Wir
dokumentieren hier für euch die Erklärung des VG Göttingen,
damit ihr euch ein möglich genaues Bild über die Lage hier machen
könnt...also hier der Rotz der Verwaltungsrichter:
"Das
Verwaltungsgericht Göttingen hat heute einem Eilantrag der [...]
NPD gegen die Verbotsverfügung der Stadt Göttingen für
die am 16.6.01 angemeldete Demonstration mit Auflagen stattgegeben, dabei
aber die Benutzung von Trommeln und Fahnen - ausser der Bundesflagge,
den Fahnen der deutschen Bundesländer und der NPD Parteifahnen- und
von Transparenten strafbaren Inhalts, die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger
Organisationen sowie das Tragen von Uniformen, Uniformteilen oder gleichartigen
Kleidungsstücken als Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung
untersagt.
Für die Veranstalterin streiten die Grundrechte auf Versammlungs-
und Meinungsfreiheit und das grundgesetzlich verankerte Parteienprivileg.
Dabei hat das Gericht zu Gunsten der NPD auch berücksichtigt, dass
mit der Demonstration der Kommunalwahlkampf eröffnet werden soll
und sich Stadtratskandidaten der Partei vorstellen werden.
Das Gericht teil nicht die Gefahrenprognose der Stadt Göttingen,
es werde aus der Demonstration heraus zu strafbaren Handlungen und Gewalttätigkeiten
kommen. Für die gegenteilige Einschätzung der Stadt Göttingen
gebe es anders als in der Vergangenheit keine ausreichenden Tatsachengrundlagen.
Die NPD rufe im Vorfeld der Veranstaltung die Demonstrationsteilnehmner
ausdrücklich zu einem friedlichen Verlauf öffentlich auf und
habe ihre Absicht zugesichert, jegliche Gewalt aus der Versammlung heraus
durch Ordnungskräfte zu verhindern.
Das Gericht sieht auch nicht die Gefahr des polizeilichen Notstandes durch
unkontrollierbare gewalttätige Übergriffe aus der linksautonomen
Szene. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass die Polizei einen
Schutz bedrohter Rechtsgüter nicht sicherstellen könne.
Im Überigen sei es Aufgabe der Stadt als Versammlungsbehörde,
durch eine räumliche Trennung der angemeldeten Demonstrationen die
Gefahr zu bannen, dass es aus den Zügen der Gegendemonstrationen
heraus zu gewalttätigen Übergriffen von dort teilnehmenden Autonomen
komme.
Die Auflagen hat das Gericht aus präventiven Gründen ausgesprochen.
Damit werde sowohl der Veranstalterin und ihrem Ordnungspersonal als auch
den Polizeikräften vor ort ermöglicht, auf einen friedlichen
sowie gewalt und strafffreien Verlauf der Veranstaltung selbst hinzuwirken
bzw. einen solchen sicherzustellen."
Naja, schaun wir mal...
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