Gegen Faschismus und Klassenjustiz - Die Antifaschistische Aktion!

ABLEITENDES

  Selbst bei noch so guter politischer Arbeit kann eine Verurteilung erfolgen. Auf der einen Seite werden die Ermittlungen gegen die Autonome Antifa (M) in der Öffentlichkeit zwar als überzogen wahrgenommen, auf der anderen Seite steht der vom BGH formulierte Verurteilungswille. Solange es Staatsschutz gibt, agiert er gemäß dem Motto "Wer beherzt durchgreift, wird auch dann nicht bestraft, wenn er das gebotenene Maß überschreitet”[32]. Deshalb wäre es naiv, eine Verurteilung von vornherein auszuschließen.

Letztlich wird es vom politischen Kräfteverhältnis abhängen, wie das Verfahren vor der Staatsschutzkammer beim Landgericht Lüneburg ausgeht. Dazu gehört, den Staat nicht als monolithischen Block wahrzunehmen, sondern den internen Streit über den rechten Umgang mit der Politik der Autonomen Antifa (M) zu nutzen und, falls möglich, zu verschärfen, ohne sich liberalen Kreisen anzudienen.

Daß keine §§ 129/ 129a-Verhandlung gegen die Autonome Antifa (M) in Celle stattfindet, daß der § 129a keine Rolle mehr in Lüneburg spielt, war ein politischer Etappensieg über den Staatsschutz.

Juristisch besteht das vorangige Ziel darin, eine Festschreibung der Autonomen Antifa (M) als "kriminelle Vereinigung” zu verhindern. Wenn es dem Staatsschutz gelingen sollte, ein § 129-Exempel zu statuieren, so hätte dies weitreichende Konsequenzen für die gesamte Linke. Demonstrationen sind immer noch Hauptmittel der BRD-Linken, um öffentlich in Erscheinung zu treten. Wer kontinuierlich Demonstrationen organisiert, die sich nicht dem restriktiven Demonstrationsstrafrecht unterwerfen, muß damit rechnen, als "kriminelle Vereinigung” verfolgt und verurteilt zu werden. Wenn diese Option des Staatsschutzes, die erst durch die Anhebung von Ordnungswidrigkeiten wie Maskierung zum Straftatbestand ermöglicht wurde, in dem Präzedenzfall Autonome Antifa (M) erstmals juristisch umgesetzt wird, wird dies unweigerlich Veränderungen in der Demonstrationskultur nach sich ziehen.

Vor allem aber würde das Bemühen um legale Organisationsformen einen herben Rückschlag erleiden und die Isolation linker Politik immens verschärft werden. Der Kampf um den legalen Status der Autonomen Antifa (M) genießt deshalb allerhöchste Priorität.

Sollte die Autonome Antifa (M) nach § 129 als "kriminelle Vereinigung” festgeschrieben werden, müßten weitere 17 Leute mit einer Anklage rechnen, die schon jetzt in den Akten als Mitglieder der Autonomen Antifa (M) eingestuft sind. Die Ermittlungen der SoKo 606 des LKA gehen nach wie vor weiter und werden wohl auch solange nicht enden wie die Autonome Antifa (M) Politik machen wird; die Akten erhalten regelmäßig ihr Update. Zudem sind neue Anklagen wegen Demonstrationen in den Jahren 1994 und 1995 von der GSA angekündigt worden[33].

Wann der Prozeß im fernen Lüneburg beginnen wird, ist noch nicht abzusehen. Will man den Richtern Glauben schenken, frühestens Ostern 1996. Die Prozesse werden sich in einem oder mehreren Mammutverfahren hinziehen und enorm viel Geld verschlingen. Um Öffentlichkeit herzustellen, wird eine bundesweite und internationale Prozeßbeobachtung organisiert werden müssen.

Erfolg mißt sich am Ziel und Ziel muß es auch sein, die Existenz von politischer Verfolgung und die Existenz von linkem Widerstand optimal zu demonstrieren. Nur Erfolge verdeutlichen, daß die bestehenden Verhältnisse nicht gott- oder verfassungsgegeben sind, sondern einem Prozeß der Veränderung unterliegen. Jeder Teilerfolg macht anderen Mut, sich zu politisieren. Politik - und damit auch Anti-Repressionsarbeit - bedeutet keinesfalls Kommentierung des Bestehenden, sondern Eingriff in gesellschaftliche Prozesse.


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