen
der Regierungen in Paris, London und Rom.
Die Strategie ist gesamtimperialistisch, die Aufbereitung national;
Westberlin kommt dabei die Funktion eines taktischen Zentrums zu und der
Chef der berliner Ausländerpolizei Hollenberg exekutiert diese Repressions-
und Selektionstrategien direkt an den Flüchtlingen und
Arbeitemigranten.
Aktion gegen die Sozialhilfestelle für Asylbewerber, Berlin
(Februar 87)
Unser Angriff auf die Zentrale Sozialhilfestelle für
Asylbewerber (ZSA) in Berlin richtet sich gegen die Asylpolitik der
rassistischen Sonderbehörde.
Es ist kein Appell für eine menschlichere Asylpolitik. Es ist
fatal zu glauben, durch Forderungen an die Herrschenden irgendetwas zu
erreichen. Am Beispiel der jüngsten Ausweisungen in den Libanon
verdeutlicht sich die eiskalte Logik gnadenloser Abschiebepolitiker.
Bestandteil und Voraussetzung dieser Politik ist die verwaltungstechnische
Umsetzung der Vorgaben des Berliner Senats bzw. des Innenministers. Diese
Rolle übernimmt in Berlin die ZSA, eine zentralistische Sonderbehörde,
speziell geschaffen für die hier ankommenden Flüchtlinge.
Die politischen, rassistischen Prämissen, unter denen diese Behörde
agiert, stehen im direkten Interesse der europäischen Verbündeten:
systematische Abschottung gegenüber den weltweiten Migrantenbewegungen
durch Schließung der Grenzen, vor allem des Zugangs nach Westberlin, durch
Kanalisierung und Konzentration der Flüchtlinge in Sammellager.
Genau wie das Ausländerzentralregister in Köln und die
Ausländerabteilungen der Bullen ist die ZSA absolut zentral organisiert
in Abweichung der Struktur sonstiger Sozialbehörden die kommunal bzw.
bezirklich gegliedert sind. Mit einem optimierten Verwaltungsapparat und
einer rigiden Anwendung des sozialtechnischen Instrumentariums setzt diese
rassistische Sonderbehörde Maßstäbe für die Kontrolle kommender sozialer
Auseinandersetzungen.
Neben der Verteilung der Flüchtlinge auf die Lager in der BRD bzw. in
Sammellager des Deutschen Roten Kreuzes, regelt die ZSA die soziale und
medizinische Betreuung. Mit dem DRK besteht eine perfekte Symbiose in der
täglichen Ausbeutung und Unterdrückung der Lagerbewohner. Das beginnt mit
dem Zwang, in der ZSA Soziknete zu beantragen, weil den Flüchtlingen mit
einem 2jährigen Arbeitsverbot jede Existenzgrundlage genommen wird. Die ZSA
erteilt einen erheblich verminderten Sozialhilfesatz: die Flüchtlinge
erhalten 50 DM im Monat und leben sie außerhalb der Lager 190 DM an
Wertgutscheinen. Mit allen Mitteln, häufig durch Streichung der
Wertgutscheine, der Soziknete, der Mietzahlungen etc. versucht die ZSA die
Flüchtlinge in die Sammellager zu zwingen.
Die Konzentration auf die Lager hat vorrangig drei Gründe: Zum einen
sichert sie die arbeitsmarktorientierte Vernutzung der Flüchtlinge, weil
sie leichter zu Zwangsarbeit verpflichtet werden können. Zum zweiten
verdient sich das DRK an den Lagern eine goldene Nase. In unserer Erklärung
zu den Brandanschlägen auf die Autos der DRK-Funktionäre sind wir darauf
eingegangen. Zum dritten zielt die Zwangskasernierung verschiedener
Nationalitäten auf die Widerstandskraft der Flüchtlinge: die
gegeneinandergetriebenen Flüchtlinge werden von der Organisierung
notwendiger Flüchtlingshilfen abgelenkt und am Aufbau klandestiner
Strukturen gehindert. Nicht zuletzt erschwert der um die Lager gezogene
Stacheldraht eine Vermischung mit dem hier existierenden Milieu. Der auf
niedrigstem Niveau eingeengte Lebensstandard und die Mißachtung elementarer
Hilfeleistungen Krankenscheine werden zurückgehalten, Atteste nicht
akzeptiert, Krankenbehandlungen unterlassen ist nicht der Gipfel der
Willkür, sondern die Methode eines logisch funktionierenden, rassistischen
Verwaltungsapparates.
