Bleiben
Staatsanwälte künftig draußen?
Der Bundestag
beschloss am 8. Juli 2001 eine Änderung der Strafprozessordnung,
das sogenannte Zeugnisverweigerungsrecht betreffend. Danach müssen
künftig Journalisten in Presse, Funk und Fernsehen nach Recherchen
zu brisanten Themen nicht mehr die Beschlagnahmung ihres Materials
befürchten. Dies gilt auch für selbst recherchierte Berichte.
Bisher bezogen sich Beschlagnahmungsmaßnahmen nur auf Unterlagen,
die von Dritten stammen. Zudem wurde das Beschlagnahmeverbot auch
auf nichtperiodische Druckwerke und Filmberichte ausgeweitet. Für
die Beratung des Gesetzes hatte der Deutsche Journalisten-Verband
eine Dokumentation von mehr als 150 Fällen von Durchsuchungs-
und Beschlagnahmeanordnungen zur Verfügung gestellt.
(AZADI/jw, 9.7.2001)
Tödliche
Anschaffung
Nach einem Bericht
der Tageszeitung Neues Deutschland (ND), hat die Arbeitsgruppe
II der Innenministerkonferenz am 3. April 2001 empfohlen, die Polizei
mit Elektroschock-Geräten des US-Herstellers Taser International
auszurüsten, obwohl auch deutschen Polizeiexperten mehrere Fälle
aus den USA bekannt sein dürften, in denen der Einsatz dieser
Waffe tödlich endete. Die pistolenähnliche Waffe verschießt
durch Pressluft zwei mit Widerhaken versehene Nadelpfeile, die Kunstfaser
oder Baumwolle als auch Leder durchdringen. Dabei wird ein 50 000
Volt-Impuls ausgestoßen und der Getroffene ist für mehrere
Minuten völlig außer Gefecht gesetzt. Gegenüber ND
erklärte der Chef der Michael Kähny GmbH in Maulburg, dass
Sondereinsatzkommandos (SEK) solche Waffen bereits bei ihm gekauft
hätten. Der Preis für ein Gerät betrage 860 DM, zuzüglich
152 DM pro Ersatzkartusche. (AZADI/ND, 10.7.2001)
Reaktionäre
Observation
Als
erste Stadt Baden-Württembergs hat Mannheim zur Gefahrenabwehr
und zur Beseitigung von Störungen der öffentlichen
Ordnung die Videoüberwachung auf öffentlichen Plätzen
eingeführt. Die Digitalkameras ermöglichen durch eine starke
Zoomleistung scharfe Bilder von Personen. Außerdem können
die Fotos gedruckt, auf CD gebrannt und als Beweismittel verwendet
werden. 48 Stunden lang sollen die Aufnahmen gespeichert werden. Die
Kosten dieser Hightech-Überwachung: 1,25 Millionen DM; das Land
Baden-Württemberg beteiligt sich mit 545.000 DM. Heilbronn und
Stuttgart erwägen ebenfalls die Installierung von Kameras. Das
Mannheimer Aktionsbündnis gegen (Video-)Überwachung:
Alle reaktionären Gesetze und Verordnungen ob zur
Kontrolle und Abschiebung von Menschen ohne deutschen Pass, ob zur
Säuberung der Innenstädte von armen Menschen
und Obdachlosen lassen sich jetzt mit dem Videomaterial um
so besser und polizeimäßig effektiver verfolgen.
(AZADI/jw, 30.7.2001)
Ruf
doch mal an?
Im
vergangenen Jahr gab es in Berlin 739 Telefonüberwachungen; 1975
waren es noch 217. Nach Angaben des Innensenators Ehrhart Körting
(SPD) verfügt die Polizei über 75 digitale Aufzeichnungsgeräte
sowie 55 Auswerteeinheiten.
(AZADI/jw, 31.7.2001)
Mobiles
Abhörkommando
Das Bundesinnenministerium
bestätigte grundsätzlich einen Bericht des SPIEGEL darüber,
wonach Bundeskriminalamt und Bundesgrenzschutz seit einigen Jahren
Handys von mutmaßlichen Kriminellen mit einem Hightech-Gerät
überwachen. Die mobile Überwachungsanlage IMSI-Catcher
sei in mindestens 30 Fällen zum Einsatz gekommen. Eine gesetzliche
Grundlage für die Maßnahme gebe es nicht. In den genannten
Fällen habe jeweils ein Richter oder Staatsanwalt zugestimmt.
Mit dem IMSI-Catcher könnten laut Ministeriumssprecherin
keine Gespräche abgehört, sondern nur die Standorte seiner
Nutzer ausfindig gemacht werden. Das Gerät, das aus einem Auto
heraus betrieben werde, sei in der Lage, die Handys aller Personen
in einem bestimmten Umkreis zu überwachen. Die Generalstaatsanwälte
von Niedersachsen sowie der Bundesbeauftragte für den Datenschutz
fordern eine klare Rechtsgrundlage.(AZADI/jw, 13.8.2001)
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