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Rundbrief 4

den 06.04.95

Racheurteil gegen Mohammed M.

Am 20.03 begann vor dem Landgericht in Kassel der vierte Prozeß wegen der Beteiligung an der so. 'Elwe'-Meuterei. Dies war der erste Prozeß, der nicht nach dem Jugend-, sondern nachdem Erwachsenenstrafrecht verhandelt wurde. Heute, am 05.04.95, wurde nach vier Verhandlungstagen das Urteil gegen Mohammed gesprochen: 5 (Fünfeinhalb !) Jahre wegen Geiselnahme. Der Staatsanwalt hatte zuvor 2 Jahre und 6 Monate gefordert und ausdrücklich darauf verwiesen, daß für ihn Geiselnahme (Freiheitsberaubung mit Bedrohung des Lebens oder Körperverletzung) nicht nachweisbar sei. Selbst seine Forderung nach Verurteilung, wegen schwerem Landfriedensbruch ( 125a, 6 Monate bis 10 Jahre) war nach dem Verlauf der vier Verhandlungstage total überzogen.
Anklage und Urteil stützen sich auf die zweifelhafte Aussage eines Kurden, der eine Gruppe Algerier, unter anderen Mohammed, als Rädelsführer der Revolte bezeichnete. Doch auch er sagte aus, daß Mohammed keine konkrete Drohung in Richtung der Geisel gemacht hätte. Im Übrigen sei die Forderung nach freiem Abzug ins Ausland mit der Drohung von Brandlegungen und nicht mit der Tötung der Geisel verbunden gewesen. Auch andere Zeugen konnten Mohammed weder eine konkrete Bedrohung der Geisel, noch eine herausragende Rolle bei der Revolte zuweisen. Dies gilt auch für die Aussage des gefangengenommenen JVA-Beamten. Während der Vernehmungen wurde vielmehr klar, daß eine Gefährdung der Geisel auf die jeweiligen Befreiungsversuche von SEK's zurückzuführen war.
Nach Polizeiangaben war es das größte Problem in den Verhandlungen mit den Revoltierenden, immer wieder wechselnde Ansprechpartner zu haben. Ihr Hauptziel war deshalb, eine feste Verhandlungsgruppe aus dem Knast zu bekommen, ein sog. 'Sicherheitsschild' für die Geisel. All diese Personen werden jetzt als Rädelsführer gehandelt.
Neben den Zeugen gab es noch ein Polizeivideo. Auf diesem waren einige Algerier mit der Geisel zu sehen, und Parolen wie "Abschiebung ist Mord", "18 Monate hier" und "Flughafen" zu hören. Selbst dem Staatsanwalt reichte das Bildmaterial nicht aus, um Mohammed der Geiselnahme zu bezichtigen. Soweit zu den 'Beweisen'. Nun zu den Mißhandlungen und Legenden: Mohammed wurde, wie die Anderen auch, nach der Revolte bei der Ankunft in der JVA Kassel-Wehlheiden gefesselt durch die Spießrutengasse gejagt und später nackt in einer Zelle verprügelt. Bei der Zeugenvernehmung eines JVA-Beamten kam überraschendes zu Tage: Mohammed erkannt in ihm einer der beiden Schließer wieder, die ihn 3 Wochen nach der Revolte auf dem Weg von seiner Zelle zu einem Anwaltsbesuch auf dem Gang der JVA zusammengeschlagen hatten. Auch sein Anwalt bestätigte, daß Mohammed hinterher in einem "abscheulichen Zustand" gewesen sei.
Die Aussage des damaligen Dolmetschers widerlegte die Legende, daß der Einsatz der GSG. 9 notwendig gewesen sei, weil die Meuterer neue Geiseln genommen hätten. Die als Vertrauenspersonen Anwesenden, ein marokkanischer Imam, eine Anwältin und der Dolmetscher, seien freiwillig in den bereitgestellten Bus eingestiegen und hätten sich zu keinem Zeitpunkt als Geiseln gefühlt.
Im Plädoyer sprach der Anwalt davon, daß wegen den Mißhandlungen der Prozeß eigentlich eingestellt werden müsse. Die Abschiebehaftsituation insgesamt habe so ein Ausmaß an Unrecht angenommen, daß deshalb in Zukunft sicherlich mit mehr Revolten zu rechnen sei. Mohammed sagte unter Tränen, daß er nur noch nach Algerien zurück wolle. Nach einer halbstündigen Beratungszeit kam der Richter Damm in den Saal und geiferte in seiner Urteilsbegründung etwas von "armer Geisel", "Messern", "Millionenschäden", "absolut keinen Zweifel" und: "Die Züchtigung kann wohl nicht gleichgesetzt werden mit dem , was die Geisel über 24 Stunden lang durchmachen mußte". 5 JAHRE

Wir sind fassungslos und wütend und werten dieses Urteil als selbstgefällige Rache einer rassistischen Justiz. Der Prozeßsaal muß wieder voll werden. Die nächsten Termine sind: 10.04.95 und 12.04.95, jeweils um 9 Uhr, Landesgericht Kassel. Außerdem. 25.04., 08.05. und 12.05.95.

'Elwe'-Prozeßbeobachtungsgruppe
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