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Wed Dec  4 17:38:00 1996
 

GSG 9



Vermummte GSG-9-Beamte auf dem Weg zur Vernehmung (Foto: dpa)


Für die GSG 9 war der Einsatz am Abend des 27.6.93 noch nicht beendet - ihre Schwierigkeiten fingen dann erst an. Aber es sollte nicht so schlimm kommen. Rückendeckung aus Polizei, Justiz und Politik rettete sie über das Gröbste hinweg - auch wenn der "gute Ruf" der "Helden von Mogadischu" nun hin ist.
Aber die GSG 9 hat auch das ihre zu ihrer regierungsamtlichen Entlastung beigetragen. Mangels operativer Möglichkeiten nach dem Einsatz mußte sie sich dabei auf das sofortige Mauern und die Vorbereitung der Verteidigungslinien beschränken.
So ist selbst das BKA von der GSG 9 tagelang nicht über den Hergang der tödlichen Schießerei informiert worden. (Zumindest war das die Version des BKA, als es selbst im Rampenlicht der öffentlichen Kritik stand.) Bis heute hat die GSG 9 keine genauen Angaben über die Positionierung der (offiziell zugegebenen) eingesetzten Beamten gemacht.
Wichtiger aber ist die Hintertreibung der Spurensicherung und die offensichtliche Absprache ihrer Aussagen.
Im entscheidenden Augenblick wollen alle GSG 9-Einsatzkräfte nichts gesehen haben, Mindestens ein Dutzend von ihnen deckt einen Mörder, der ziemlich wahrscheinlich einer der ihren ist.

Kleiderasservierung

Dazu die Anwälte der Eltern Grams: "Am 03.07.93 verfügte die Staatsanwaltschaft, daß die Oberbekleidung sämtlicher am Einsatz auf dem Bahnhof Bad Kleinen bei der Festnahme Grams/Hogefeld beteiligten Beamten des BGS zu Beweiszwecken beschlagnahmt wird. Die Vollstreckung der Verfügung sollte durch das Landeskriminalamts Mecklenburg-Vorpommern (LKA MV) erfolgen. Das LKA MV ersuchte am gleichen Tag das Polizeipräsidium Bonn um Amtshilfe. Am 03.07.93 wurde die GSG 9 in St. Augustin aufgesucht. Herrn Bischoff von der GSG 9 wurde der Beschlagnahmebeschluß ausgehändigt. Nach seinen Angaben sollten die betreffenden GSG 9-Beamten jedoch kurzfristig nicht zu erreichen sein. Er ging davon aus, daß die Beamten ihre Kleidung nach Rückkehr aus dem Einsatz mit nach Hause genommen hätten. Sie seien über das gesamte Bundesgebiet verstreut. Nach Angaben von Herrn Bischoff wurden nahezu alle betroffenen GSG 9 Beamten im Laufe der folgenden Woche zurückerwartet. Nach Rücksprache mit den Beamten werde er dann in Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn die Oberbekleidung unter Nummern asservieren. Am 06.07.93 wurden dem LKA MV Tüten mit den Nummern 1 bis 19 mit Ausnahme Nr. 5 und 18 übergeben. Dabei handelte es sich um die sichergestellte Bekleidung.

"... notfalls mit bundesweiten Durchsuchungsaktionen"

