Unternehmer muss Abschiebung zahlen
Ein Unternehmer, der einen Ausländer illegal beschäftigt, muss die Kosten für dessen Abschiebung übernehmen. Er könne sich nicht darauf berufen, dass eine Abschiebung auch ohne die illegale Beschäftigung notwendig geworden wäre. Nur auf diese Weise könne der Markt geschützt und illegale Arbeit ausländischer Arbeitnehmer verhindert werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Koblenz in einem am 12. Dezember 2005 veröffentlichten Urteil.
(Azadî/jw, 13.12.2005)
Bespitzelung von Langzeitarbeitslosen unzulässig
Das Düsseldorfer Sozialgericht hat die Bespitzelung von Langzeit-Arbeitslosen durch die Behörden als unzulässig und rechtswidrig eingestuft. Unangemeldete Ermittlungen bei Nachbarn oder Bekannten, ohne die Betroffenen darüber zu informieren, widersprächen dem Datenschutzrecht.
Aktenzeichen: S 35 AS 343/05 ER.
(Azadî/ND, 8.12.2005)
Der Bundesdatenschutzbeauftragte, Peter Schaar, kritisierte Pläne der Bundesregierung, Langzeitarbeitlose stärker zu kontrollieren. Vor allem der Vorschlag, Empfänger von ALG II zur Teilnahme an Telefonabfragen zu verpflichten, lehnte Schaar ab: „Ich bezweifle, dass das zu Ende gedacht wurde und der Vorschlag datenschutzrechtlich akzeptabel gestaltet werden kann.“
(Azadî/FR, 1.12.2005)