Lübeck (km) Im Lübecker Brandprozeß fuhren die Verteidiger des angeklagten Libanesen Safwan Eid und einige Nebenklägervertreter gestern schwere Geschütze gegen die Staatsanwaltschaft auf. Tenor der zum Teil wörtlich übereinstimmender Erklärungen: Die Staatsanwälte hätten mit ihren Befragungen einer Hausbewohnerin als Zeugin "die Grenzen des Anstands" verletzt. Dieses "durch nichts gerechtfertigte Eindringen in die Privatsphäre der Brandopfer" stehe in keinem sachlichen Zusammenhang zu dem Feuer in dem Asylbewerberheim.
Anwältin Barbara Klawitter interpretierte die Aussagen der Zeugen überdies als Bestätigung ihrer Theorie von einem Brandausbruch im Erdgeschoß: "Dort, wo die Staatsanwaltschaft den Brandausbruchsort haben will", um die Aussage des Hauptbelastungszeugen Jens L. zu stützen, habe es "kein Feuer gegeben".
Zuvor hatten die Staatsanwälte der aus Togo stammenden Zeugin, die bereits am 29. Verhandlungstag ausgesagt hatte, erneut ihre früheren Aussagen bei der Polizei vorgehalten. Dort hatte sie unter anderem angegeben, ihre frühere Nachbarin habe häufig Besuch von Männern empfangen. Vor ihrer Wohnung im ersten Stock soll das Feuer laut Staatsanwaltschaft ausgebrochen sein.
Bei der Polizei hatte die Zeugin aus Togo ausgesagt, sie habe in der Brandnacht im ersten Stock des Hauses Flammen gesehen. Vor Gericht sprach sie dann nur noch von einem "Feuerschein". Die Widersprüche zu ihren früheren Aussagen erklärte sie mit Verständigungsschwierigkeiten. Größere Konflikte im Haus, die die Staatsanwaltschaft als Motiv für die Brandstiftung annimmt, habe es nicht gegeben.
Auch die Aussagen einer anderen Hausbewohnerin lieferten gestern keine weiteren Aufschlüsse. Die schwerhörige Frau gab an, sie sei von ihrem Mann aus dem Schlaf gerissen worden, als das Haus bereits in Flammen stand.
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