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junge Welt, Donnerstag, 30. Januar 1997, Nr. 25, Seite 6, inland

>> Eingeständnis des Anklägers

> Polizei für lückenhafte Spurensicherung in Lübeck verantwortlich

Im Lübecker Brandprozeß hat Staatsanwalt Michael Böckenhauer am Mittwoch Versäumnisse bei der Spurensicherung im Flüchtlingsheim zugestanden. Dafür sei jedoch ausschließlich die Polizei verantwortlich gewesen. Zuvor hatte die Verteidigerin des Angeklagten Safwan Eid erneut die Ermittlungsarbeit von Staatsanwaltschaft und Polizei kritisiert. »Die Spuren- und Beweissicherung im Vorbau« des Flüchtlingsheims »ist von vorwerfbarem Unterlassen geprägt«, erklärte die Rechtsanwältin vor dem Lübecker Landgericht. Das habe die Vernehmung des Kriminaloberkommissars Olaf Obenaus am vergangenen Mittwoch bewiesen. Der Polizist hatte in seiner Befragung vor dem Gericht eingestanden, daß möglicherweise wichtige Spuren und Beweismittel in der Brandruine nicht näher untersucht und zum Teil sogar vernichtet worden sind.

Insbesondere der hölzerne Vorbau sei von der Polizei »mit Mißachtung behandelt worden, weil es eine anderslautende ermittlungstaktische Vorgabe gab«, erklärte Rechtsanwältin Gabriele Heinecke mit Blick auf die Staatsanwaltschaft weiter. Nur so ließen sich die Unterlassungen erklären.

Die Staatsanwaltschaft wirft Safwan Eid vor, das Feuer am 18. Januar 1996 in der ersten Etage des Flüchtlingsheims gelegt zu haben. Demgegenüber geht die Verteidigung des Angeklagten von einer Brandstiftung von außen im hölzernen Vorbau des Hauses aus. Durch das Feuer waren zehn Menschen getötet worden.

Christian Eggers, Lübeck