Die staatsanwaltschaftliche Verfügung zur Beschlagnahme der Bekleidung der verdächtigen GSG 9-Beamten und deren Ausführung bieten ein anschauliches Beispiel für uninteressiertes und nicht sachgerechtes Ermitteln. Zuerst bot schon die Verfügung nicht in hinreichender Bestimmtheit Kriterien für das, was unter Oberbekleidung überhaupt zu verstehen ist. Dies ermöglichte den vollstreckenden Polizeibeamten und letztlich dem Kommandeur der GSG 9 zu definieren, welche Kleidungsteile überhaupt sicherzustellen waren. Konkret wurde offenbar bei der GSG 9 die Parole ausgegeben, T-Shirts seien nicht abzugeben, da sie nicht zur Oberbekleidung zu zählen seien. Da andere Beamte ihr T-Shirt bzw. Sweat Shirt abgaben, wurde die Entscheidung darüber offenbar ins Belieben der jeweiligen Beamten gestellt. So wurde von GSG 9 Nr. 8, immerhin Beschuldigter in dem durch die StA Schwerin geführten Ermittlungsverfahren, das weinrote getragene Sweat-Shirt nicht abgegeben. In der Kaserne des BGS wurde auch keineswegs Nachschau gehalten, ob sich die Kleidung der Beamten noch in deren dienstlichen Unterkünften befand. Auf die bloße Vermutung des Herrn Bischoff hin, die Bekleidung sei nach Hause mitgenommen worden, gab man sich mit dieser Auskunft zufrieden und vereinbarte, daß die GSG 9 die zu beschlagnahmende Keidung selbst zusammenstellt und durch BGS-Hubschrauber nach Rampe überbringt, anstelle konkrete Sicherstellungsmaßnahmen bei den GSG 9 Beamten zuhause zu veranlassen. Damit war der willentlichen oder unwillentlichen Spurenvernichtung Tür und Tor geöffnet. So haben fast alle Beteiligten gereinigte Kleidung abgegeben. Wesentliche kriminaltechnische Maßnahmen konnten daher nicht mehr effektiv durchgeführt werden. In vergleichbaren Fällen von Schwerstkriminalität wird - auch nach Erfahrung der Unterzeichner - mit erheblich engagierteren Schritten für die Beweismittelsicherung von Spurenträgern Sorge getragen, notfalls mit bundesweiten Durchsuchungsaktionen bei einer Vielzahl von Privatwohnsitzen Verdächtiger." 1

Aussageverhalten der GSG 9-Beamten in Schwerin

In der Kriminalistikarbeit wird grundsätzlich davon ausgegangen, daß die ersten Aussagen eines Zeugen die für die Wahrheitsfindung wichtigsten sind, denn:
"Je unmittelbarer die Aussage dem Erlebnis folgt, desto weniger ist zu erwarten, daß unsachliche Motive die Aussage verfälschen. Die unmittelbar nach dem Erlebnis gemachte Aussage ist grundsätzlich die beste. Die Auskunftsperson hat das wirkliche Erlebnis noch ganz frisch vor Augen. Eine davon abweichende Phantasiegeschichte auf die Schnelle zu erfinden und glaubhaft vorzutragen, ist schwierig; für die Konstruktion einer guten Phantasiegeschichte ohne Schwachpunkte und Widersprüche oder für Absprachen mit anderen Phantasiezeugen bleibt wenig Zeit." 2
Ebenso besteht die Gefahr, daß sich die Erinnerung eines Zeugen verändert und "fortentwickelt", je öfter er zu einem Thema vernommen wird.Am ungünstigsten ist es, wenn der Zeuge seine Erinnerungen mit anderen Zeugen austauscht. Deswegen wird von der Tatortarbeit die sofortige Trennung der Zeugen voneinander gefordert. Und in Bad Kleinen?

Gemeinsame Vorbereitung

Es ist davon auszugehen, daß die GSG 9-Beamten vor ihren Aussagen Absprachen getroffen haben. Die GSG 9-Männer waren zusammen kaserniert, sie hatten also genug Gelegenheit, "miteinander zu reden". Sie hatten mit dem GSG 9-Psychologen Salewski mindestens zwei Gruppengespräche, das erste vor Beginn der Vernehmungen, das zweite Gespräch nach dem Besuch von Bundeskanzler Kohl. In diesen Gruppengesprächen wurde der Einsatzab-lauf rekonstruiert und jedem Beteiligten die Möglichkeit gegeben, das Geschehene aus seiner Sicht zu schildern. Außerdem wurden sie am 1. Juli 1993 von Fechler, Polizeidirektor der Grenzschutzdirektion West und am 3. Juli von Grünig, Präsident des Bundesverwaltungsamtes, der als "unabhängiger Gutachter" eingesetzt wurde, angehört - das alles vor der ersten Vernehmung durch die StA Schwerin.
Die oben genannten Gespräche sind kaum als Vernehmungen zu bezeichnen, eher handelte es sich um eine fürsorgliche Betreuung. So sahen sich die GSG 9-Beamten z.B. gemeinsam mit Grünig einen Videofilm an, der in Bad Kleinen gedreht wurde. Augenscheinlich hat dieses Treffen u.a. den Sinn gehabt, die Wahrnehmungen der einzelnen "Zeugen" aufeinander abzustimmen, gewissermaßen "Trockenübungen" für die folgenden Vernehmungen.

