Die GBA beharrt stur auf der Behauptung, das sogenannte "Weiterstadt-Plakat"
der Gruppe Kunst und Kampf werbe fuer die Rote Armee Fraktion (RAF).
Auch wenn das Plakat sich eigentlich "an potentielle Anhaenger der Gruppierung
'Autonome Antifa (M)' im Sinne einer Eigenwerbung wendet", so der GBA,
bestuende eine "moegliche Qualifizierung als Werben fuer die terroristische
Vereinigung 'Rote Armee Fraktion'." Allein die Parole "Freiheit fuer alle
Gefangenen aus RAF, Widerstand und Antifa!" erziele einen "werbewirksamen
Effekt fuer die Vereinigung".
Der GBA interpretiert die Parole "Zusammen gehoert uns die Zukunft" ebenfalls
als "Werbung fuer die RAF". Sie bringe die "mit einem solchen Druckwerk
angesprochenen Menschen (_)in eine innere Naehe zur Vereinigung (RAF)" und
fuehre damit zu einer "Staerkung ihres Gefaehrdungspotentials". Der Verkauf des
Plakats ist in den Augen des GBA ein "irgendwie vorteilhaftes Tun" und
"schlichtes Werben" fuer die RAF.
Besonders unverstaendlich erscheint dem GBA die Entscheidung des Senats in
Celle, die Autonome Antifa (M) sei keine "kriminelle Vereinigung" , wo doch die
Ermittlungen "nach ^U 129 Abs.1 StGB den Schwerpunkt des Verfahrens" bildeten.
Dass die in vier Jahren zusammengetragenen 115 Aktenordner mit 13.929
abgehoerten Telefonaten und unzaehligen Observationsprotokollen nicht als
Beweise fuer eine "kriminelle Vereinigung" ausreichen und dem OLG in Celle in
seiner Ablehnung ganze 2 1/2 Seiten wert waren, bringt den GBA in Rage. So
erklaert der GBA, dass "der innere Friede schon durch das Erscheinen des
Schwarzen Blocks" bedroht sei.
Aufgrund der "drohenden Verjaehrung" der Straftaten bezueglich des
"Weiterstadt-Plakates" wird der BGH zu besonderer Eile gedraengt, eine
Entscheidung ist bis zum 15. August zu erwarten.
Die Autonome Antifa (M) fordert: Ersatzlose Streichung der 129/129a,
ersatzlose Aufloesung der immer noch ermittelnden SoKo 606 des LKA
Niedersachsen und Einstellung des gesamten Verfahrens gegen alle 17
Angeklagten.
Autonome Antifa (M),
17.7.1995