Am Mittwoch, den
12 Juni 2000 hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg das Verbot der
geplanten NPD- Demonstration am 15. Juli 2000 in Göttingen bestätigt.
Die NPD hat jedoch Widerspruch vor dem Bundesverfassungsgericht eingelegt.
Das BVerfG prüft nun die Entscheidung des OVG. Mit einer Entscheidung
ist nicht vor Donnerstag Abend zu rechnen.
Die Bestätigung des Verbots des angekündigten Naziaufmarsches am 15.
Juli 2000 in Göttingen ist kein Grund zur Entwarnung. Vor einigen Wochen
hat die NPD einen Aufmarsch in Tostedt ebenfalls vor dem Bundesverfassungsgericht
durchgesetzt. Es besteht also weiterhin die Möglichkeit, dass die NPD
in Göttingen marschieren wird.
Deshalb läuft die antifaschistische Mobilisierung unter dem Motto "turn
left - smash right" weiter. Die Autonome Antifa [M] ruft weiterhin zur
Bündnisdemonstration am Samstag, den 15 Juli 2000 ab 10 Uhr vor dem
alten Rathaus auf, um sich dem Naziaufmarsch entschlossen entgegenzustellen.
Ein Sprecher der Autonomen Antifa [M]: "Noch besteht die Möglichkeit,
dass Faschisten am 15. Juli in Göttingen aufmarschieren. Deshalb sind
wir weiterhin auf alles vorbereitet. Die Faschisten werden auf keinen
Fall durch Göttingen marschieren können, ohne mit starkem antifaschistischen
Widerstand konfrontiert zu werden."