Nachdem das Bundesverfassungsgericht
am Freitag, den 14. Juli 2000, den Antrag der NPD auf einstweilige Verfügung
zurückwies, scheint es nun zum vierten Mal endgültig: Ein Naziaufmarsch
in Göttingen ist aufgrund des breiten antifaschistischen Widerstandes
nicht durchführbar; "die öffentliche Sicherheit sei nicht zu gewährleisten",
so die Verwaltungsgerichte.
Dieses einzigartige Ereignis ist der besonderen Situation in Göttingen
zuzuschreiben. Wie in fast keiner anderen Stadt ergänzen sich hier militante
Anschläge mit breiten Bündnissen gegen Naziaufmärsche und kulturellen
Events wie das Konzert "Fett gegen Nazis" mit der Hamburger Hip Hop-Band
"Fettes Brot", das 800 überwiegend junge Menschen besuchten.
Unterdessen werden in der Nazi-Szene andere "Aktionsformen diskutiert".
Sinngemäß wurde auf der Internethomepage einer faschistischen Organisation
kurz nach dem Aufmarschverbot darauf hingewiesen, dass in Göttingen
weitere Aufmarschanmeldungen keinen Sinn machten, sondern andere Mittel
zum Zuge kommen müssten. Ein Vorgeschmack auf diese anderen Mittel ging
am Sonntag bei der Autonomen Antifa [M] ein. Sie erhielt eine anonyme
e-mail eines "Radikaldemokratischen
Forums", dass "die Mitglieder der Gruppe zum Tode verurteilt"
hätte und zwei Mitglieder in Kürze "eliminieren" wolle.
"Dass braune Schlägertrupps auch zum Morden bereit sind, haben sie
in den letzten zehn Jahren mehrfach bewiesen. Auch die Einschüchterung
politischer Gegner ist nichts Neues. Dass diesmal unsere Gruppe davon
betroffen ist, liegt an ihrer öffentlichen Präsenz und der Effektivität
des antifaschistischen Widerstands in dieser Stadt. Die Autonome Antifa
[M] ruft dazu auf, faschistischem Terror weiterhin mit allen Mitteln
entgegenzutreten.", so ein Sprecher der Gruppe.