nadir start
 
initiativ periodika Archiv adressbuch kampagnen suche aktuell
Online seit:
Fri Sep  4 00:14:08 1998
 

junge Welt, Montag, 14. Oktober 1996, Nr. 240, Seite 5,inland

> Lübeck: Gericht schmettert Staatsanwaltschaft ab.

>> Achilles-Ferse der Anklage

Von Elke Spanner

In knappen Worten wischte Rolf Wilcken, Vorsitzender Richter im Lübecker Brandprozeß, tage - und seitenlange Bemühungen am Montag vom Tisch: »Der Befangenheitsantrag gegen den Brandsachverständigen Ernst Achilles wird abgelehnt.« Damit bleibt der Feuerexperte offizieller Gerichtsgutachter. Im Gegensatz zu den Sachverständigen des schleswig-holsteinischen Landeskriminalamtes hält er einen Brandanschlag von außerhalb der ehemaligen Flüchtlingsunterkunft für möglich. Die Staatsanwaltschaft und zwei Nebenklage-Vertreter wollten Achilles wegen Befangenheit zugunsten des Angeklagten Safwan Eid - hilfsweise aber auch wegen mangelnder Sachkunde - von der Beweisaufnahme ausschließen lassen.

Die Beratung des Sachverständigen gehöre geradezu zu einer sachgemäßen Verteidigung, klärte Wilcken die Staatsanwälte Michael Böckenhauer und Axel Bieler auf. Schon zuvor mußten die beiden verbale Ohrfeigen von allen Seiten einstecken. Eids Verteidigerin Gabriele Heinecke faßte am Montag, nachdem in der Vorwoche zahlreiche Feuerwehrleute ausgesagt hatten, zusammen: Diese Aussagen »lassen die These zu, daß ein Anschlag gegen das Flüchtlingsheim durch Dritte unter Verwendung von Brandbeschleunigern auf - unter anderem - den hölzernen Vorbau erfolgte«.

Es sei durchaus denkbar, daß es »zunächst eine heftige und heiße Brandphase gegeben hat und - nach Aufbrauchen des flüssigen oder festen Brandlegungsmittels - natürlich weitergebrannt hat«. Dabei seien dann das Treppenhaus und die oberen Stockwerke erfaßt worden. Böckenhauer vermochte sich gegen Heineckes Äußerungen nur zu erwehren, indem er die Jugendkammer bat, die Anwältin am Weiterreden zu hindern. Wilcken lehnte ab, Heinecke legte los: Alle Ermittlungshandlungen, die auch nur zur weiteren Prüfung eines Brandanschlages von außen hätten führen können, habe die Staatsanwaltschaft unterlassen.

Auch die ehemaligen BewohnerInnen der Flüchtlingsunterkunft, Joan Bunga, Kate Davidson, Gustave Soussou, Marie Angonglovi sowie die Angehörigen des bei dem Feuer umgekommenen Sylvio Amoussou, hielten der Staatsanwaltschaft mittels ihrer Anwälte vor, nicht Achilles, sondern gerade die Staatsanwaltschaft habe sich frühzeitig auf den Brandausbruchsort festgelegt. Der Versuch, Achilles auszuschließen, sei der Versuch, die sachliche Aufklärung durch Angriffe gegen die Person des Brandexperten zu hintertreiben. Die Überlebenden, die Angehörige durch den Brand verloren haben, meldeten erhebliche Zweifel an der Tatversion der Staatsanwaltschaft an und betonten nachdrücklich, daß sie nicht an die Schuld Safwan Eids glaubten.

Der Nebenklage-Anwalt Jan-Torsten Mohr richtete an die Familie El Omari die Frage, ob der durch deren Anwalt Wolfgang Clausen gestellte Befangenheitsantrag gegen Achilles, der »die Verurteilung Safwan Eids anstrebt«, tatsächlich ihrer Meinung enspräche. Die Frage drängt sich in der Tat auf. El Omaris hatten nämlich öffentlich vor Gericht erklärt, daß sie die Wahrheit herausfinden und nicht gegen Safwan Eid prozessieren wollten, ehe Clausen medienwirksam seinen Antrag formuliert hatte.

Der Polizist Jörg Metterhausen, der nach der Besatzung eines Fahrzeuges des Bundesgrenzschutzes einer der ersten war, der am Brandort eintraf, berichtete am Montag, er habe bei seiner Ankunft um 3.47 Uhr Funken im hölzernen Vorbau sprühen sehen. Er nahm die Personalien der drei tatverdächtigen Grevesmühlener Jugendlichen auf. Diese hätten ihm berichtet, daß sie auf der Fahrt nach Hause Blaulicht gesehen und deswegen stehengeblieben wären. Kurz darauf traf Metterhausen an der Brandstelle auf Safwan Eid, der sehr aufgeregt seine Familie gesucht und ihm erzählt habe: »Jemand hat eine Bombe geworfen.«