Lübecker Brand: Früher Verdächtigte im Visier Staatsanwaltschaft nimmt erneut Ermittlungen wegen Anschlags auf Asylbewerberheim auf
LÜBECK, 8.April.
Die Staatsanwaltschaft Lübeck hat am Mittwoch offiziell erklärt, daß sie neue Ermittlungen wegen des unaufgeklärten Brandanschlags auf ein Lübecker Asylbewerberheim im Januar 1996 aufgenommen hat.
Bei dem Anschlag waren zehn Menschen getötet worden.
Die neuerlichen Ermittlungen wurden durch das Geständnis eines jungen Mannes aus der rechtsradikalen Szene in Mecklenburg-Vorpommern,
Maik W., verursacht. W., der mit drei weiteren Mecklenburgern bereits unmittelbar nach dem Brand als Tatverdächtiger festgenommen und dann wieder freigelassen worden war,
hat Ende Februar 1998 gegenüber der Staatsanwaltschaft ein Geständnis abgelegt, dieses aber drei Tage später widerrufen.
Nach diesem Geständnis wollte er für den Anschlag 20 000 DM von einem Unbekannten kassiert haben.
Die Staatsanwaltschaft Lübeck erklärte dazu gestern, daß "eine abschließende Bewertung" der jüngsten Entwicklung "zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich" sei,
"die Ermittlungen dauern an".
Das Geständnis Maik W.s, der derzeit wegen anderer Delikte im Gefängnis Neustrelitz einsitzt, war durch mehrere Zeugenaussagen von Mithäftlingen und Anstaltsbediensteten ausgelöst worden.
Ihnen gegenüber soll er seinen damaligen Tatbeitrag gestanden haben.
Als er von der Staatsanwaltschaft dazu vernommen wurde, gab er die Tat zuerst zu.
Da Mitgefangene ihn zu dem Geständnis gezwungen hätten, habe er es später widerrufen.
Zwei weitere der vier seinerzeit am Tatort mit größtenteils versengten Haaren angetroffenen Mecklenburger haben bislang Angaben verweigert.
Dirk T., der vierte Mann, hat in der jüngsten Vernehmung erneut bestritten, daß er an der Tat beteiligt war.
Dirk T. ist es auch, auf den sich ein schwerwiegender Verdacht konzentriert.
Obwohl er seinerzeit als Verdächtiger kein Alibi hatte, war die Lübecker Sonderkommission am 18.Januar 1996 merkwürdig uninteressiert an seiner Person.
Er wurde erst festgenommen, als der Verdacht der Brandstiftung in den Augen der Lübecker Soko bereits ausgeräumt erschien und nur noch zu einem Autodiebstahl befragt,
den sie in der gleichen Nacht unternommen hatten.
Auch wurde er nicht der sonst üblichen erkennungsdienstlichen Behandlung unterzogen.
Maik W.s Geständnis ist das dritte, das aus dem Kreis der vier Mecklenburger bekannt wurde.
Bereits im Februar 1996 soll Heiko P. gegenüber einem Bekannten Angaben zur Sache gemacht haben.
Im Dezember 1996 war es wieder Maik W., der seine Tatbeteiligung zugab.
Damals gestand er die Sache gegenüber einem Lehrling, der ihn beim Ladendiebstahl ertappt hatte.
Beide Geständnisse wurden von der Lübecker Soko für unglaubwürdig gehalten, weil sie in Nebenaspekten dem Tatablauf widersprachen oder später bestritten worden waren.
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