AZADI infodienst nr. 37
dezember 2005


 

Verbote behindern politischen LÖsungsprozess

OLG Stuttgart verurteilt kurdischen Politiker

Am 20. Dezember 2005 wurde der kurdische Politiker Ismet A. vom Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten auf Bewährung verurteilt und der Haftbefehl aufgehoben. Ihm war vorgeworfen worden, als Mitglied in einer „kriminellen“ Vereinigung (§129 StGB) im Zeitraum von Juni bis Dezember 2001 die PKK-Region „Nordwest“ geleitet zu haben, was vom Angeklagten im Laufe des Prozesses eingeräumt wurde. Ismet A.ist in Griechenland als asylberechtigt anerkannt.  
Der Politiker war am 8. Februar 2005 von Beamten des Landeskriminalamtes in Berlin festgenommen worden und bis zur Urteilsverkündung in U-Haft.
In der Hauptverhandlung am 6. Dezember gab Ismet A. eine Prozesserklärung ab, die wir nachstehend auszugsweise dokumentieren:

Während des 20. Jahrhunderts erlebte man zwischen den herrschenden Nationalstaaten und denjenigen Völkern und Minderheiten, die innerhalb deren politischen Grenzen leben, Probleme, die durch die Verleugnungs- und Unterdrückungspolitiken der Uniteralstaaten produziert wurden. (…) Das gesamte 20. Jahrhundert ist durchgehend von solchen geplanten Massakern und Vertreibungen geprägt.
Heutzutage hat das Bewusstsein, dass in der Menschheit gemeinsame Werte entstanden, dass die demokratischen Rechte und Freiheiten auf globaler Ebene akzeptiert werden und damit auch umgesetzt werden sollen, dazu geführt, dass das erlebte Leid und die Tragödien noch frisch erinnert werden und die Menschheit für Wiederholungen solcher Geschehnisse sensibilisiert ist. (…) Die Grundlage des kurdischen Problems ist, dass die herrschenden Staaten in Kurdistan-Türkei, Iran oder Syrien, die Existenz des kurdischen Staates verleugnen und das Volk permanent unterdrücken sowie Gewalt anwenden und nicht erlauben, dass dieses sich organisiert und seine kulturelle Existenz weiter führt. Die Quelle aller Probleme, die in der Gegenwart durchlebt werden, ist diese Verleumdungs- und Vernichtungspolitik. Wenn diese und die bilaterale Unterstützung, die die Grundlage dieser Politik ist, nicht existieren würde, gäbe es mit Sicherheit das kurdische Problem nicht und müssten sich die Kurden nicht in alle vier Himmelsrichtungen zerstreuen. Damit hätten auch die Grundlagen des Verfahrens, das jetzt gegen mich läuft, nicht geschaffen werden können. Vielleicht wäre ich dann auch niemals in die Bundesrepublik Deutschland eingereist. Sollte die geschilderte Realität nicht gesehen werden, können für die kurdische Frage und damit zusammenhängende Probleme keine Lösungen gefunden werden.
Die internationalen Menschenrechte, die nationalen Rechte und die Rechte der Minderheiten, die durch internationale Abkommen festgelegt worden sind, sind nicht aus der Güte der Staaten heraus entstanden, sondern sie wurden im Kampf der Menschheit um die Rechtsfindung errungen. Diese Rechte bilden die conditio sine qua non demokratischer Kultur, Werte und Normen. (…)
Meiner Meinung nach ist die Verkündung der demokratischen Öffnung und der Wille der Veränderung eine Kraft, die unterstützt werden muss, denn neue Festlegungen tragen unumkehrbare Grundaussagen in sich. (…)
Ich möchte meine Gedanken bezüglich der Organisation, ihrer Restrukturierung, an der ich mich beteiligt habe, so wie ich sie aus meiner Sicht wahrgenommen habe, zur Sprache bringen. Mit der Auflösung der PKK ist das Modell der leninistischen Partei überwunden und eine neue Phase begonnen worden. (…) Als Ergebnis der Veränderungen von Satzung und Programm, etappenweise durchgeführt, wurde statt einer zentralistischen Organisation auf der Basis der Dynamik eine Selbstorganisation geschaffen. (…)
Bis zum heutigen Tage wurde es nicht erlaubt und auch keine Möglichkeit dafür geboten, dass sich im Namen der Kurden auch nur eine einzige Organisierung an legalen demokratischen Prozessen beteiligen und dass sie ihre Forderungen auf nationalen und internationalen Plattformen zur Sprache bringen konnte. (…)
Alle dynamischen Bewegungen der Kurden sind in der Türkei und in Europa verboten oder isoliert. Diese Situation macht das kurdische Problem unlösbar und verstopft alle Kanäle zu einer demokratischen Lösung. (…)

Der Verteidiger, Rechtsanwalt Sönke Hilbrans, hatte in der Verhandlung vom 13. Dezember auf Freispruch für seinen Mandanten plädiert, die Bundesanwaltschaft eine anderthalbjährige Bewährungsstrafe gefordert. Hilbrans wies in seinem Plädoyer das der Anklage zugrunde liegende Konzept der Kriminalisierung der PKK/KADEK/KONGRA-GEL als inhaltlich falsch und durch die Entwicklung seit dem Jahre 2000 als überholt zurück. Das Betätigungsverbot behindere die Lösung der kurdischen Frage.

(Azadî, Dezember 2005)

 

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