Anklage fordert Freispruch im Lübecker Prozeß - Schuld
Safwan Eids am Brand nicht nachweisbar
Eine Schuld des 21jährigen Libanesen Eid habe sich an
den 55 Prozeßtagen nicht zweifelsfrei ergeben, sagte
Böckenhauer vor dem Landgericht der Hansestadt.
Auch die Befragung von etwa 100 Zeugen habe den genauen
Tathergang nicht klären können.
Trotz "erheblicher Verdachtsmomente" müsse
Safwan Eid daher freigesprochen werden.
Bei dem Brand im Januar 1996 waren zehn Menschen ums
Leben gekommen.
Der Angeklagte hat die Tat immer bestritten. Böckenhauer
sagte, belastende Umstände könnten zwar möglicherweise
die im Untersuchungsgefängnis heimlich von der Polizei
abgehörten Gespräche zwischen Eid und seinen
Angehörigen bringen.
Das Gericht habe aber nicht gestattet, die
Gesprächsprotokolle in die Verhandlung einzubringen.
Wichtigster Belastungszeuge war der Rettungssanitäter
Jens L., dem Eid in der Brandnacht die Tat gestanden
haben soll. Böckenhauer erklärte, allein aufgrund
dieser Aussage könne Eid jedoch nicht verurteilt werden.
Der Staatsanwalt zeigte sich überzeugt, daß vor der Tat
unter den Bewohnern des Asylbewerberheims Streit
geherrscht habe. Für einen konkreten Streit zwischen Eid
und einem afrikanischen Familienvater habe die
Verhandlung jedoch keinen Beweis erbracht.
Der Anklageschrift zufolge soll eine solche
Auseinandersetzung das Motiv für Eid gewesen sein,
brennendes Benzin an eine Zimmertür im ersten Stock des
Gebäudes zu gießen.
Daß der Brand dort tatsächlich ausbrach, steht für
Böckenhauer trotz einiger Unsicherheiten fest.
Es habe im Prozeß keine Anhaltspunkte für die Theorie
der Verteidigung gegeben, wonach das Feuer im hölzernen
Vorbau des Hauses ausgebrochen sei.
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