Vermummte
GSG-9-Beamte auf dem Weg zur Vernehmung (Foto: dpa)
Für die GSG 9 war der Einsatz am Abend des 27.6.93 noch nicht beendet
- ihre Schwierigkeiten fingen dann erst an. Aber es sollte nicht so schlimm
kommen. Rückendeckung aus Polizei, Justiz und Politik rettete sie über
das Gröbste hinweg - auch wenn der "gute Ruf" der "Helden
von Mogadischu" nun hin ist.
Aber die GSG 9 hat auch das ihre zu ihrer regierungsamtlichen Entlastung
beigetragen. Mangels operativer Möglichkeiten nach dem Einsatz mußte
sie sich dabei auf das sofortige Mauern und die Vorbereitung der
Verteidigungslinien beschränken.
So ist selbst das BKA von der GSG 9 tagelang nicht über den Hergang
der tödlichen Schießerei informiert worden. (Zumindest war das die
Version des BKA, als es selbst im Rampenlicht der öffentlichen Kritik
stand.) Bis heute hat die GSG 9 keine genauen Angaben über die
Positionierung der (offiziell zugegebenen) eingesetzten Beamten gemacht.
Wichtiger aber ist die Hintertreibung der Spurensicherung und die
offensichtliche Absprache ihrer Aussagen.
Im entscheidenden Augenblick wollen alle GSG 9-Einsatzkräfte nichts
gesehen haben, Mindestens ein Dutzend von ihnen deckt einen Mörder, der
ziemlich wahrscheinlich einer der ihren ist.
Dazu die Anwälte der Eltern Grams: "Am 03.07.93 verfügte die Staatsanwaltschaft, daß die Oberbekleidung sämtlicher am Einsatz auf dem Bahnhof Bad Kleinen bei der Festnahme Grams/Hogefeld beteiligten Beamten des BGS zu Beweiszwecken beschlagnahmt wird. Die Vollstreckung der Verfügung sollte durch das Landeskriminalamts Mecklenburg-Vorpommern (LKA MV) erfolgen. Das LKA MV ersuchte am gleichen Tag das Polizeipräsidium Bonn um Amtshilfe. Am 03.07.93 wurde die GSG 9 in St. Augustin aufgesucht. Herrn Bischoff von der GSG 9 wurde der Beschlagnahmebeschluß ausgehändigt. Nach seinen Angaben sollten die betreffenden GSG 9-Beamten jedoch kurzfristig nicht zu erreichen sein. Er ging davon aus, daß die Beamten ihre Kleidung nach Rückkehr aus dem Einsatz mit nach Hause genommen hätten. Sie seien über das gesamte Bundesgebiet verstreut. Nach Angaben von Herrn Bischoff wurden nahezu alle betroffenen GSG 9 Beamten im Laufe der folgenden Woche zurückerwartet. Nach Rücksprache mit den Beamten werde er dann in Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn die Oberbekleidung unter Nummern asservieren. Am 06.07.93 wurden dem LKA MV Tüten mit den Nummern 1 bis 19 mit Ausnahme Nr. 5 und 18 übergeben. Dabei handelte es sich um die sichergestellte Bekleidung.
