Seit
1. Juli privatisierte Asylunterkünfte
Drei
der fünf Erstanlaufstellen für Asylbewerber und Bürgerkriegsflüchtlinge
in Nordrhein-Westfalen (NRW) werden nicht mehr durch karitative Verbände
betrieben, sondern von einer Privatfirma. Am 1. Juli übernahm das
Essener Unternehmen Korte & Mrosek die Standorte Dortmund, Schöppingen
und Düren. Diese Firma betreibt bereits 12 Sammelunterkünfte
in Deutschland. Die Antifa Düren befürchtet, dass sich sowohl
Unterbringung als auch Betreuung der Flüchtlinge durch die Billiglohnfirma
dramatisch verschlechtern. (AZADI/taz Köln, 28.6.2001)
Scheinlibanesen
und kein Ende: In den Ruin getrieben
Die
Stadt Bremen fordert von der kurdischen Familie A. 178.000 DM
früher geleisteter Sozialhilfezahlungen zurück. Außerdem
hat die Staatsanwaltschaft das Vermögen der Familie beschlagnahmt,
deren Konten gesperrt, so dass deren Im- und Exportgeschäft
nicht weiter betrieben kann.
Die Familie A. lebt seit 13 Jahren in Bremen. Um nicht von der
Sozialhilfe abhängig zu sein, hat sich der Vater vor fünf
Jahren selbstständig gemacht.
Die Familie gehört zu den 531 Menschen, die sich als verfolgte
staatenlose Kurden aus dem Libanon bezeichnen. Nach Auffassung
des Bremer CDU-Innensenators handelt es sich bei diesen Kurden
aber um Türken, die deshalb zu Unrecht Sozialhilfe bezogen
und längst hätten abgeschoben werden können. Die
Staatsanwaltschaft wirft den Kurden Betrug und mittelbare
Falschbeurkundung vor. Der 31-Jährige weist diese Betrugsvorwürfe
zurück. Er sei 1970 als Kurde im Libanon geboren, 1983 wegen
des Bürgerkrieges in die Türkei und 1988 von dort nach
Deutschland geflüchtet. Rechtsanwalt Hans Meyer-Mews sagte,
die zehnköpfige Familie sei dem Staat nicht zur Last gefallen,
habe Steuern gezahlt und jetzt wird sie in den Ruin getrieben.
Ob das Vorgehen gegen die Familie A. verhältnismäßig
war, wird das Landgericht als Beschwerdeinstanz prüfen. Die
Staatsanwaltschaft: Die Ankläger hätten sich in derartigen
Fällen schon blutige Nasen geholt. (AZADI/FR,
18.8.2001)
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Islamisten
ohne deutschen Pass
Der
Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat entschieden,
dass Ausländern die Einbürgerung verweigert werden kann, wenn
Zweifel an ihrer Verfassungstreue bestehen (Az.: 13 S 916/00). In dem
konkreten Fall handelte es sich um einen Türken, dem 1990 Asyl
gewährt wurde und der früher für den Verband der
islamischen Vereine und Gemeinden (ICCB) tätig war, der laut
VGH eine Weltherrschaft des Islam anstrebe. Den Beteuerungen des Mannes,
er distanziere sich inzwischen von den Zielen des Verbandes, schenkte
der 13. Senat des VGH keinen Glauben.
(AZADI/FR, 3.7.2001)
Absurdes
Urteil
Mit
der Begründung, der Kurde sei exilpolitisch nicht an herausgehobener
Stelle tätig geworden, hat das Verwaltungsgericht Aachen den Asylantrag
des Kurden Rezep Öz abgelehnt. Marion Wettach vom Berliner Flüchtlingsrat
nannte das absurd vor dem Hintergrund, dass der 28-Jährige
1999 in der Abschiebehaft Berlin-Grünau mit einem vierwöchigen
Hungerstreik einen Abschiebestop für Kurden gefordert hatte. Außerdem
war er im Zusammenhang mit Protesten gegen die Entführung des PKK-Vorsitzenden
Abdullah Öcalan verhaftet worden. Schriftsteller wie Christa Wolf
und Günter Grass hatten sich für Rezep Öz eingesetzt.(AZADI/ND,
27.7.2001)
Vom
grünen Rassismus eingeholt
Weil
Menschen anderer ethnischer Abstammung bei den Grünen kaum eine
Chance hätten, politisch vollwertig akzeptiert zu werden, ist Ismail
Hakki Kosan am 2. Juli 2001 aus dem Berliner Landesverband der Grünen
ausgetreten. Für ihn sei es bitter, feststellen zu müssen,
dass der Rassismus mich bei den Grünen eingeholt hat.
