Presseerklärung vom 14.09.99
Prozeß gegen PDS-Ratsherrn nach Solidemo
Am Donnerstag, den 16. September 1999, findet vor dem Amtsgericht Göttingen ein Prozeß gegen den PDS-Ratsherrn Patrick Humke statt. Die Staatsanwaltschaft Göttingen beschuldigt Humke, am 16. Mai 1998 die Festnahme eines jugendlichen Demonstranten behindert und einen Bereitschaftspolizisten am Kinn verletzt zu haben.
Während der Solidaritätsdemonstration für die der "Bildung einer kriminellen Vereinigung" (§ 129 StGB) beschuldigten vermeintlichen Mitglieder der Antifaschistischen Aktion Passau, griffen Beamte der Göttinger Bereitschaftspolizei die bis dahin friedliche Demonstration an. Humke begab sich als Anmelder der Demonstration vermittelnd zwischen DemoteilnehmerInnen und Polizei. Dabei wurde er durch einen gezielten Faustschlag des Polizeihauptmeisters (PHM) Ralf Blume niedergeschlagen und mußte zwei Tage im Krankenhaus verbringen. Eine Strafanzeige gegen den Beamten wegen Körperverletzung im Amt wurde am 3. März 1999 durch die Staatsanwaltschaft Göttingen eingestellt. Die Ermittlungen gegen den eigenen Kollegen führten die Kriminalhauptkommissare (KHK) der politischen Polizei (4. Kommissariat) Röttcher und Günther. Beide waren persönlich an eben jenen Hausdurchsuchungen beteiligt, gegen die sich der Protest der DemonstrantInnen richtete. Nicht eingestellt wurde allerdings das Verfahren gegen Humke, das seiner Ankündigung, er werde gegen PHM Blume juristisch vorgehen, folgte. Angeklagt ist Humke wegen "Landfriedensbruch, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, versuchter Gefangenenbefreiung, und gefährlicher Körperverletzung". Der PDS-Ratsherr fordert die Belangung des Bereitschaftspolizisten Ralf Blume und für sich einen Freispruch.
Die Autonomen Antifa [M] bewertete das Verfahren als plumpe Retourkutsche gegen Humke.Die Autonomen Antifa [M] bewertete das Verfahren als plumpe Retourkutsche gegen Humke. "Nach ihrer skandalösen Eskalationsstrategie gegen linke Demonstrationen, versucht die Göttinger Polizei offensichtlich sich die Hände reinwaschen zu lassen." kommentierte eine Sprecherin der Gruppe den Prozeß am kommenden Donnerstag. Der Prozeß beginnt um 9.00 Uhr im Saal N12 des Amtsgerichtes Göttingen. kommentierte eine Sprecherin der Gruppe den Prozeß am kommenden Donnerstag.
Der Prozeß beginnt um 9.00 Uhr im Saal N12 des Amtsgerichtes Göttingen.
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