Hauptverhandlung gegen Safwan Eid zugelassen
Brandkatastrophe von Lübeck wird wieder verhandelt
Von UWE BAHNSEN
Lübeck - Der 20jährige Libanese Safwan Eid, der am Dienstag auf Beschluß der Jugendstrafkammer des Lübecker Landgerichts aus der Untersuchungshaft entlassen wurde, wird sich gleichwohl im Zusammenhang mit der Brandkatastrophe des 18. Jaunuar vor diesem Gericht verantworten müssen. Eine Gerichtssprecherin bestätigte Informationen, nach denen die Kammer das Hauptverfahren gegen den Beschuldigten eröffnet hat. Safwan Eid stehe zwar nicht unter dringendem, aber weiterhin unter hinreichendem Tatverdacht, das verheerende Feuer, bei dem zehn Menschen starben, gelegt zu haben. Ein Termin für den Prozeß steht noch nicht fest. Der Beschluß des Gerichts, mit dem die Anklage der Staatsanwaltschaft vom 29. Mai wegen schwerer Brandstiftung und fahrlässiger Körperverletzung zugelassen wurde, muß zunächst ins Arabische übersetzt und Safwan Eid zugestellt werden.Die Jugendstrafkammer hatte ihre Entscheidung, den Haftbefehl aufzuheben, mit der Feststellung begründet, bei dem Vergleich von Zeugenaussagen und Sachverständigengutachten hätten sich Differenzen und Lücken ergeben, die nicht ausgeräumt werden konnten. Die Staatsanwaltschaft Lübeck hat bislang gegen diesen Beschluß keine Beschwerde eingelegt. Safwan Eid war zwei Tage nach dem Brand, der zehn Todesopfer und 38 zum Teil schwer Verletzte gefordert hatte, in Untersuchungshaft genommen worden. Ausschlaggebend war dafür die Aussage eines Rettungssanitäters, dem gegenüber er die Tat angeblich gestanden haben soll. Den ursprünglichen Mordvorwurf hat die Staatsanwaltschaft fallengelassen. Auch ein hinreichendes Motiv für die Tat hat die Anklagebehörde bislang nicht herausfinden können. Safwan Eid selbst bestreitet nach wie vor, das Feuer gelegt zu haben.
Der Fall ist besonders kompliziert, weil Experten bei der Klärung der Brandursache zu sehr unterschiedlichen Resultaten gekommen sind.
Copyright: DIE WELT, 6.7.1996
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