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Erklärung
16. Juli 1998

  1. Safwan Eids Freispruch durch das Gericht war die willkommene Rehabilitation dieses jungen Mannes, gegen dessen strafrechtliche Verfolgung die Kommission die ganze Zeit hindurch schwerste Bedenken ausgedrückt hatte.

  2. Man erinnere sich auch an die erheblichen Vorbehalte der Kommission vom 8. Mai 1997 darüber, daß die ursprünglich Tatverdächtigen, nämlich vier junge Männer aus Grevesmühlen mit einem Hintergrund neonazisistischer Aktivitäten, nach der Brandstiftung ohne weitere strafrechtliche Verfolgung wieder freigelassen wurden. Obwohl die Beweise gegen sie, einschließlich Versengungsspuren jüngsten Datums an den Köpfen von drei der Verdächtigen, stärker waren als die sehr dürftigen - und nach Meinung der Kommission offensichtlich unzureichenden - Beweise gegen Safwan Eid.

  3. Am 8. April 1998 verkündete der Vertreter der Staatsanwaltschaft, daß einer der drei ursprünglich Verdächtigten, Maik Wotenow, das Verbrechen am 23. Februar 1998 gestanden und behauptet habe, daß die drei anderen ursprünglich Verdächtigten gemeinsam mit ihm dafür verantwortlich seien.

  4. Weiterhin wurde seitens der Staatsanwaltschaft erklärt, daß Wotenow sein Geständnis 3 Tage später widerrufen habe, aber daß die Lübecker Staatsanwaltschaft trotzdem angeordnet habe, daß die vier ursprünglich Verdächtigten hinsichtlich ihrer Verantwortlichkeit in dieser Sache verhört werden sollten.

  5. Die Kommission begrüßt die Wiederaufnahme der polizeilichen Ermittlungen bezüglich der Rolle der Vier von Grevesmühlen. Sie hat bereits auf das Gewicht des Beweismaterials, was für ihre Verwicklung in den Brandanschlag spricht, hingewiesen, welches bereits vor den neuen Erklärungen von Maik Wotenow existierte. Das Scheitern der Strafverfolgung von Safwan Eid unterstreicht, daß die wahrhaft Schuldigen noch immer unbestraft sind.
    Diese fehlgeleitete Strafverfolgung hat dem Ansehen des deutschen Strafjustizsystems erheblichen Schaden zugefügt.

  6. Die Kommission behauptet natürlich nicht, daß die Vier von Grevesmühlen wirklich schuldig an dem Verbrechen seien. Dies kann nur durch eine zügige und unvoreingenommene Weiterführung der Ermittlungen herausgefunden werden, welche jetzt nach so langen Verzögerungen dringend wieder aufgenommen werden müssen.

Internationale Unabhängige Kommission
Juli 1998


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