Unser Ziel ist es nicht, für eine verbesserte Sozialtechnokratie zu
kämpfen, unser Angriff auf die Sonderbehörde ist grundsätzlicher
Natur.
Die ZSA und mit ihr alle rassistischen Behörden müssen
weg!
Knieschüsse auf den Vorsitzenden Richter des
Bundesverwaltungsgerichts Korbmacher, Berlin (September 87)
Das Unrecht ist nicht anonym, es hat einen Namen und eine
Adresse, sagt Brecht. Eine erste Adresse bei der Vollstreckung moderner
Flüchtlingspolitik ist Dr. Günter Korbmacher, Vorsitzender Richter des
Asylsenats am Bundesverwaltungsgericht. Dieser 9. Senat ist kein
herkömmlicher Senat, sondern ein 1980/81 gegen die trikontinentale
Flüchtlingsbewegung einberufener Sondersenat, der den Auftrag hat, sie auf
seinem Terrain und mit seinen Mitteln zu brechen. Der oberste Asylsenat mit
seiner politisch handverlesenen Richterbesetzung ist als juristischer
Begleitschutz konzipiert worden für den ab 1982 forcierten, legislativen
und administrativen Gegenangriff auf die Zwangsmobilisierten und
Armgemachten des Trikonts, die in wachsender Anzahl den Abwehrkordon der
Metropolen überwandern. Erste wesentliche Durchbrüche in diesem
Klassenkrieg waren bereits in unmittelbarer Folge zu verzeichnen. Die Zahl
der Asylverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht wurde durch eine Flut
einschneidender Sondererlasse von 12.000 im Jahr auf 800 heruntergedrückt
und damit ein zuvor durch jahrelange Verfahrensdauer garantierter
Überlebensraum für Immigranten vernichtet in der Begrifflichkeit moderner
Sozialtechnik ein Abschmelzen der Altlasten.
Die Neulasten werden durch industrialisierte
Schnellgerichtsverfahren gepreßt, die einen frappierenden Massenausstoß an
Urteilsproduktion garantieren. Aufgrund ihrer Massierung sind die
Asylverfahren zum bevorzugten Terrain einer fabrikorientierten
Durchorganisation und Systematisierung der dritten Gewalt avanciert, die
mit seriellen, computerisierten, beliebig verknüpfbaren
Urteilssegmentierungen arbeitet. Vergleichbar der seriellen Normierung im
Sozialrecht wurde in den letzen Jahren alles lebendige Fleisch aus dem
Asylrecht herausgeschnitten und die blanke Maschine installiert, die
katalogisiert, zählt und auspunktet. Damit wird jeder herkömmliche
Transmissionsriemen zwischen den Projekten der Macht und der dritten Gewalt
überflüssig, da die Exekutive jetzt die Justizmaschine im direkten
Verfahren selbst programmiert. Zum einen hat das eine immense Steigerung
der Effizienz zur Folge. Die Produktionsziffern der Entscheidungen des
obersten Asylsenats sprengen zur Zeit jeden Rahmen, ja die
Erledigungsquoten der Richter Korbmacher, Eckstein, Säcker, Kemper und
Bender sind so enorm, daß sie seit Jahren schamhaft aus den
Geschäftslageberichten des Bundesverwaltungsgerichts eliminiert werden
müssen, um die allgemeine Leistungsbilanz nicht unzulässig zu
beschönigen.
Zum strategischen Ort in dieser Variante des Klassenkrieges hat sich das
Grundrecht auf Asyl kristallisiert. Da es so gut wie keinem Menschen
zugestanden wird Frauen werden von diesem patriarchalischen
Definitionsapparat von vornherein ausgeschlossen wird viel über seine
Aushöhlung geklagt. Doch diese Klage geht völlig in die Irre.
