Kommentar |
BGH-Entscheidung im Fall Safwan Eid |
Schallende Ohrfeige |
Von MICHAEL KLUTH |
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Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, den Freispruch für Safwan Eid im Lübecker Brandprozeß aufzuheben, ist in dreierlei Hinsicht bedeutend.Das BGH hat klargestellt, daß es auch schon vor dem Gesetz über den großen Lauschangriff rechtmäßig war, Gespräche im Besucherraum der Untersuchungshaftanstalt abzuhören. Die Haftanstalt und ihr Besuchszimmer sind nicht die Wohnung des Häftlings und deshalb nie ein vertrauensgeschützter Raum gewesen. Und: Das Abhören ist selbst dann Rechtens, wenn es sich um Gespräche mit Menschen handelt, die die Auskunft über diese Gespräche später verweigern dürfen - in diesem Fall mit Familienangehörigen. Das Zeugnisverweigerungsrecht kann so ausgehebelt werden. Der BGH korrigiert damit nicht nur das Lübecker Landgericht im konkreten Fall Eid, sondern er setzt darüber hinaus auch Recht für künftige Verfahren. Der BGH geht außerdem sogar inhaltlich auf die Abhörprotokolle ein und stellt fest, daß sich aus ihnen "weitere Anhaltspunkte für seine Schuld ergeben können". Das klingt nicht gut für Safwan Eid. Es bedeutet nicht mehr und nicht weniger, als daß der BGH auf der Grundlage der Abhörprotokolle zusammen mit weiteren belastenden Indizien eine Verurteilung für möglich hält. Schließlich ist die BGH-Entscheidung eine schallende Ohrfeige für sämtliche Prozeßbeteiligte im Lübecker Brandprozeß mit Ausnahme der standhaften Nebenkläger. Das Lübecker Landgericht hat fehlerhaft geurteilt, aber eine noch schlimmere Schlappe ist die BGH-Entscheidung wohl für die Lübecker Staatsanwaltschaft und die Bundesanwaltschaft. Beide Anklagebehörden hatten sich rätselhaft kleinlaut und lustlos gegen eine Revision ausgesprochen und den schwierigen, schrecklichen Fall ungelöst zu den Akten legen wollen. Jetzt müssen neue Anklagevertreter noch mal ran. Hoffentlich mit mehr Sorgfalt und mit mehr Verve als ihre Vorgänger.
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