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Fri Sep  4 00:17:28 1998
 

Spendenaufruf

Am 24. Juli 1998 hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil über die Revision einer Nebenklägerfamilie im Prozeß um den Brandanschlag in der Lübecker Hafenstraße am 18.Januar 1996 gesprochen. Der Freispruch für Safwan Eid wurde aufgehoben, die Sache wurde zur erneuten Verhandlung an das Landgericht Kiel verwiesen. Angehängt ist die Pressemitteilung der Verteidigung vom 24.Juli 1998 zu dem BGH-Urteil.

Für die Verteidigung von Safwan Eid im Revisionsverfahren wurden 2 Revisionsspezialisten beauftragt. Auch wenn dies im Ergebnis nichts genützt hat: Es sind hierfür DM 10.000,- Unkosten entstanden. Damit die Familie Eid auf diesen horrenden Kosten nicht sitzen bleiben muß, wollen wir hierfür die Unterstützung organisieren und sammeln. Bitte spendet zahlreich auf folgendes Konto:

Hypo-Bank BLZ: 200 208 60
Kto.Nr.: 2100266612
Stichwort: Safwan Eid
Kontoinhaber: G. Kayser


Rechtsanwältin
Gabriele Heinecke
Hamburg

Rechtsanwältin
Barbara Klawitter
Hannover


Pressemitteilung

Mit der Entscheidung des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs steht fest, daß das LG Kiel über die Anklage gegen Safwan Eid erneut verhandeln muß. Die Verteidigung hält die Wiederholung der Beweisaufnahme für überflüssig. Auch eine erneute Verhandlung kann nur zu einem Freispruch führen.

Entgegen der Behauptung der Revision ergibt sich aus dem Akteninhalt eindeutig, daß der Inhalt der Abhörprotokolle nicht geeignet ist, Safwan Eid zu belasten.

Das neue Verfahren wird allerdings Gelegenheit geben, die teilweise unzutreffenden tatsächlichen Feststellungen des LG Lübeck zu überprüfen und abzuändern. Dies gilt z.B. für die Frage, ob ein Brandanschlag von außen ausgeschlossen werden kann als auch für die Feststellung des Brandentstehungsortes. In diesem Zusammenhang wird das wiederholte Geständnis von Maik W. besonders zu berücksichtigen sein. Auch wird angesichts des neu aufgetauchten „Wir-warn’s-Zeugen" die von der Verteidigung schon immer in Zweifel gezogene Glaubwürdigkeit des Zeugen Leonhardt erneut überprüft werden müssen.

 Safwan Eid war und ist der falsche Angeklagte im Prozeß um die Aufklärung des Brandes in Lübeck. Der Umstand, daß das Verfahren gegen Safwan Eid gleichwohl weitergeführt wird, darf nicht darüber hinwegtäuschen, daß allein gegen die Grevesmühlener Jugendlichen dringender Tatverdacht besteht.

Hamburg, den 24.Juli 1998

RAin Gabriele Heinecke RAin Barbara Klawitter

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