junge Welt, Sonnabend/Sonntag, 27./28. April 1996, Nr. 99, Seite 6, inland
Lübeck. Safwan Eid muß in Untersuchungshaft bleiben. Wie die Staatsanwaltschaft Lübeck am Freitag mitteilte, entschied das Landgericht, daß weiterhin dringender Tatverdacht gegen den Libanesen bestehe. Eid soll am 18. Januar einen Brand in einem Lübecker Asylbewerberheim gelegt haben, bei dem zehn Menschen ums Leben gekommen waren. Die Verteidigung hatte mit ihrer Ende März eingelegten Haftbeschwerde auch in zweiter Instanz keinen Erfolg. Die Staatsanwaltschaft führte für den dringenden Tatverdacht die bekannten Begründungen an, Safwan Eid habe Täterwissen preisgegeben. Noch in der Brandnacht soll er gegenüber einem Rettungssanitäter gesagt haben: »Wir waren es.« Die Verteidigung hatte in ihrer Haftbeschwerde alle zentralen Punkte des Haftbefehls angezweifelt und zudem erklärt, daß Safwan Eid zum Zeitpunkt des Brandes erst 20 Jahre alt gewesen und damit ein Jugendrichter zuständig sei. Dies sei durch Dokumente aus Libanon belegt. Das Gericht erklärte nach Angaben der Staatsanwaltschaft dagegen, es sei nach dem derzeitigen Ermittlungsstand nicht mit der erforderlichen Sicherheit festzustellen, daß Safwan Eid zur Tatzeit Heranwachsender gewesen sei. Die vorgelegten Schriftstücke müßten weiter untersucht werden.
(AP/jW)