Ein Szenario

Es spricht vieles dafür, daß zu den Ereignissen in Bad Kleinen nachträglich ein Szenario entwickelt wurde (und weiterhin wird) wie die Geschehnisse abgelaufen sein sollen. Für vorherige Absprachen unter den GSG 9-Beamten spricht z.B. die an bestimmten Stellen von fast allen benutzte Wortwahl. So sprechen mehrere bei der Kopfverletzung von Wolfgang Grams von einer Verletzung an der Schläfe von Tischtennisballgröße, tischtennisball großer Wunde, die Lage Wolfgang Grams' bezeichnen einige als stabile Seitenlage. Allerdings sind die GSG 9-Beamten keine guten Schauspieler, sie halten ihre einstudierte Rolle auf Dauer nicht alle durch. Anders sind die teilweise eklatanten Widersprüche in ihren Aussagen nicht zu erklären.

Anonym

In den ersten Vernehmungen nutzen die GSG 9-Beamten ausgiebig das Privileg, daß sie anonym bleiben dürfen und nur unter ihrer Legendierung als Nummern zur Vernehmung erscheinen. Es kommt auffällig oft vor, daß die Befragten Kollegen angeben, deren Namen sie kennen, nicht aber die Nummern. Das führt dazu, daß sie bei ihren Vernehmungen ausschließlich von einzelnen Kollegen und Kameraden sprechen, die z. B. sicherten, schossen, Zeichen gaben, in Deckung gingen, ohne daß auch nur ansatzweise nachvollziehbar wird, wer die jeweilige Person sein soll: Es werden keine Personenbeschreibungen geliefert oder Bekleidungsangaben gemacht, allerdings von den Ermittlungsbehörden auch nicht gefordert. Bis zur vierten Vernehmung im Juli bekommen die GSG 9-Beamten keine Liste vorgelegt, in der sowohl die Namen als auch die Nummern aufgeführt sind. Die Richtigkeit ihrer Aussagen ist somit nicht zu überprüfen, Widersprüche können so nicht untersucht werden.
Bis auf eine Ausnahme haben es auch alle GSG 9-Beamte abgelehnt, daß von ihren Vernehmungen Tonbandaufzeichnungen gemacht werden.

"Was sie sagen sollte mich überzeugen. In der Tat müßte ich, zwei Meter neben ihm, alles gesehen haben. Aber ich habe nichts gesehen."

Einer der GSG 9- Beamten bei der Vernehmung. 3

Oft kommt es auch vor, daß an wichtigen Punkten nicht nachgefragt wird, sei es vom BKA, dem LKA oder der StA Schwerin. GSG 9 Nr. 7 gibt bei der Vernehmung an, er habe fünf Schuß von der Treppe aus auf Wolfgang Grams abgegeben. Bei der Überprüfung seiner Waffe habe er festgestellt, daß noch vier Schuß im Magazin waren. Die Staatsanwaltschaft weist ihn darauf hin, daß seine Aussage nicht stimmen kann. Wenn er fünfmal geschossen hat, aber vier Patronen im Magazin und eine im Lauf geblieben sind, dann wären das zusammen 10. Seine Waffe faßt aber nur neun Schuß. Daraufhin korrigiert er sich, er hätte nur noch drei Schuß im Magazin gehabt. Weiterhin gibt er an, er habe insgesamt sieben Schuß Action-Munition und einen Schuß Leuchtspur gehabt. Das ergibt acht Schuß, zu einer Patrone macht er keine Angaben.
Später gibt Nr. 7 an, er sei durch die Unterführung zu den Autos gelaufen, um sich mit Helm und Schutzweste auszurüsten, da der Befehl an die Kräfte, die "frei waren", gegeben wurde, sich auszurüsten und die Züge zu kontrollieren. Auf seinem Rückweg durch den Tunnel habe er geholfen, Birgit Hogefeld zu fesseln. Als er später gefragt wird, ob er wüßte, ob Nr. 1 Steinmetz im Tunnel sicherte, abgelöst wurde, antwortet er jedoch, daß er dazu nichts sagen könne, da er sich die ganze Zeit auf dem Bahnsteig befand. Die StA Schwerin geht diesen massiven Widersprüchen in seinen Angaben nicht nach.

