junge Welt | Titel |
02.11.1999 |
Revision vor dem Ende |
Eid-Prozeß: Staatsanwalt plädiert für Freispruch |
Im Revisionsprozeß gegen den Libanesen Safwan Eid hat die Staatsanwaltschaft am Montag überraschend für Freispruch plädiert. Das Ende des aufsehenerregenden Politprozesses scheint damit besiegelt. Der Hauptzeuge der Staatsanwaltschaft hatte erneut seine Aussage wiederholt, wonach der 24jährige in der Tatnacht »Wir war'n 's« gesagt haben soll. Dessen ungeachtet erklärte Staatsanwalt Andreas Martin, daß es zwar belastende Hinweise für die Täterschaft des Libanesen gebe, diese jedoch »in keiner Weise zwingend« seien. In Abhörprotokollen hätten sich keine belastenden Hinweise ergeben. Staatsanwalt Martin erklärte im Plädoyer weiter, die Brandstiftung in Lübeck, durch die am 18. Januar 1996 zehn Menschen ums Leben gekommen und 38 zum Teil schwer verletzt worden waren, werde ein ungeklärter Fall bleiben. Damit müßten Justiz und Gesellschaft leben können. Das Lübecker Landgericht hatte Eid schon im Juni 1997 vom Vorwurf der besonders schweren Brandstiftung freigesprochen. Das Lübecker Landgericht hatte den Hauptbelastungszeugen 1997 als glaubwürdig eingestuft, Eid aber trotzdem freigesprochen. Der Bundesgerichtshof hatte den Freispruch aufgehoben und das Verfahren an das Landgericht Kiel verwiesen, weil die Lübecker Richter in der Besucherzelle Safwan Eids abgehörte Gespräche nicht berücksichtigt hatten. Das Kieler Gericht hatte die Gespräche von zwei Sachverständigen übersetzen lassen. Danach waren die Richter zum Ergebnis gekommen, daß die Tonbänder keinen weitergehenden Tatverdacht ergeben hätten. (jW/AP) |