Während der Aussage eines als Zeugen geladenen Rettungssanitäters - eines Freundes des Hauptbelastungszeugen - war ein früherer Bewohner des Unglückshauses mit einem lauten Schrei von seinem Stuhl gestürzt. Der Mann, der bei dem Feuer im vergangenen Januar seine Frau und fünf Kinder verloren hatte, wurde mit einer Kreislaufschwäche in ein Krankenhaus gebracht.
Noch während der Afrikaner auf dem Boden im Gerichtssaal lag, kam es zu einem tumultartigen Streit zwischen Angehörigen der Familie des Angeklagten und Mitgliedern einer ebenfalls aus dem Libanon stammenden Familie. Diese hatte auch in dem Unglückshaus an der Neuen Hafenstraße gewohnt und tritt in dem Prozeß als Nebenkläger auf. Ein 17jähriger Sohn der Familie war in dem Feuer ums Leben gekommen.
Den Antrag der Verteidigung, das Beweisverfahren zu schließen und den Angeklagten freizusprechen, hatte der Vorsitzende Richter mit der Begründung abgelehnt, die "prozessualen Voraussetzungen" seien dafür nicht erfüllt.
Die Verteidigung hatte ihren Antrag mit der aus ihrer Sicht mangelnden Glaubwürdigkeit des Hauptbelastungszeugen der Staatsanwaltschaft begründet. Der Sanitäter hatte am Montag ausgesagt, der Angeklagte habe ihm die Tat im Bus auf der Fahrt zum Krankenhaus gestanden. Ein Zeuge sagte hingegen am Mittwoch aus, der Sanitäter habe ihm noch am Brandort von dem Geständnis berichtet.
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