Die staatsanwaltschaftliche Verfügung zur Beschlagnahme der Bekleidung der verdächtigen GSG 9-Beamten und deren Ausführung bieten ein anschauliches Beispiel für uninteressiertes und nicht sachgerechtes Ermitteln. Zuerst bot schon die Verfügung nicht in hinreichender Bestimmtheit Kriterien für das, was unter Oberbekleidung überhaupt zu verstehen ist. Dies ermöglichte den vollstreckenden Polizeibeamten und letztlich dem Kommandeur der GSG 9 zu definieren, welche Kleidungsteile überhaupt sicherzustellen waren. Konkret wurde offenbar bei der GSG 9 die Parole ausgegeben, T-Shirts seien nicht abzugeben, da sie nicht zur Oberbekleidung zu zählen seien. Da andere Beamte ihr T-Shirt bzw. Sweat Shirt abgaben, wurde die Entscheidung darüber offenbar ins Belieben der jeweiligen Beamten gestellt. So wurde von GSG 9 Nr. 8, immerhin Beschuldigter in dem durch die StA Schwerin geführten Ermittlungsverfahren, das weinrote getragene Sweat-Shirt nicht abgegeben. In der Kaserne des BGS wurde auch keineswegs Nachschau gehalten, ob sich die Kleidung der Beamten noch in deren dienstlichen Unterkünften befand. Auf die bloße Vermutung des Herrn Bischoff hin, die Bekleidung sei nach Hause mitgenommen worden, gab man sich mit dieser Auskunft zufrieden und vereinbarte, daß die GSG 9 die zu beschlagnahmende Keidung selbst zusammenstellt und durch BGS-Hubschrauber nach Rampe überbringt, anstelle konkrete Sicherstellungsmaßnahmen bei den GSG 9 Beamten zuhause zu veranlassen. Damit war der willentlichen oder unwillentlichen Spurenvernichtung Tür und Tor geöffnet. So haben fast alle Beteiligten gereinigte Kleidung abgegeben. Wesentliche kriminaltechnische Maßnahmen konnten daher nicht mehr effektiv durchgeführt werden. In vergleichbaren Fällen von Schwerstkriminalität wird - auch nach Erfahrung der Unterzeichner - mit erheblich engagierteren Schritten für die Beweismittelsicherung von Spurenträgern Sorge getragen, notfalls mit bundesweiten Durchsuchungsaktionen bei einer Vielzahl von Privatwohnsitzen Verdächtiger." 1
In der Kriminalistikarbeit wird grundsätzlich davon ausgegangen, daß
die ersten Aussagen eines Zeugen die für die Wahrheitsfindung wichtigsten
sind, denn:
"Je unmittelbarer die Aussage dem Erlebnis folgt, desto weniger ist
zu erwarten, daß unsachliche Motive die Aussage verfälschen. Die
unmittelbar nach dem Erlebnis gemachte Aussage ist grundsätzlich die beste.
Die Auskunftsperson hat das wirkliche Erlebnis noch ganz frisch vor Augen. Eine
davon abweichende Phantasiegeschichte auf die Schnelle zu erfinden und glaubhaft
vorzutragen, ist schwierig; für die Konstruktion einer guten
Phantasiegeschichte ohne Schwachpunkte und Widersprüche oder für
Absprachen mit anderen Phantasiezeugen bleibt wenig Zeit." 2
Ebenso besteht die Gefahr, daß sich die Erinnerung eines Zeugen verändert
und "fortentwickelt", je öfter er zu einem Thema vernommen
wird.Am ungünstigsten ist es, wenn der Zeuge seine Erinnerungen mit anderen
Zeugen austauscht. Deswegen wird von der Tatortarbeit die sofortige Trennung der
Zeugen voneinander gefordert. Und in Bad Kleinen?
Es ist davon auszugehen, daß die GSG 9-Beamten vor ihren Aussagen
Absprachen getroffen haben. Die GSG 9-Männer waren zusammen kaserniert, sie
hatten also genug Gelegenheit, "miteinander zu reden". Sie hatten mit
dem GSG 9-Psychologen Salewski mindestens zwei Gruppengespräche, das erste
vor Beginn der Vernehmungen, das zweite Gespräch nach dem Besuch von
Bundeskanzler Kohl. In diesen Gruppengesprächen wurde der Einsatzab-lauf
rekonstruiert und jedem Beteiligten die Möglichkeit gegeben, das Geschehene
aus seiner Sicht zu schildern. Außerdem wurden sie am 1. Juli 1993 von
Fechler, Polizeidirektor der Grenzschutzdirektion West und am 3. Juli von Grünig,
Präsident des Bundesverwaltungsamtes, der als "unabhängiger
Gutachter" eingesetzt wurde, angehört - das alles vor der ersten
Vernehmung durch die StA Schwerin.
