Der für den 15.
Juli 2000 in Göttingen angekündigte Nazi-Aufmarsch von NPD und sogenannten
"unabhängigen Kameradschaften" findet nicht statt. Um 13 Uhr gab das
Bundesverfassungsgericht bekannt, dass der Erlass einer einstweiligen
Verfügung der NPD abgelehnt worden ist. Eine Begründung folgt erst in
der nächsten Woche.
Mit der Ablehnung des BVerfG ist die NPD nun vor der letzten juristischen
Instanz gescheitert, nachdem das Verbot der Stadt Göttingen bereits
vom Verwaltungsgericht und dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg bestätigt
wurde.
Seit November letzten Jahres ist damit der vierte Versuch der Faschisten
vereitelt worden, in Göttingen ein Fuß auf die Erde zu bekommen. Alle
Verbote der Gerichte nannten als Grund die zu erwartende konsequente
antifaschistische Gegenwehr. Auseinandersetzungen zwischen Faschisten
und militanten AntifaschistInnen seien nicht auszuschließen.
Mit dieser Entscheidung der Karlsruher Richter wird bestätigt, dass
Göttingen weiterhin eine politische Ausnahmeerscheinung in der BRD bleibt.
In zahlreichen anderen Fällen, konnten sich Naziaufmärsche auch juristisch
durchsetzen.
Eine Sprecherin der Autonomen Antifa [M]: "Das nicht zu erwartende
Urteil zeigt, dass Göttingen No-Go-Area für Nazis bleibt. Der seit über
10 Jahren öffentlich, wahrnehmbare antifaschistische Widerstand, die
Bündnispolitik sowie das konsequente Vorgehen autonomer AntifaschistInnen
ist Ursache für eine solche Entscheidung. Der antifaschistische Druck
im Vorfeld von Nazi-Aufmärschen ist Ausdruck eines antifaschistisch-kulturellen
Klimas in der Stadt."
In diesen Zusammenhang gehört auch die Tatsache, dass das Hamburger
Hip-Hop-Trio "Fettes Brot" sich mit dem radikalen antifaschistischen
Widerstand solidarisiert hat und am morgigen Samstag unter dem Motto
"FETT gegen Nazis" die Outpost zum Beben bringen wird.