Selbstverständlich wußten die Legislatoren des NS-Nachfolgestaates, warum
sie die generelle Bestimmung Flüchtlinge nicht wollten und statt dessen
dem einschränkenden, interpretierbaren Terminus politisch Verfolgte den
Vorzug gaben und warum sie sich hartnäckig KPD-Forderungen widersetzten,
die eine grundgesetzliche Festschreibung existenzieller Rechte, wie
Arbeitserlaubnis und Bewegungsfreiheit für die Immigranten bedeutet hätten.
Das Asylrecht ist seinem Wesen nach eben nicht als einklagbares
Individualrecht konzipiert worden vielmehr ist es von vornherein allen
opportunen staatlichen Auslegungen und imperialistischen Dispositionen
geöffnet worden und daher in seinem Kern ein Staatsschutzrecht. Folglich
geht es heute nicht um seine Aushöhlung, sondern um seine Modernisierung zu
einem paßgenauen Instrument imperialer Flüchtlingspolitik.
Diesen Modernisierungsschub gestalten in letzter Instanz die Richter
Korbmacher & Co. vom Bundesverwaltungsgericht. Die Schneisen, die die
Flüchtlingsverwaltung und die Untergerichte geschlagen haben, werden von
ihnen geordnet und in eine imperialistische Großraum- und Ordnungspolitik
umgesetzt. Aus diesem Grund also erschöpft sich die Arbeit dieses
Kollegiums nicht in seiner höchstrichterlichen Absegnung von
Asylverweigerung als Mittel, die Metropolen gegen die Flüchtlingsbewegung
abzuschotten. Seit einigen Jahren geht es entschieden um mehr, um die
rechtliche Legitimierung einer Praxis internationaler Aufstandsbekämpfung,
die in die zentralen Urteile zum Asylrecht verpackt ist.
Die Technik, das Recht auf Asyl zum Ausgangspunkt einer internationalen
Legitimationsordnung für Terror, Folter und Völkermord zu machen, ist
frappierend, jedoch im Asylrecht genuin angelegt. Weder die sozialen oder
politökonomischen Verhältnisse eines Staates, noch die politische und
soziale Praxis der Flüchtenden sind für die Urteilsfindung von Belang.
Gewogen wird ausschließlich das Staatsschutzargument der betreffenden
Mächte, die unisono versichern, daß es in ihrem Herrschaftsbereich weder
einen politisch noch einen sozial legitimierten Widerstand geben könne.
Eine grausame Platitüde, denn kein Staat auf dieser Welt definiert das, was
ihn grundsätzlich in Frage stellt, als politischen Widerstand, sondern
ausnahmslos als kriminelles Verbrechen.
Das weiß natürlich auch der oberste Asylsenat. Ihm geht es bei seiner
aktuellen Rechtssprechung darum, die jeweiligen Staatsschutzräume weltweit
entscheidend auszudehnen, staatliche Gewalt generell dafür zu legitimieren,
alle Poren der trikontinentalen Gesellschaften zu durchdringen, um einen
globalen, kapitalgerecht verwertbaren Menschentypus zu erzwingen. Alles
Widerständige und nicht Vernutzbare wird ausdrücklich unter dem terminus
technicus Staatsnotwehr der Vernichtung anheim gegeben. Es geht dabei
essentiell nicht um die Souveränität der jeweiligen Regime. Sie dienen nur
als Transmissionsriemen einer imperialistischen Weltinnenpolitik, in der
die westlichen Kapitalzentren entscheiden, welche Bevölkerungsgruppe zu
welchem Zweck und mit welchen Mitteln bekämpft, unterworfen oder vernichtet
wird. Dem Asylsenat fällt in diesem Rahmen die Aufgabe zu,
Aufstandsbekämpfung in aller Welt zu qualifizieren, mit dem ganzen Gewicht
eines Metropolengerichtshofes politisch zu sanktionieren und juristisch zu
legitimieren.