Die oben genannten Gespräche sind kaum als Vernehmungen zu
bezeichnen, eher handelte es sich um eine fürsorgliche Betreuung. So sahen
sich die GSG 9-Beamten z.B. gemeinsam mit Grünig einen Videofilm an, der in
Bad Kleinen gedreht wurde. Augenscheinlich hat dieses Treffen u.a. den Sinn
gehabt, die Wahrnehmungen der einzelnen "Zeugen" aufeinander
abzustimmen, gewissermaßen "Trockenübungen" für die
folgenden Vernehmungen.
Es spricht vieles dafür, daß zu den Ereignissen in Bad Kleinen nachträglich ein Szenario entwickelt wurde (und weiterhin wird) wie die Geschehnisse abgelaufen sein sollen. Für vorherige Absprachen unter den GSG 9-Beamten spricht z.B. die an bestimmten Stellen von fast allen benutzte Wortwahl. So sprechen mehrere bei der Kopfverletzung von Wolfgang Grams von einer Verletzung an der Schläfe von Tischtennisballgröße, tischtennisball großer Wunde, die Lage Wolfgang Grams' bezeichnen einige als stabile Seitenlage. Allerdings sind die GSG 9-Beamten keine guten Schauspieler, sie halten ihre einstudierte Rolle auf Dauer nicht alle durch. Anders sind die teilweise eklatanten Widersprüche in ihren Aussagen nicht zu erklären.
In den ersten Vernehmungen nutzen die GSG 9-Beamten ausgiebig das Privileg, daß
sie anonym bleiben dürfen und nur unter ihrer Legendierung als Nummern zur
Vernehmung erscheinen. Es kommt auffällig oft vor, daß die Befragten
Kollegen angeben, deren Namen sie kennen, nicht aber die Nummern. Das führt
dazu, daß sie bei ihren Vernehmungen ausschließlich von einzelnen
Kollegen und Kameraden sprechen, die z. B. sicherten, schossen, Zeichen gaben,
in Deckung gingen, ohne daß auch nur ansatzweise nachvollziehbar wird, wer
die jeweilige Person sein soll: Es werden keine Personenbeschreibungen geliefert
oder Bekleidungsangaben gemacht, allerdings von den Ermittlungsbehörden
auch nicht gefordert. Bis zur vierten Vernehmung im Juli bekommen die GSG
9-Beamten keine Liste vorgelegt, in der sowohl die Namen als auch die Nummern
aufgeführt sind. Die Richtigkeit ihrer Aussagen ist somit nicht zu überprüfen,
Widersprüche können so nicht untersucht werden.
Bis auf eine Ausnahme haben es auch alle GSG 9-Beamte abgelehnt, daß
von ihren Vernehmungen Tonbandaufzeichnungen gemacht werden.
Einer der GSG 9- Beamten bei der Vernehmung. 3
Oft kommt es auch vor, daß an wichtigen Punkten nicht nachgefragt
wird, sei es vom BKA, dem LKA oder der StA Schwerin. GSG 9 Nr. 7 gibt bei der
Vernehmung an, er habe fünf Schuß von der Treppe aus auf Wolfgang
Grams abgegeben. Bei der Überprüfung seiner Waffe habe er
festgestellt, daß noch vier Schuß im Magazin waren. Die
Staatsanwaltschaft weist ihn darauf hin, daß seine Aussage nicht stimmen
kann. Wenn er fünfmal geschossen hat, aber vier Patronen im Magazin und
eine im Lauf geblieben sind, dann wären das zusammen 10. Seine Waffe faßt
aber nur neun Schuß. Daraufhin korrigiert er sich, er hätte nur noch
drei Schuß im Magazin gehabt. Weiterhin gibt er an, er habe insgesamt
sieben Schuß Action-Munition und einen Schuß Leuchtspur gehabt. Das
ergibt acht Schuß, zu einer Patrone macht er keine Angaben.
