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Sun Dec 11 09:42:20 2005
 

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Massendurchsuchung gegen Antifas im Juli 05

soligruppe: endstation_gleis8@gmx.de
Am 6. Juli 2005 kam es in Berlin, Potsdam und Eisenhüttenstadt in insgesamt 15 Objekten zu einer Durchsuchungsaktion des Berliner Staatschutzes (LKA 534), der PMS (LKA 6334), des Mobilen Einsatzkommandos (MEK) und der Potsdamer Polizei gegen Berliner AntifaschistInnen. Hintergrund war ein Angriff unbekannter Personen auf eine Gruppe stadtbekannter Nazikader und Neonazischläger am Berliner Ostbahnhof am 1. Juni 2005. Hierbei erlitten zwei Nazis „Prellungen, Hautabschürfungen und Quetschungen“. Obwohl bei jedem Volksfest mehr Personen weitaus schwerer verletzt werden, diente diese Auseinandersetzung als Anlass, gegen die Berliner Antifa-Szene vorzugehen. Wie die Polizei in ihrer Pressemitteilung stolz erklärte, sei eine „AG Links-Rechts-Auseinandersetzung“ beim LKA gebildet worden, die solche Auseinandersetzung nicht nur konsequent verfolgen, sondern verhindern wolle.

Die Wohnungen der Betroffenen wurden z.T. mit Rammböcken von Sondereinheiten gestürmt, Türen eingetreten und Bewohner verletzt. Die Durchsuchungswut traf auch eine unbeteiligte Wohnung, gegen die überhaupt kein Durchsuchungsbeschluss bestand. Bei den Durchsuchungen wurden von den 150 PolizeibeamtInnen und zwei Staatsanwälten neben der vermeintlichen Tatwaffen und diversen Bekleidungsstücken (z.B. dunkles Basecap) auch „Datenträger zur Speicherung von Bildern und Videos“ oder „sonstige Unterlagen“, die evtl. „Aufschluss über die Tatmotivation“ geben können, gesucht. Mit dieser Begründung wurden sämtliche Datenträger (Computer, Videos, Disketten, CDs) beschlagnahmt. Auch die Telefone der Betroffenen waren vom Amtsgericht Tiergarten als potentielle Beweismittel eingestuft worden und wurden von der Polizei einkassiert, um die dort gespeicherten Daten auszulesen. Ein Auto wurde abgeschleppt und auf Fingerabdrücke untersucht. Zusätzlich wurden hunderte private Fotos, Arbeitsunterlagen und sonstige Unterlagen mitgenommen, die zwar mit den Tatvorwürfen nichts zu tun haben, aber für den Staatsschutz von Interesse sind. Neun Personen wurden kurzzeitig festgenommen und mussten sich, z.T. unter Gewaltanwendung, in diversen Kleidungsstücken filmen und fotografieren lassen. Die LKA-BeamtInnen versuchten hierbei, die Betroffenen zum Rennen vor laufender Videokamera zu nötigen, um Bewegungsprofile erstellen zu können.

Die Polizei erklärte in ihrer Pressemitteilung, „umfangreiche Ermittlungen“ hätten zur „Identifizierung von neun Tatverdächtigen“ geführt. Grundlage dieser Ermittlungen sind Videoaufzeichnungen aus den Überwachungskameras am Berliner Ostbahnhof. Eine Videoaufzeichnung der Tat liegt hierbei allerdings nicht vor. Es gibt lediglich einige Videoaufzeichnungen aus den Gängen und Ein- und Ausgängen des Bahnhofs. Auf diesen ist eine Gruppe kaum erkennbarer Fahrgäste zu sehen, die durch die Gänge läuft. Das LKA unterstellte der Gruppe aufgrund der nahen Dichte der Uhrzeiten die Täterschaft und spielte die Aufnahmen „szenekundigen Beamten“ des LKA vor. Diese meinten aufgrund der Gestalt, Figur, Haltung, Bekleidung und Laufweise bestimmte politische Aktivisten erkennen zu können. Einige wurden anschließend auf einer linken Demonstration vom LKA 562 fotografiert oder gezielt kurzfristig observiert, um Vergleichsbilder und weitere Informationen zu bekommen. Auch ein Auto wurde observiert, da es die selbe Farbe wie ein vermeintliches Täterfahrzeug hatte und man die tatsächlichen Nutzer herausfinden wollte. Doch der Ermittlungseifer ging unbeschränkt weiter. Gegen einzelne Beschuldigte wurde eine Observation für die Dauer eines Monats angeordnet und die Auswertung retrograder Verbindungsdaten (sämtliche zurückliegenden Telekommunikationsverbindungsdaten für abgehende und ankommende Gespräche) der letzten 3 Monate der Telefonanschlüsse beschlossen.

Was dabei juristisch herauskommt, bleibt abzuwarten. Eins ist jedoch sicher: für die Betroffenen entsteht eine erhebliche finanzielle Belastung. Die von der Repression betroffenen Antifas brauchen jetzt vor allem eins: Solidarität! Ermittlungsverfahren sind teuer: Anwältinnen wollen bezahlt, Wohnungstüren ersetzt werden. Spendet auf das Solikonto, kommt zu den Solipartys für die Betroffenen.


Spendenkonto für Soliarbeit: Klaus Schmidt // Kontonummer: 20610-106 // Postbank Ber-lin // BLZ 100 100 10 // Stichwort: EA, 6 Juli



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