Rechtsanwältin
Gabriele Heinecke
HamburgRechtsanwältin
Barbara Klawitter
Hannover
Pressemitteilung
Mit der Entscheidung des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs steht fest, daß das LG Kiel über die Anklage gegen Safwan Eid erneut verhandeln muß. Die Verteidigung hält die Wiederholung der Beweisaufnahme für überflüssig. Auch eine erneute Verhandlung kann nur zu einem Freispruch führen.
Entgegen der Behauptung der Revision ergibt sich aus dem Akteninhalt eindeutig, daß der Inhalt der Abhörprotokolle nicht geeignet ist, Safwan Eid zu belasten.
Das neue Verfahren wird allerdings Gelegenheit geben, die teilweise unzutreffenden tatsächlichen Feststellungen des LG Lübeck zu überprüfen und abzuändern. Dies gilt z.B. für die Frage, ob ein Brandanschlag von außen ausgeschlossen werden kann als auch für die Feststellung des Brandentstehungsortes. In diesem Zusammenhang wird das wiederholte Geständnis von Maik W. besonders zu berücksichtigen sein. Auch wird angesichts des neu aufgetauchten Wir-warns-Zeugen" die von der Verteidigung schon immer in Zweifel gezogene Glaubwürdigkeit des Zeugen Leonhardt erneut überprüft werden müssen.
Safwan Eid war und ist der falsche Angeklagte im Prozeß um die Aufklärung des Brandes in Lübeck. Der Umstand, daß das Verfahren gegen Safwan Eid gleichwohl weitergeführt wird, darf nicht darüber hinwegtäuschen, daß allein gegen die Grevesmühlener Jugendlichen dringender Tatverdacht besteht.
Hamburg, den 24.Juli 1998
RAin Gabriele Heinecke RAin Barbara Klawitter