Aufhänger für diesen qualitativ neuen Vorstoß waren Verfahren von
Kurden, deren Asylanträge abgelehnt worden waren, da Folter in der Türkei
als allgemein kriminalpolitisches Phänomen gelten könne. Das war dem
Korbmacher-Senat zu anspruchslos und zu kurzsichtig, da dieses Urteil die
blutigen Statthalterregime nur generös deckt und auf jede weiterreichende
Einflußnahme und Zielsetzung verzichtet. Sie schöpfen die globale
ordnungspolitische Dimension im Asylrecht nur unzureichend aus und
definieren sich auf dem Hintergrund eines obsoleten Neokolonialismus,
anstatt sich als Instrument einer neuen imperialistischen Weltinnenpolitik
zu begreifen.
Dagegen bedient sich das Bundesverwaltungsgericht der zur Verhandlung
stehenden Verfolgungen, Revolten, sozialen Verwüstungen und Bürgerkriege,
um eine Weltordnung rechtsförmig zu legitimieren, die den jeweiligen
Staatsterror ausdrücklich fordert. Einen Staatsterror nicht per se, sondern
als Voraussetzung, um die Gesellschaften der drei Kontinente
einzuschleifen, verwertbare Populationen von nicht verwertbaren zu scheiden
und kapitalgerecht aufzubereiten. Im Koordinationssystem dieses
Unterwerfungskonzepts entwickelt der Korbmacher-Senat den operativen
Begriff vom Staat als absolutem Subjekt. Damit wird per definitionem jeder
soziale und politische Widerstand automatisch zum Staatsverbrechen erklärt
und seine Bekämpfung verlangt. Zitate aus den Kurden-Urteilen belegen das:
Folter und Völkermord, die der Abwehr von Umsturzversuchen oder
Gebietsabtrennungen dienen sind keine politische Verfolgung, sondern
notwendig, denn der Staat selbst, sein Gebietsbestand und seine
Grundordnung sind Schutzgüter. Jede staatliche Maßnahme, einschließlich
Massakern, ist gerechtfertigt, wenn sie nur zur Überwindung von
Notstandssituationen und zur Wiederherstellung der inneren Sicherheit
dient oder zur Behandlung von Minderheiten, weil ein Mehrvölkerstaat in
besonderem Maße auf die Sicherung seiner staatlichen Einheit und seines
Gebietsstandes bedacht sein wird und dieses Ziel auch durchsetzen darf.
Insbesonders, wenn ein Flüchtling einer gewaltbejahenden Gruppe angehört,
verstärkt sich grundsätzlich die Wahrscheinlichkeit einer auf den
kriminellen und nicht auf den politischen Gehalt der Tat beschränkten
Reaktion, je gravierender die Mittel sind, mit denen der Gesinnungstäter
die Ordnung der von ihm abgelehnten Staatsmacht bekämpft.
Noch deutlicher wird diese Linie, wenn das Gericht tamilische
Flüchtlinge in die Völkermordregion Sri Lanka zurückschickt, weil die
wahllosen Vergeltungsschläge gegen die tamilische Bevölkerung mit der hohen
Zahl von Todesopfern nicht der subjektiven Motivation des Staates zur
politischen Verfolgung entspringen, sondern der Absicht, durch den Einsatz
der Sicherheitskräfte seine staatliche Einheit und seinen territorialen
Stand zu wahren.
Mit dieser restlosen Ineinssetzung von Staat und Recht besorgt das
Bundesverwaltungsgericht die juristische Fundierung für eine international
abgestufte Ausbeutungs- und Vernichtungsordnung, die ein Weltrecht
konzipiert, mit dem sukzessive alle Klassenantagonismen einem
imperialistischen Rechtskodex subsumiert werden, um sie offiziell und
effektiver liquidieren zu können.
Über die strategische Funktion seines Amtes hinaus legt der Vorsitzende
Richter am obersten Asylsenat Dr. Günter Korbmacher einen ausgesprochen
eigenen politischen Geltungsdrang an den Tag. Auf dem Höhepunkt der
rassistischen Hetzkampagne gegen die Flüchtlinge warf er sich persönlich an
die Medienfront, um vehement eine Grundgesetzänderung des Asylrechts zu
fordern, damit in Zukunft garantiert sei, daß nur noch politisch
handverlesene und ökonomisch verwertbare, vorselektierte Immigranten zur
Disposition stünden. Mit entsprechender Rigorosität hat er sich dem
unnachgiebigen Kampf zur Abschaffung der Nachfluchtgründe verschrieben, die
er als weiche Stelle und Schlupfloch im Sicherheitskordon ausgemacht hat
geeignet, die gesamte Abwehrfront gegen die Flüchtlingsflut zu
unterminieren und ad absurdum zu führen.
