Datum=14.10.1996; Seite=5; Artikel=prolu; Schlagwort=Prozesse/Brände/;
Titel: LÜBECK (dpa).
Text:
Im Prozeß gegen den Libanesen Safwan Eid um den Brand in einem Lübeker Ausländerwohnheim hat die Jugendstrafkammer in Lübeck am Montag die Befangenheitsanträge gegen den Brandsachverständigen Ernst Achilles zurückgewiesen. Achilles habe in seinen Stellungnahmen einen Brandausbruch im ersten Stock des Hauses nicht ausgeschlossen, sondern nur in Frage gestellt. Deshalb gebe es keinen Anlaß, an der Unvoreingenommenheit des Frankfurter Gutachters zu zweifeln, sagte der Vorsitzende Richter Rolf Wilcken zur Begründung. Staatsanwaltschaft und ein Nebenklägervertreter wollten Achilles wegen seiner früheren Äußerungen zum möglichen Brandausbruch für befangen erklären lassen. Achilles hatte wiederholt erklärt, das Feuer sei mit großer Wahrscheinlichekit im Vorbau des Hauses ausgebrochen. Er stützte damit die These der Verteidigung, das Feuer sei von außen gelegt worden. Die Staatsanwaltschaft wirft dagegen dem ehemaligen Hausbewohner Safwan Eid vor, den Brand im ersten Stock gelegt zu haben. Durch das Feuer waren am 18. Januar zehn Menschen getötet und 38 zum Teil schwer verletzt worden. Die Anklage stützt sich dabei auf Expertisen vom Bundes- und Landeskriminalamt, wonach der Brand im ersten Stock ausbrach.
am neunten Verhandlungstag einen Kriminalbeamten zu den drei jungen Männern aus dem Raum Grevesmühlen vernommen. Sie waren Stunden nach dem Brand vorübergehend festgenommen, später aber wieder freigelassen worden, weil sie nach Ansicht der Ermittler für die Tatzeit ein Alibi hatten. Der Kriminalbeamte sagte, er habe um 3.52 Uhr den Wartburg aus Grevesmühlen vor dem Brandhaus gesehen und die Personalien der drei Insassen festgestellt. An die Uhrzeit könne er sich genau erinnern, weil er zu der Zeit einen Funkspruch an die Einsatzleitstelle abgesetzt habe. Dagegen hatten drei andere Zeugen an einem der vorigen Verhandlungstage angegeben, den Wartburg bereits um 3.30 Uhr vor dem Haus gesehen zu haben. Die Verteidiger von Safwan Eid glauben, daß die
Männer etwas mit dem Brand in dem Ausländerwohnheim zu tun zu haben könnten. Der Kriminalbeamte, der nach seiner Aussage vor einer Streife des BGS und vor der Feuerwehr am Brandort eintraf, berichtete, er habe Feuer im ersten Stock gesehen. Im Vorbau habe er Qualm und Funkenflug bemerkt. Eine von ihm protokollierte, gleichlautende Aussage eines BGS-Beamten korrigierte er dagegen im Laufe seiner Vernehmung. Der BGS-Beamte habe gesagt, er habe kein Feuer im Vorbau gesehen. Beim Schreiben seines Berichtes habe er wohl seine eigenen Beobachtungen mit dem Gehörten vermischt, erklärte der Zeuge auf Nachfragen. Die Verteidigung kündigte für den nächsten Verhandlungstag eine Erklärung zu diesen Aussagen an. Bei dem Feuer waren am 18. Januar zehn Menschen getötet worden. Die Staatsanwaltschaft wirft Safwan Eid vor, den Brand im ersten Stock gelegt zu haben.
Eingang=DPA_14/10_16:25;
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