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junge Welt Inland

08.07.1997
Verzicht auf Revision
Safwan Eid muß nicht erneut vor Gericht

Eine Woche nach dem Freispruch für den Libanesen Safwan Eid im Prozeß um den Großbrand in einem Lübecker Asylbewerberheim hat die Staatsanwaltschaft auf eine Revision verzichtet. Wie die Anklagebehörde am Montag mitteilte, wäre ihrer Ansicht nach auch bei einer Neuauflage des Prozesses eine Verurteilung des Angeklagten »nicht mit der notwendigen, an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit zu erwarten«. Am Montag vergangener Woche hatte der Vorsitzende Richter Rolf Wilcken nach 60 Verhandlungstagen verkündet, der Prozeß habe keine Beweise für den Vorwurf der schweren Brandstiftung ergeben; deshalb sei im Zweifel für den Angeklagten zu entscheiden.

Bei dem Brand waren am 18. Januar des vergangenen Jahres zehn Menschen getötet und 38 weitere zum Teil schwer verletzt worden. In der Entscheidung der Staatsanwaltschaft vom Montag hieß es, ein Tatnachweis sei selbst mit den Abhörprotokolle nicht zu führen, die während der Untersuchungshaft von Eid angefertigt worden waren. Zuvor war die Anklage davon ausgegangen, die Protokolle könnten den Angeklagten belasten. Richter Wilcken hatte jedoch bereits in seiner Urteilsbegründung erklärt, die in der Hauptverhandlung nicht zugelassene Auswertung der Abhörprotokolle würde keine neuen Erkenntnisse bringen.

Unabhängig von der Entscheidung der Anklagebehörde haben zwei Nebenklagevertreter Revision eingelegt. Die Anwälte der Familie El Omari, die bei dem Brand einen Sohn verloren hatte, hatten als einzige in ihren Plädoyers eine Verurteilung von Eid wegen »psychischer Beihilfe« gefordert.

(jW/AP/AFP)

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