Wir meinen, der oberste Asylrichter Korbmacher ist ein furchtbarer
Jurist.23
Die Entscheidung, einer Person in die Knie zu schießen,
enthält eine bewußte und präzise praktische und politische Limitierung. Der
Angegriffene und unmittelbare Tatzeuge soll überleben, ja er muß es unter
allen Umständen, denn dies ist die entscheidende Bestimmung der Aktion,
selbst wenn sie zum Preis eines erhöhten Risikos für die ausführenden
Genossinnen und Genossen erkauft werden muß.
Der Angegriffene ist ein Schreibtischtäter par excellence,
eine Ausgeburt moderner Herrschaft, ausgestattet mit allen Insignien
repräsentativer Macht, die sich selbst zelebriert. Person und Körper
verschwinden dahinter, verobjektivieren sich. Richter Korbmacher, der haßt,
verachtet, eindämmt, raussäubert, de facto wertes von unwertem Leben am
Fließband sortiert, letzte Instanz über Leib und Leben zahlloser Menschen,
ritualisiert sich erfolgreich aus seiner Person und existenziellen
Verantwortung heraus. Erfolgreich in zweifacher Hinsicht. So hat dieser
Berufsstand trotz seiner terroristischen NS-Geschichte ein ungebrochen
fettes gutes Gewissen und sich aufgrund seiner spezifischen
Herrschaftsstruktur nicht angemessen zum Objekt von Klassenhaß verdichtet.
Eine strikt geregelte Arbeitsteilung enthebt ihn der physischen Präsenz in
Klassenauseinandersetzungen er gibt die Richtung an und legt die Regeln
fest, legitimiert die Schergen. Drangsalieren, einsperren, rausprügeln tun
andere, foltern und exekutieren wieder andere. Bei Folterern,
Polizeischergen, terroristischen Ämterchefs hat der Klassenhaß genug
konkrete Angriffsflächen, um zu greifen, an Schreibtischtätern gleitet er
immer wieder an ihrer fehlenden physischen Präsenz, ihrer mangelnden
Körperlichkeit ab, vor die sich die Institutionen, Rituale und
Mystifikationen schieben.
Die Schüsse auf die Beine des obersten Asylrichters sollen dem kalt
ausgeheckten Unrecht, der kodifizierten Brutalität, die das Leben so vieler
Menschen zerstört, wieder einen konkreten Namen, ein Gesicht, einen Körper
verleihen. Diese Schüsse sollen ihn zweifach brandmarken. Sie sollen ihn
verletzen, eine nachhaltige Erschütterung seiner Existenz durch einen
intensiven körperlichen Schmerz und eine langwierige körperliche
Beeinträchtigung bewirken und er soll leiden, damit er bezahlt und
versteht. Verstehen nicht im Sinne einer Läuterung darauf haben wir
keinen Einfluß sondern, indem er mit jeder Faser seines Körpers und
seines Bewußtseins in eine umgekehrte Situation gezwungen wird, der er sich
unmöglich entziehen kann, die an ihm haften wird.
Und diese Schüsse sollen ihn politisch brandmarken. Sie sollen ihn ins
öffentliche Bewußtsein brennen als Hauptverantwortlichen im juristischen
Kampf gegen die Opfer imperialistischer Großraumpolitik, der darüberhinaus
von einem persönlichen Haß und Eifer in seiner Arbeit angetrieben wird. Wir
wollen den suggestiven Nimbus der Macht zerstören, durch den er sich
geschützt glaubt, und ihn öffentlich vor aller Augen in die Knie zwingen.
Und wir wollen seine Karriere zerstören, denn wer einmal dieses suggestiven
Nimbus beraubt worden ist, wer einmal der Guerilla in die Hände gefallen
ist, der wird seiner eigenen wölfischen Klasse suspekt und zur peinlichen
politischen Last. Sie selbst wird dafür sorgen, daß er auf Dauer beruflich
und politisch erledigt ist, so wie sie es mit Peter Lorenz24 gemacht
hat.