Später gibt Nr. 7 an, er sei durch die Unterführung zu den Autos
gelaufen, um sich mit Helm und Schutzweste auszurüsten, da der Befehl an
die Kräfte, die "frei waren", gegeben wurde, sich auszurüsten
und die Züge zu kontrollieren. Auf seinem Rückweg durch den Tunnel
habe er geholfen, Birgit Hogefeld zu fesseln. Als er später gefragt wird,
ob er wüßte, ob Nr. 1 Steinmetz im Tunnel sicherte, abgelöst
wurde, antwortet er jedoch, daß er dazu nichts sagen könne, da er
sich die ganze Zeit auf dem Bahnsteig befand. Die StA Schwerin geht diesen
massiven Widersprüchen in seinen Angaben nicht nach.
Die Aussagen der GSG 9-Beamten in den verschiedenen Vernehmungen weichen
zum Teil so weit voneinander ab, daß die ersten Protokolle, speziell die
handschriftlichen Aufzeichnungen vom 27. Juni 1993 und die
Sachverhaltsschilderungen vom 1. Juli mit den endgültigen Aussagen,auf die
die GSG 9-Beamten vereidigt wurden, überhaupt keine Übereinstimmung
mehr aufweisen.
So sagt zum Beispiel GSG 9 Nr. 3 (SET-Führer) anfangs, er habe seine
Waffe leergeschossen, d.h. er habe neun Schuß abgegeben, acht Schuß
aus dem Magazin und einen Schuß, der im Lauf war. Danach sei er in Deckung
gegangen und habe seine Waffe nachgeladen. Seine Aussage verändert sich
langsam über 8 bis 9 Schuß dahin, daß er sich am Ende nicht
mehr sicher ist, wieviel Schuß er abgab und ob er seine Waffe leerschoß.
Zu einem anderen Punkt schreibt er noch in seiner handschriftlichen Erklärung
vom 27.6.1993, daß er über die Mauer des Treppenaufgangs Wolfgang
Grams sah und halb liegend auf ihn schoß. In den folgenden Vernehmungen
weiß er dann erst nicht mehr genau, ob er stehend schoß oder schon
halb kniete. Darauf folgt, er hätte beim Schießen mit den Füßen
nach unten, gegen die Wand gedrückt, gelegen. Zum Schluß ist er sich
sicher, daß er den ersten Schuß stehend auf Wolfgang Grams abgegeben
und sich dann in eine knieende Position begeben hat.
Seine Aussagen in bezug auf GSG 9 Nr. 6 sind ebenso wechselhaft. Erst will
er von der Treppe aus wahrgenommen haben, daß ein Kollege Wolfgang Grams
sicherte, daraufhin leistete er erste Hilfe bei seinem Kollegen Newrzella. Es
folgen mehrere unterschiedliche Angaben, u.a. daß er beim Umdrehen Nr. 6
am Pfeiler sah, sich dann zu Newrzella begab und von dort Nr. 6 aus den
Augenwinkeln bei Wolfgang Grams sah - bis dahin, daß er erste Hilfe
leistete, nicht wußte, wo Nr. 6 war und ihn erst 1 Minute später bei
Wolfgang Grams auf dem Gleis sah.
Auch GSG 9 Nr. 3 ist kein Einzelfall. In einer Schilderung vom 1. Juli
1993 gibt GSG 9 Nr. 2 an, daß er die ersten Schüsse hörte, als
er sich im oberen Drittel der Treppe befand. Im Laufe der folgenden Vernehmungen
verändert er die Angaben zu seiner Position soweit, bis er sich - bei der
Wahrnehmung der ersten Schüsse - angeblich im unteren Drittel der Treppe
befand. Gegenüber der Bundesanwaltschaft am 5. Juli 1993 gibt Nr. 2 noch
an, daß Wolfgang Grams, als er auf dem Gleis zusammensank, die Augen
verdrehte und er ( Nr. 2 ) Blut rechts und links an seinem Kopf sah. Zwei Tage
später war er sich nicht mehr sicher, ob er dies gesehen hat.
