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Was ist dran an der Spur nach <b>Grevesmühlen</b>?
aus Hamburger Abendblatt, 09.04.98

Was ist dran an der Spur nach Grevesmühlen?

Neue Ermittlungen zur Lübecker Brandkatastrophe:
Warum der Staatsanwalt "derzeit keine Wende" sieht

Von CHRISTIANE KRÜMPELMANN

Lübeck - Mehr als zwei Jahre nach dem unaufgeklärten Brandanschlag auf das Flüchtlingsheim an der Lübecker Hafenstraße ermittelt die Staatsanwaltschaft jetzt erneut gegen vier Männer aus dem mecklenburgischen Grevesmühlen.
   Einer aus dem Quartett, der 20 Jahre alte Maik W., habe die Tat am 23. Februar in der Justizvollzugsanstalt in Neustrelitz gestanden und das Geständnis drei Tage später widerrufen, teilte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag mit. Mithäftlingen und einem JVA-Bediensteten habe Maik W. unter anderem erzählt, daß er in einer Lübecker Kneipe von einem Unbekannten für den Anschlag auf das Asylbewerberheim angeheuert worden sei. Dabei hätten 20 000 Mark den Besitzer gewechselt, die die vier Grevesmühlener unter sich aufgeteilt hätten.
   Für den Staatsanwalt, der den Geständigen am 23. Februar in Neustrelitz sogleich vernahm, habe Maik W. freilich anderslautende und "widersprüchliche Aussagen" parat gehabt. Am 26. Februar sei er von seinem Geständnis abgerückt und habe erklärt, er sei von Mitgefangenen unter Druck gesetzt worden. Außerdem habe er sich geärgert, daß er in der Haft von den drei anderen Grevesmühlenern nicht besucht worden sei.


Einer der vier bestreitet die Tat, zwei schweigen noch

   Die abstrusen Erklärungen des Trios für die Haarversengungen hielten die Ermittler seinerzeit für unwiderlegbar. Gutachter des Kieler Landeskriminalamtes belehrten sie freilich eines anderen, nachdem die ursprünglichen und von gravierenden Versäumnissen geprägten Ermittlungen am 8. Mai 1996 in aller Stille eingestellt worden waren.


Revision im Brandprozeß am 22. Juli

Seinerzeit saß bereits der libanesische frühere Hausbewohner Safwan Eid in Untersuchungshaft. Er wurde später auf freien Fuß gesetzt und mußte sich in einem umstrittenen Indizienprozeß wegen "besonders schwerer Brandstiftung" vor dem Lübecker Landgericht verantworten. Nach 60 Prozeßtagen sprachen die Richter ihn mangels Beweisen frei.Eine Entscheidung über die Revision, die Nebenklägern eingereicht haben, hat der Bundesgerichtshof für den 22. Juli angekündigt. Die Lübecker Staatsanwaltschaft hatte nach dem Urteil im Juni vergangenen Jahres auf eine Revision verzichtet.
   Noch während in Lübeck im Scheinwerferlicht der Öffentlichkeit gegen Safwan E. verhandelt wurde, hatte sich Maik W., der rechtsradikalen Kreisen nahesteht, angeblich schon einmal mit der Tat gebrüstet: Im mecklenburgischen Güstrow, wo er im Dezember 1996 bei einem Ladendiebstahl erwischt wurde, soll er einem Lehrling gegenüber geprahlt haben, die Polizei könne ihm nichts anhaben. Schließlich sei er bereits in Lübeck beim Anschlag auf das Asylbewerberheim dabeigewesen.
   Die Lübecker Staatsanwaltschaft entfaltete damals keine größeren Aktivitäten, den Vorfall aufzuklären: Man habe Maik W. zu diesen "sehr allgemeinen Angaben" nicht befragen können, hieß es damals wie heute, weil er in Bayern mit einer Drückerkolonne unterwegs sei.


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