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Kieler Nachrichten vom 13.02.97

Gutachter im Brandprozeß: Fenster waren zu

Lübeck (km) Im Lübecker Brandprozeß ist von dem Angeklagten Safwan Eid kaum die Rede. Und so verfolgte er gestern wie unbeteiligt den Auftritt eines Sachverständigen des Kieler Landeskriminalamtes, der nach dem Brand in dem Asylbewerberheim die Fenster im Erdgeschoß untersucht hatte. Laut Verteidigung hätten dort potentielle Attentäter leicht eindringen und Feuer legen können, während die Anklage, gestützt durch Gutachten von Landes- und Bundeskriminalamt, den Brandherd im ersten Stock lokalisiert hat.

Vor allem zu den Fenstern des hölzernen Vorbaus gibt es widersprüchliche Aussagen. Die Hausbewohner, die den Angeklagten für unschuldig halten, behaupten, ein kleines Fenster im Vorbau sei von außen leicht zu öffnen gewesen. Auf diesem Wege habe man problemlos in das Haus gelangen können. Das wird von anderen Zeugen heftig bestritten. Ihren Angaben zufolge waren die Fenster verriegelt und zum Teil sogar vernagelt. Zu diesem Schluß gelangte gestern auch der LKA-Gutachter. Nach seinen Angaben waren die Fenster eindeutig verschlossen, als das Feuer ausbrach. Das kleinere der beiden Fenster habe sich nur unzureichend verriegeln lassen; mit einem gewissen Kraftaufwand sei es von außen zu öffnen gewesen.

Dieser Punkt des Gutachtens nützt der Verteidigung freilich nichts: Ein Diakonie-Betreuer hatte zuvor glaubwürdig bekundet, er habe das defekte Fenster vor dem Brand mit einer Holzleiste zugenagelt. Doch damit ist der Streit um andere Möglichkeiten, in das Haus zu gelangen, keineswegs vom Tisch: Als "auffällig" bezeichnete der Gutachter die Hebelspuren, die er an dem neben dem Vorbau gelegenen Bürofenster festgestellt hatte. Dessen Scheibe "war eingeschlagen", so der Experte. Seine Schlußfolgerung: Jemand habe versucht, das Fenster von außen aufzuhebeln. Wann das passiert ist und ob die Hebelspuren möglicherweise während des Brandes von Feuerwehrleuten mit einer Axt verursacht wurden, blieb gestern jedoch unklar.


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