Vor allem GSG 9 Nr. 6 und 8, die beiden später des Mordes an Wolfgang Grams
Beschuldigten, verstricken sich während ihrer gesamten Vernehmungen in
derart viele Widersprüche, daß sie für sich allein genommen
schon ein Buch füllen würden. Allein die Staatsanwaltschaft Schwerin zählt
in ihrer Würdigung der Aussagen der Beschuldigten 10 1/2 Seiten dieser
Widersprüche auf. 4 Dies ist aber vor allem dem Umstand
geschuldet, daß sie zu Beschuldigten erklärt wurden. Daher ist den
Widersprüchen in ihren Vernehmungen viel genauer nachgegangen worden als
bei ihren Kollegen. Es wurde Bildmaterial und ein auf dem Bahnhof gedrehter
Video eingesetzt und Situationen auf dem Bahnhof Bad Kleinen rekonstruiert. Sie
selbst mußten z.B. die Lage von Wolfgang Grams an einem anderen Beamten
nachstellen, der in dieser Lage fotografiert wurde. Ihnen wurden andere
Zeugenaussagen vorgehalten, die zu ihren im Widerspruch standen. All dies wurde
bei den übrigen GSG 9-Zeugen unterlassen. Die Staatsanwaltschaft Schwerin
schreibt das veränderte Aussageverhalten von GSG 9 Nr. 6 dem erhöhten
Wahrheitsdruck in den Vernehmungen zu. Diesem Wahrheitsdruck sind allerdings
alle anderen eingesetzten Kräfte bei ihren Vernehmungen nicht unterworfen
worden.
Die Widersprüche, die die Staatsanwaltschaft Schwerin den GSG
9-Beamten Nr. 6 und Nr. 8 nachweist, sind fast genauso zahlreich, wie die
belastenden Vorwürfe. Hier einige Beispiele:
Es gäbe eine Vielzahl von weiteren Beispielen, auf die hier jedoch
nicht weiter eingegangen werden soll. An einigen anderen Stellen in diesem Buch
sind weitere Widersprüche in den Aussagen der GSG 9-Beamten Gegenstand der
Untersuchung.
Lesenswert ist die Interpretation dieser Aussagen durch die
Bundesregierung:
"Im Verlauf der Vernehmungen haben die eingesetzten GSG 9-Beamten
(...) teils widersprüchliche, teils dem festgestellten Geschehensablauf
nicht entsprechende Angaben gemacht. Diese beziehen sich insbesondere auf die
Abläufe unmittelbar nach Beendigung des Schußwechsels. Darüber
hinaus stellte sich - nach den ersten Aussagen der eingesetzten Beamten - ein
nahezu schulmäßiger Ablauf des Einsatzes dar, der - nach Ansicht der
Staatsanwaltschaft - so nicht stattgefunden haben kann. (...)
Es liegt auf der Hand, daß sich das Erkenntnisbild eines jeden
Beamten - u.a. durch den Austausch der Erfahrungen aus den Vernehmungen sowie in
Gesprächen im Kollegenkreis über die Vernehmungen fortentwickelte.
Daß sich die Aussagen der Beamten bei den einzelnen Vernehmungen
teilweise widersprachen, spricht daher nach Einschätzung des Psychologen
durchaus nicht gegen ihre Aufrichtigkeit. Es spricht vielmehr für die
Ernsthaftigkeit ihres Bemühens um die Aufklärung der genauen Abläufe,
daß sie zu keinem Zeitpunkt von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch
gemacht haben."5
Dreister geht's nicht. Daß diese Würdigung aber nur
folgerichtiges Ergebnis der regierungsamtlichen "Aufklärung" war,
davon handelt das folgende Kapitel.