Vor 22 Jahren hatte Hakki seine politische Arbeit bei der Alternativen
Liste begonnen. (AZADI/taz Berlin lokal, 3.7.2001)
VG
Saarlouis: CDU muss zahlen
Seit
die CDU bei den letzten Kommunalwahlen im Jahre 2000 in Saarbrücken
die absolute Mehrheit gewann, weigerte sich diese konstant, Projektanträge
der Aktion 3. Welt Saar zu bezuschussen bzw. bereits bewilligte Gelder
für antirassistische Projekte an die Aktion 3. Welt Saar auszuzahlen.
Dies begründete sie damit, dass die Organisation bei einer Antirassismus-Demonstration
die CDU kritisiert hatte. Gegen das Vorgehen der CDU hatte die Aktion
3. Welt Saar geklagt. Das Verwaltungsgericht (VG) Saarlouis hat nun
in seinem Urteil vom 21. Mai 2001 der Aktion 3. Welt Saar in vollem
Umfange Recht gegeben und den Landkreis Merzig-Wadern aufgefordert,
unverzüglich 13.000 DM an diese auszuzahlen.(AZADI/Pressemitteilung
Aktion 3. Welt Saar, 13.7.2001)
NRW-Behörden
diskriminieren
Der
nordrhein-westfälische Sozialminister Harald Schartau (SPD) stellte
das Ergebnis des Modellprojekts zum Thema Antidiskriminierung
der Öffentlichkeit vor. Danach erleben Ausländer Diskriminierungen
am häufigsten in Behörden und weniger im privaten Umfeld.
60 Prozent der 400 untersuchten Klagen richteten sich gegen staatliche
und private Institutionen und lediglich 29 Prozent gegen Einzelpersonen.
Mehrheitlich stammten die Beschwerden von türkischen und arabischen
Staatsangehörigen (über 60 Prozent). Besonders häufig
fühlten sich Betroffene durch ein beleidigendes Verhalten von Behördenmitarbeitern
nicht angemessen behandelt. Ausgewertet wurde die Arbeit
von verschiedenen Antidiskriminierungsstellen in Nordrhein-Westfalen
im Zeitraum von 1997 bis 2000.
(AZADI/jw, 24.7.2001)
Schlechter
wohnen
Laut
Angaben des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW)
hatte im Jahre 1998 jedes Mitglied in deutschen Haushalten durchschnittlich
46 qm Wohnfläche zur Verfügung, ausländische Haushalte
hingegen mussten sich mit 31 qm pro Person zufriedengeben. Jeder fünfte
Haushalt - bei Deutschen wie Ausländern - klagt über zu wenig
Wohnraum. (AZADI/jw, 26.7.2001)
Hochprozentige
Ablehnung
Von
Januar bis Juli 2001 beantragten 48.884 Personen Asyl; Hauptherkunftsländer
waren Irak mit 9.720 und die Türkei mit 5.931 Bewerber(inne)n.
Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge
entschied in den ersten vier Monaten diesen Jahres über 51.454
Anträge. 54,6 Prozent der Anträge wurde abgelehnt, in 4,6
Prozent der Fälle Asyl gewährt und 13,5 Prozent der Antragsteller
erhielten Abschiebeschutz. Bei den restlichen 27,1 Prozent der Verfahren
erfolgten Einstellungen, z. B. wegen der Rücknahme von Asylanträgen.
Nach Angaben des UNHCR leben zur Zeit in der BRD 7,3 Millionen Ausländer,
mithin 9 Prozent der Gesamtbevölkerung. Seit 1954 kamen 31 Millionen
Menschen nach Deutschland und 22 Millionen zogen weg. Heute arbeiten
etwa 500.000 bis zu einer Million Illegalisierte in der Schattenwirtschaft.
(AZADI/GA Bonn/FR 3.,4.8.2001)
Bundesregierung
schafft Fluchtgründe
Laut
Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung hat der Bundessicherheitsrat
den Export von Munitionszündern in die Türkei genehmigt. Nach
dieser Entscheidung habe das Nürnberger Rüstungsunternehmen
Diehl, Hersteller der Zünder, seine Klage gegen die Bundesregierung
wegen der Verschleppung seines Exportantrages zurückgezogen. Nach
Angabe der wehrtechnischen Industrie drohe ohne eine Liberalisierung
der Exportbestimmungen der Verlust militärischer Kernfähigkeiten.
