Verwaltungsgericht bestätigt
Kundgebungsverbot für antifaschistische Gruppen
Anmelder legt Widerspruch
beim Oberverwaltungsgericht ein
Das Göttinger Verwaltungsgericht hat heute Vormittag das Verbot antifaschistischer
Kundgebungen gegen den geplanten Naziaufmarsch am 6. 11. bestätigt. In
der Begründung schließt sich das Gericht weitgehend der Stadtverwaltung
an: es sei wahrscheinlich, daß es auf den Kundgebungen zu "gewalttätigen
Auseinandersetzungen mit Rechtsextremisten" kommen würde, die öffentliche
Sicherheit und Ordnung sei gefährdet.
Wieder einmal wird versucht,
den antifaschistischen Widerstand gegen Nazis mit dem Aufmarsch der Faschisten
gleichzusetzen. Aus einer gesellschaftlichen Auseinandersetzung wird ein
"Kleinkrieg der Extremisten von links und rechts" (so die Stadtverwaltung)
konstruiert, der jegliche politische Inhalte mißachtet. Gleichzeitig werden
die gesellschaftlichen Kräfte, die sich in Göttingen gemeinsam gegen den
Naziaufmarsch wehren, auseinander dividiert. Für die Stadt gibt es die
"bösen" autonomen Antifaschisten, deren Kundgebungen verboten werden,
und die "guten" bürgerlichen Kräfte, zu deren Demonstration die Stadt
mit aufruft.
Eine Sprecherin der Autonomen
Antifa (M) erklärte hierzu: "Die Botschaft des Gerichts ist klar:
Protest gegen Faschisten ist erlaubt, solange er auf einer symbolischen
Ebene bleibt und sich nicht den Faschisten direkt entgegenstellt. Wir
werden am 6.11. trotzdem präsent sein und versuchen, dem nach wie vor
geplanten faschistischen Aufmarsch in Göttingen keinen Raum zu lassen."
Aus diesem Grund rufe die Autonome Antifa (M) alle, die dem Treiben der
Nazis nicht tatenlos zuschauen wollten, dazu auf, sich um 9 Uhr an der
Kundgebung auf dem Hiroshimaplatz vor dem Neuen Rathaus zu beteiligen.
Außerdem würden zeitgleich auch Kundgebungen auf dem Campus der Universität
und auf dem Bahnhofsvorplatz stattfinden.
Parallel dazu versucht der Anmelder
der verbotenen Kundgebungen weiterhin, eine Aufhebung des Verbots zu erreichen.
Vor dem Oberverwaltungsgericht sind rechtliche Schritte eingeleitet worden.
|