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Datum: 05.06.1997, Berliner Zeitung
Ressort: Nachrichten
Autor: (nicht benannt)

 
Anklage fordert Freispruch im Lübecker Prozeß - Schuld Safwan Eids am Brand nicht nachweisbar

Eine Schuld des 21jährigen Libanesen Eid habe sich an den 55 Prozeßtagen nicht zweifelsfrei ergeben, sagte Böckenhauer vor dem Landgericht der Hansestadt.
Auch die Befragung von etwa 100 Zeugen habe den genauen Tathergang nicht klären können.
Trotz "erheblicher Verdachtsmomente" müsse Safwan Eid daher freigesprochen werden.
Bei dem Brand im Januar 1996 waren zehn Menschen ums Leben gekommen.
Der Angeklagte hat die Tat immer bestritten. Böckenhauer sagte, belastende Umstände könnten zwar möglicherweise die im Untersuchungsgefängnis heimlich von der Polizei abgehörten Gespräche zwischen Eid und seinen Angehörigen bringen.
Das Gericht habe aber nicht gestattet, die Gesprächsprotokolle in die Verhandlung einzubringen.
Wichtigster Belastungszeuge war der Rettungssanitäter Jens L., dem Eid in der Brandnacht die Tat gestanden haben soll. Böckenhauer erklärte, allein aufgrund dieser Aussage könne Eid jedoch nicht verurteilt werden.
Der Staatsanwalt zeigte sich überzeugt, daß vor der Tat unter den Bewohnern des Asylbewerberheims Streit geherrscht habe. Für einen konkreten Streit zwischen Eid und einem afrikanischen Familienvater habe die Verhandlung jedoch keinen Beweis erbracht.
Der Anklageschrift zufolge soll eine solche Auseinandersetzung das Motiv für Eid gewesen sein, brennendes Benzin an eine Zimmertür im ersten Stock des Gebäudes zu gießen.
Daß der Brand dort tatsächlich ausbrach, steht für Böckenhauer trotz einiger Unsicherheiten fest.
Es habe im Prozeß keine Anhaltspunkte für die Theorie der Verteidigung gegeben, wonach das Feuer im hölzernen Vorbau des Hauses ausgebrochen sei.

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© G+J BerlinOnline GmbH, 05.06.1997