Unter Berufung auf ein internes Besprechungsprotokoll des Verteidigungsministeriums
plant die Bundesregierung eine Erleichterung von Rüstungsexporten.
Laut BILD-Zeitung habe Rudolf Scharping den Leiter der Rüstungsabteilung
damit beauftragt, Länder, denen bisher Lieferungen verweigert wurden,
über neue Verwertungsstrategien zu informieren. Denkbar
sei, Waffen und Transportsysteme in größerem Umfang auszusortieren
und ins Ausland zu verkaufen. Die verteidigungspolitische Sprecherin
der Bündnisgrünen im Bundestag Angelika Beer behauptet, dass
bei Exportentscheidungen die Beurteilung der Menschenrechtssituation
im Empfängerland weiter Vorrang habe. Über die Diehl-Zünder
habe es keinen Streit in der Koalition gegeben. Noch 1993 hat Beer mit
Friedens- und Menschenrechtsgruppen eine Strafanzeige gegen die CDU/CSU/FDP-Regierung
wegen Rüstungslieferungen an die Türkei gestellt. Damals forderte
sie, dass man die eigenen Kriegsverbrecher nicht weiterhin
ungestraft Beihilfe zum Völkermord am kurdischen Volk leisten
lassen darf. (AZADI/Die Welt/jw, 6.,9.8.2001)
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Kein
Asyl in der BRD
Ein Flüchtling,
der in einem sicheren Staat das Flugzeug nicht verlässt,
wird in der Bundesrepublik Deutschland nicht als Asylbewerber
anerkannt. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) lehnte mit
Hinweis auf die Drittstaatenregelung die Klage eines Bewerbers
ab, der in Paris zwischengelandet war (Az.: 10ZU4042/098 A). (AZADI/taz,
23.6.2001)
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Belästigt
und beleidigt
Die
kurdische Asylbewerberin Cigdem Aksoy wirft dem Leiter des Asylbewerberheims
in Arnstadt/Thüringen vor, ihr Zimmer ständig überfallartig
und zu unpassenden Zeiten, ohne anzuklopfen kontrolliert und ihre Gäste
bei einem Besuch beleidigt zu haben. Sie habe wieder Angst und
Panikattacken, weil die Angestellten der Gemeinschaftsunterkunft
Sie an türkische Gefängnisse erinnerten. Dies schrieb
Cigdem Aksoy in einem Brief an ihren Schwager Hasan Aydin, der diesen
der Presse übergab. Der Mitarbeiter im PDS-Wahlkreisbüro,
Carsten Schneider fragte, wie die Ausländerbehörde so etwas
dulden könne: Auch die Menschenwürde dieser Leute ist
unantastbar. Die Ausländerbeauftragte des Kreises, Heidi
Wedig, kündigte sofortige Gespräche zur Klärung der Vorwürfe
an.(AZADI/Thüringer Allgemeine, 23.8.2001)
Verschlossene
Botschaftstüren
Nachdem
die türkische Botschaft in Berlin die Annahme der von Amnesty International
gesammelten rund 1.000 Unterschriften gegen Folter in der Türkei
verweigert hat, wird die Liste nunmehr der Regierung in Ankara per Post
zugeschickt.
Nach Information des türkischen Menschenrechtsvereins IHD haben
im ersten Halbjahr 2001 die Fälle von Folter im Vergleich zum Vorjahr
drastisch zugenommen. Waren es im letzten Jahr im gleichen Zeitraum
263 Fälle, wurden in den ersten sechs Monaten diesen Jahres 435
Fälle gemeldet.
(AZADI/taz Berlin/jw, 22., 25.8.2001)
Landflucht
Nach
Ansicht des Ausländerbeauftragten von Sachsen-Anhalt, Günter
Piening, sind die neuen Bundesländer für Ausländer u.
a. wegen Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung sowie fehlender Flüchtlingsnetzwerke
nicht attraktiv. Bei der Vorstellung seines Bericht für die Zeit
von 1998 bis 2001 wies er darauf hin, dass der größte Teil
der Ausländer nicht freiwillig nach Sachsen-Anhalt komme, sondern
nur aufgrund der dem Land zugewiesenen Verteilerquote. Im Zeitraum von
1996 bis 1999 hätten rund 45.000 Ausländer das Bundesland
verlassen.
(AZADI/FR, 8.8.2001)
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