Außer diesen konkreten Bestimmungen der Aktion gibt es für uns zwei
weitere wesentliche Aspekte, die den bewaffneten Angriff auf Personen wie
Korbmacher und Hollenberg begründen. Zum einen die NS-Methoden, mit denen
die internationale Flucht- und Wanderarbeiterbewegung in den Metropolen
eingedämmt werden soll. Die unverhüllte Brutalität, die Klassenherrschaft
hier annimmt, übersteigt bewußt und gezielt das austarierte, kalkulierte
Niveau, auf dem Klassenkämpfe in den Metropolen gehalten werden. Die
Schärfe des Angriffs auf Existenzrecht und Egalitätsansprüche muß in den
politischen Antworten des revolutionären Widerstands, der adäquaten Wahl
der Waffen und Aktionsebenen seine Entsprechung finden, wenn er glaubwürdig
sein will. Jemandem, der Menschen in die Folter oder einen drohenden Tod
schickt, kann man nicht das Auto anstecken oder eine Abreibung verpassen.
Das ist unangemessen und verniedlicht sein Verbrechen.
Warum ihn dann nicht gleich töten? Wir meinen, wenn nicht offener
Klassenkrieg herrscht, in dem die Liquidierung des Gegners zu einer Macht-
und Überlebensfrage der Unterklassen wird Zustände, von denen wir weit
entfernt sind kann ein politischer Mord nur einen exemplarischen
Charakter haben.
Seine Bedeutung, seine einzige Rechtfertigung liegt in seiner
politischen Dimension, da er die realen Machtverhältnisse nicht wirklich
erschüttern und ernsthaft in Bedrängnis bringen kann. Seine Legitimation
muß sich in seiner direkten Wirkung auf die Klassenauseinandersetzungen und
die Zuspitzung des Klassenbewußtseins erweisen und kann sich nicht
ausschließlich in der Bekämpfung des Gegners erschöpfen. Der politische
Mord an einem bislang anonymen Funktionsträger von Staat und Kapital und
mag er noch so wichtige Funktionen bekleidet haben muß politisch
verpuffen. Denn was sagt die Aktion anderes aus als: da war jemand, der für
das und das verantwortlich war und jetzt ist er weg, aus der Welt
geschafft. Das Volk erfährt von seiner Existenz erst, nachdem sie
ausgelöscht ist. Es gibt keine Chance, ihn zu hassen, seinen Tod zu
wünschen.
Ein solcher Tod kann kein Aufatmen, keine Erleichterung auslösen. Das
ist das politische Dilemma der Ermordung eines von Braunmühl25 zum
Beispiel.
Etwas anderes dagegen vermittelte die Hinrichtung des Menschenjägers
Buback.26 Mit ihm ist ein allgemein verhaßter und gefürchteter Volksfeind
gefallen, dessen Tod ein Gefühl der Befreiung und Ermutigung ausgelöst hat.
Einzig und allein diese Wirkung rechtfertigt etwas dermaßen Schwerwiegendes
wie die politische Tötung eines Menschen, dieses äußerste und extremste
Mittel im Klassenkampf, das sich durch seinen inflationären Gebrauch selbst
entwertet.
Eine Guerilla, die leichtfertig gegen diese absolut verpflichtenden
Gesetze der politischen Moral und Verantwortung verstößt, die zunehmend
ihre Skrupel dieses wesentliche Merkmal, das revolutionäre Frauen und
Männer vom Klassenfeind unterscheidet über Bord wirft, verspielt und
verliert damit auch ihren eigentlichen Kredit und Anspruch: einen
Klassenkampf mit dem Volk und für das Volk zu führen, in dem die Ziele
einer freien, egalitären, menschlichen Gesellschaft aufscheinen.
aus:
Die Fruechte des Zorns
Texte und Materialien zur Geschichte der Revolutionaeren Zellen und
der Roten Zora
ID-Archiv im IISG/ Amsterdam (Hg.)
ISBN: 3-89408-023-X
[Inhaltsverzeichnis]