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junge Welt, Dienstag, 27. August 1996, Nr. 200, Seite 5,inland

> Gefahr für die Sicherheit

> Verbot der Grevesmühlen-Demonstration: Veranstalter wollen Rechtsmittel einlegen

Nicht durch das zuständige Landratsamt, sondern durch die Presse erfuhren die Veranstalter der für den 31. August in Grevesmühlen geplanten antirassistischen Kundgebung am Wochenende vom Verbot der Demonstration. Wie die Vorbereitungsgruppe, die sich aus mehreren linksradikalen Gruppen zusammensetzt, mitteilte, hat das Landratsamt Nordwestmecklenburg den Organisatoren erst am Montag die Verbotsverfügung per Fax zugeteilt. Die Vorbereitungsgruppe will dagegen nun Rechtsmittel einlegen.

»Bei der Durchführung der von Ihnen angezeigten Veranstaltung in Grevesmühlen muß mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, daß es zu Auseinandersetzungen mit Andersdenkenden und damit zu einer erheblichen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Kreisstadt Grevesmühlen kommt«, heißt es in dem Schreiben des Landratsamtes. Zudem könne davon ausgegangen werden, »daß durch die anreisenden Versammlungsteilnehmer Verstöße gegen das Versammlungsgesetz begangen« würden.

Anlaß der Demonstration ist die Einstellung der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen die vier für den Lübecker Brandanschlag zunächst tatverdächtigen Grevesmühlener Jugendlichen. Falls das Verbot der Kundgebung aufrechterhalten wird, wollen die Organisatoren sie statt in Grevesmühlen in Lübeck veranstalten. Treffpunkt: um 14 Uhr Am Klingenberg. Thies Marsen