Datum=02.12.1996; Seite=6; Artikel=winlu; Schlagwort=Kriminalität/Brände/Prozesse/;
Titel: LÜBECK (dpa).
Text:
Im Prozeß um die Brandstiftung in einem Lübecker Asylbewerberheim hat ein Kriminalbeamter die Aussagen von Hausbewohnern bestätigt, wonach ein Fenster im Vorbau des Hauses von außen geöffnet werden konnte. Dem Spurenbild am Fensterrahmen nach zu schließen sei das Fenster jedoch während des Brandes geschlossen gewesen, erklärte gestern der Mitarbeiter der Spurensicherung der Lübeker Kripo. Er hatte das Fenster am Morgen nach dem Brand untersucht. Die Frage, ob das Fenster von außen geöffnet werden konnte, ist wichtig für die Klärung, ob der Brand im Haus oder von außen gelegt worden ist. Bei dem Feuer waren zehn Menschen getötet worden. Der Libanese Safwan Eid soll das Feuer im ersten Stock gelegt haben. Der Zeuge bestätigte die Annahmen der Staatsanwaltschaft, wonach der Wohnungsflur im ersten Obergeschoß die stärksten Brandspuren aufwies.
Diese Stelle hatten Gutachter des Bundes- und des Landeskriminalamtes als Brandausbruchsort festgestellt. Zu dem Fenster im Vorbau erklärte der Kriminalbeamte, der untere Schließzapfen habe nur wenige Millimeter in das Schließblech des Rahmens hineingeragt. Er selbst habe das Fenster durch Anheben des Rahmens öffnen können. Bloßer Fingerdruck habe dazu nicht gereicht. Es sei jedoch unwahrscheinlich, daß das Fenster während des Brandes offengestanden habe, meinte der Zeuge. Die Scheiben seien nur an der Innenseite verrußt gewesen, außen hätten Fenster und Rahmen kaum Brandschäden aufgewiesen. Spuren gewaltsamen Eindringens habe er an dem Fenster nicht festgestellt. Das Fenster spielt eine zentrale Rolle in der Annahme der Verteidigung, daß der Brand von außen gelegt wurde. Sie stützt sich dabei unter anderem auf entsprechende Untersuchungen des Frankfurter Brandschutzexperten Ernst Achilles und auf Aussagen verschiedener Hausbewohner. Danach ist das Fenster im Vorbau von außen zu öffnen gewesen. Die Verteidigung geht außerdem davon aus, daß vier nach dem Brand vorübergehend festgenommene Männer aus Grevesmühlen (Mecklenburg- Vorpommern) etwas mit dem Feuer zu tun haben könnten. Der Kriminalbeamte erklärte am Montag jedoch, in dem Auto der vier seien bei einer Untersuchung keinerlei Reste von Brandbeschleunigern gefunden worden. Allerdings habe die Suche mit einem Spezialgerät zum Aufspüren brennbarer Flüssigkeiten abgebrochen werden müssen. Der nach Aussagen des Beamten "alte, undichte Wagen" habe außen so nach Zweitaktgemisch gerochen, daß das Gerät keine brauchbaren Ergebnisse geliefert hätte. Aus nicht mehr nachvollziehbaren Gründen sei diese Untersuchung erst Monate später protokolliert worden, sagte der Zeuge. dpa em kö 021727 Dez 96
Eingang=DPA_02/12_15:34
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