Die Aussagen der GSG 9-Beamten in den verschiedenen Vernehmungen weichen zum Teil so weit voneinander ab, daß die ersten Protokolle, speziell die handschriftlichen Aufzeichnungen vom 27. Juni 1993 und die Sachverhaltsschilderungen vom 1. Juli mit den endgültigen Aussagen,auf die die GSG 9-Beamten vereidigt wurden, überhaupt keine Übereinstimmung mehr aufweisen.
So sagt zum Beispiel GSG 9 Nr. 3 (SET-Führer) anfangs, er habe seine Waffe leergeschossen, d.h. er habe neun Schuß abgegeben, acht Schuß aus dem Magazin und einen Schuß, der im Lauf war. Danach sei er in Deckung gegangen und habe seine Waffe nachgeladen. Seine Aussage verändert sich langsam über 8 bis 9 Schuß dahin, daß er sich am Ende nicht mehr sicher ist, wieviel Schuß er abgab und ob er seine Waffe leerschoß.
Zu einem anderen Punkt schreibt er noch in seiner handschriftlichen Erklärung vom 27.6.1993, daß er über die Mauer des Treppenaufgangs Wolfgang Grams sah und halb liegend auf ihn schoß. In den folgenden Vernehmungen weiß er dann erst nicht mehr genau, ob er stehend schoß oder schon halb kniete. Darauf folgt, er hätte beim Schießen mit den Füßen nach unten, gegen die Wand gedrückt, gelegen. Zum Schluß ist er sich sicher, daß er den ersten Schuß stehend auf Wolfgang Grams abgegeben und sich dann in eine knieende Position begeben hat.
Seine Aussagen in bezug auf GSG 9 Nr. 6 sind ebenso wechselhaft. Erst will er von der Treppe aus wahrgenommen haben, daß ein Kollege Wolfgang Grams sicherte, daraufhin leistete er erste Hilfe bei seinem Kollegen Newrzella. Es folgen mehrere unterschiedliche Angaben, u.a. daß er beim Umdrehen Nr. 6 am Pfeiler sah, sich dann zu Newrzella begab und von dort Nr. 6 aus den Augenwinkeln bei Wolfgang Grams sah - bis dahin, daß er erste Hilfe leistete, nicht wußte, wo Nr. 6 war und ihn erst 1 Minute später bei Wolfgang Grams auf dem Gleis sah.
Auch GSG 9 Nr. 3 ist kein Einzelfall. In einer Schilderung vom 1. Juli 1993 gibt GSG 9 Nr. 2 an, daß er die ersten Schüsse hörte, als er sich im oberen Drittel der Treppe befand. Im Laufe der folgenden Vernehmungen verändert er die Angaben zu seiner Position soweit, bis er sich - bei der Wahrnehmung der ersten Schüsse - angeblich im unteren Drittel der Treppe befand. Gegenüber der Bundesanwaltschaft am 5. Juli 1993 gibt Nr. 2 noch an, daß Wolfgang Grams, als er auf dem Gleis zusammensank, die Augen verdrehte und er ( Nr. 2 ) Blut rechts und links an seinem Kopf sah. Zwei Tage später war er sich nicht mehr sicher, ob er dies gesehen hat.

