...Verwaltungsgericht Göttingen zum NPD-Aufmarsch...

Wir dokumentieren hier für euch die Erklärung des VG Göttingen, damit ihr euch ein möglich genaues Bild über die Lage hier machen könnt...also hier der Rotz der Verwaltungsrichter:

"Das Verwaltungsgericht Göttingen hat heute einem Eilantrag der [...] NPD gegen die Verbotsverfügung der Stadt Göttingen für die am 16.6.01 angemeldete Demonstration mit Auflagen stattgegeben, dabei aber die Benutzung von Trommeln und Fahnen - ausser der Bundesflagge, den Fahnen der deutschen Bundesländer und der NPD Parteifahnen- und von Transparenten strafbaren Inhalts, die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie das Tragen von Uniformen, Uniformteilen oder gleichartigen Kleidungsstücken als Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung untersagt.

Für die Veranstalterin streiten die Grundrechte auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit und das grundgesetzlich verankerte Parteienprivileg. Dabei hat das Gericht zu Gunsten der NPD auch berücksichtigt, dass mit der Demonstration der Kommunalwahlkampf eröffnet werden soll und sich Stadtratskandidaten der Partei vorstellen werden.

Das Gericht teil nicht die Gefahrenprognose der Stadt Göttingen, es werde aus der Demonstration heraus zu strafbaren Handlungen und Gewalttätigkeiten kommen. Für die gegenteilige Einschätzung der Stadt Göttingen gebe es anders als in der Vergangenheit keine ausreichenden Tatsachengrundlagen. Die NPD rufe im Vorfeld der Veranstaltung die Demonstrationsteilnehmner ausdrücklich zu einem friedlichen Verlauf öffentlich auf und habe ihre Absicht zugesichert, jegliche Gewalt aus der Versammlung heraus durch Ordnungskräfte zu verhindern.

Das Gericht sieht auch nicht die Gefahr des polizeilichen Notstandes durch unkontrollierbare gewalttätige Übergriffe aus der linksautonomen Szene. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass die Polizei einen Schutz bedrohter Rechtsgüter nicht sicherstellen könne.

Im Überigen sei es Aufgabe der Stadt als Versammlungsbehörde, durch eine räumliche Trennung der angemeldeten Demonstrationen die Gefahr zu bannen, dass es aus den Zügen der Gegendemonstrationen heraus zu gewalttätigen Übergriffen von dort teilnehmenden Autonomen komme.

Die Auflagen hat das Gericht aus präventiven Gründen ausgesprochen. Damit werde sowohl der Veranstalterin und ihrem Ordnungspersonal als auch den Polizeikräften vor ort ermöglicht, auf einen friedlichen sowie gewalt und strafffreien Verlauf der Veranstaltung selbst hinzuwirken bzw. einen solchen sicherzustellen."

Naja, schaun wir mal...