Aussagen der beschuldigten GSG 9-Beamten"

Vor allem GSG 9 Nr. 6 und 8, die beiden später des Mordes an Wolfgang Grams Beschuldigten, verstricken sich während ihrer gesamten Vernehmungen in derart viele Widersprüche, daß sie für sich allein genommen schon ein Buch füllen würden. Allein die Staatsanwaltschaft Schwerin zählt in ihrer Würdigung der Aussagen der Beschuldigten 10 1/2 Seiten dieser Widersprüche auf. 4 Dies ist aber vor allem dem Umstand geschuldet, daß sie zu Beschuldigten erklärt wurden. Daher ist den Widersprüchen in ihren Vernehmungen viel genauer nachgegangen worden als bei ihren Kollegen. Es wurde Bildmaterial und ein auf dem Bahnhof gedrehter Video eingesetzt und Situationen auf dem Bahnhof Bad Kleinen rekonstruiert. Sie selbst mußten z.B. die Lage von Wolfgang Grams an einem anderen Beamten nachstellen, der in dieser Lage fotografiert wurde. Ihnen wurden andere Zeugenaussagen vorgehalten, die zu ihren im Widerspruch standen. All dies wurde bei den übrigen GSG 9-Zeugen unterlassen. Die Staatsanwaltschaft Schwerin schreibt das veränderte Aussageverhalten von GSG 9 Nr. 6 dem erhöhten Wahrheitsdruck in den Vernehmungen zu. Diesem Wahrheitsdruck sind allerdings alle anderen eingesetzten Kräfte bei ihren Vernehmungen nicht unterworfen worden.
Die Widersprüche, die die Staatsanwaltschaft Schwerin den GSG 9-Beamten Nr. 6 und Nr. 8 nachweist, sind fast genauso zahlreich, wie die belastenden Vorwürfe. Hier einige Beispiele:

Es gäbe eine Vielzahl von weiteren Beispielen, auf die hier jedoch nicht weiter eingegangen werden soll. An einigen anderen Stellen in diesem Buch sind weitere Widersprüche in den Aussagen der GSG 9-Beamten Gegenstand der Untersuchung.
Lesenswert ist die Interpretation dieser Aussagen durch die Bundesregierung:
"Im Verlauf der Vernehmungen haben die eingesetzten GSG 9-Beamten (...) teils widersprüchliche, teils dem festgestellten Geschehensablauf nicht entsprechende Angaben gemacht. Diese beziehen sich insbesondere auf die Abläufe unmittelbar nach Beendigung des Schußwechsels. Darüber hinaus stellte sich - nach den ersten Aussagen der eingesetzten Beamten - ein nahezu schulmäßiger Ablauf des Einsatzes dar, der - nach Ansicht der Staatsanwaltschaft - so nicht stattgefunden haben kann. (...)
Es liegt auf der Hand, daß sich das Erkenntnisbild eines jeden Beamten - u.a. durch den Austausch der Erfahrungen aus den Vernehmungen sowie in Gesprächen im Kollegenkreis über die Vernehmungen fortentwickelte.
Daß sich die Aussagen der Beamten bei den einzelnen Vernehmungen teilweise widersprachen, spricht daher nach Einschätzung des Psychologen durchaus nicht gegen ihre Aufrichtigkeit. Es spricht vielmehr für die Ernsthaftigkeit ihres Bemühens um die Aufklärung der genauen Abläufe, daß sie zu keinem Zeitpunkt von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht haben."5

Dreister geht's nicht. Daß diese Würdigung aber nur folgerichtiges Ergebnis der regierungsamtlichen "Aufklärung" war, davon handelt das folgende Kapitel.




  1. Beschwerdebegründung der Anwälte der Eltern Grams vom 6.6.94 gegen die Einstellung des Todesermittlungsverfahrens z.N. Wolfgang Grams bei der Staatsanwaltschaft Schwerin
  2. Kriminalistik, E. Kube (Hrsg.), a.a.O., S. 607
  3. Der Spiegel, 2.8.93
  4. "Die Auswertung der schriftlichen Aufzeichnungen und Vernehmungsniederschriften einschließlich dienstlicher Erklärungen der Beschuldigten zeigt eine regelrechte Fortentwicklung ihrer Angaben mit zunehmender Häufigkeit ihrer Anhörungen. Es werden immer mehr Details hinzugefügt, die allerdings zum großen Teil nicht ihrer Erinnerung, sondern ihrer Phantasie zu entstammen scheinen."
  5. Abschlußbericht, S. 13 f