AZADI infodienst nr. 37
dezember 2005


verbotspraxis

 

Durchsuchungen in Erfurt

Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens gegen den Vorsitzenden des Kurdisch-Deutschen Freundschaftsvereins in Erfurt, Mehmet S.Ü., wurden am 7. Dezember 2005 auf Anordnung des Amtsgerichts Erfurt/Thüringen dessen Privatwohnung und die Vereinsräume durchsucht.
Begründet wurde die polizeiliche Maßnahme mit dem „Verdacht, dass sich der Beschuldigte am Sammeln von Spenden für die mit einem Betätigungsverbot belegte PKK bzw. deren Nachfolgeorganisationen beteiligt” habe. Außerdem werde er verdächtigt, „für das Anbringen von Fahnen der o.g. Organisationen sowie von Bildnissen Öcalans und von kurdischen Freiheitskämpfern in den Räumlichkeiten des Kurdisch-Deutschen Freundschaftsvereins Erfurt e.V.” verantwortlich zu sein. Auch soll der Vereinsvorsitzende in diesen Räumlichkeiten „Propagandamaterial der PKK/KONGRA-GEL“ ausgelegt haben.
Das Gericht hatte die Beschlagnahmung folgender Gegenstände angeordnet: „schriftliche oder auf Datenträger gespeicherte Unterlagen bzgl. Spendenaktivitäten zu Gunsten der PKK/KONGRA-GEL, Propagandamaterial und Kennzeichen der PKK/ KONGRA-GEL, insbesondere Fahnen, Bilder Öcalans sowie Abbildungen von Bewaffneten“. Diese Beschlagnahmung stehe – laut Gericht – „in angemessenem Verhältnis zur Schwere der Tat” und sei für die „Ermittlungen notwendig“.

(Azadî)

Durchsuchungen in Aschaffenburg

Am 13. Dezember sind auf Anordnung des Amtsgerichts Bamberg die Räumlichkeiten des „Internationalen Kulturzentrums“ e.V. in Aschaffenburg als auch die Privatwohnung des Vereinsvorsitzenden, Salih A., durchsucht und zahlreiche Gegenstände beschlagnahmt worden. Nach Auffassung des Gerichts habe der Verdacht bestanden, „dass der Beschuldigte in seiner Eigenschaft als 1. Vorsitzender des Vereines Propagandamaterial, insbesondere die Zeitschriften Serxwebûn der verbotenen PKK bzw. ihrer Nachfolgeorganisationen KADEK und KONGRA GEL zur Verbreitung im Inland bereit hält, um dadurch den organisatorischen Zusammenhalt der vorgenannten verbotenen Vereinigungen zu unterstützen.“ Zudem soll er „Spenden für die genannten Organisationen“ gesammelt haben.

(Azadî)

Durchsuchungen in Darmstadt

Ebenfalls am 13. Dezember haben Polizeikräfte auf Anordnung des Amtsgerichts Frankfurt/M. die Räumlichkeiten des Vereins „Kurdistan Beratungs- und Informationszentrum Darmstadt e.V.“ durchsucht und hierbei erheblichen Sachschaden angerichtet. Außerdem fanden Razzien in den Privatwohnungen zweier Vereinsverantwortlicher statt, denen vorgeworfen wird, „Spendengelder für die verbotene PKK bzw. deren Nachfolgeorganisationen Kongra-Gel zu aquirieren und Propagandamaterial zu verbreiten.“ Es wurden Bücher, Plakate, Computer, Zeitschriften und Vereinsunterlagen sichergestellt.

(Azadî)

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AZADÎ sprach über diese Durchsuchungsaktionen mit dem Vorstandsmitglied der Föderation der kurdischen Vereine in Deutschland, YEK-KOM, Ayten Kaplan:

Frau Kaplan, was glauben Sie, ist der Hintergrund für diese Razzien?

Die Fortsetzung der deutschen Kriminalisierungspolitik trotz jahrelanger Friedensbemühungen und Veränderungen innerhalb der kurdischen Gesellschaft führt dazu, dass der Demokratisierungsprozess in der Türkei blockiert und die Lösung der kurdischen Frage verhindert wird. Das, was in der Türkei politisch geschieht, hat unmittelbare Auswirkungen auch hier. Gibt es eine Verschärfung der Repression gegen Kurdinnen und Kurden dort, spüren das die Menschen eben auch in Deutschland.

Welche Arbeit wird in den kurdischen Vereinen geleistet?

Im Vordergrund steht es, die Integration der Kurden in Deutschland zu erleichtern, indem in den Vereinen zum Beispiel Sprachkurse angeboten werden oder Hausaufgabenhilfe für Kinder und Jugendliche geleistet wird. Ferner gibt es Unterstützung bei der Lösung bürokratischer Probleme, Frauen lernen lesen und schreiben, erfahren Unterstützung bei Erziehungsfragen oder der Stärkung ihrer Selbstständigkeit. Außerdem versuchen die Vereine, gemeinsam mit Deutschen Veranstaltungen zu organisieren.

Wie bewerten Sie die fortgesetzte Kriminalisierung der politischen und kulturellen Arbeit Ihrer Mitgliedsvereine und welche Folgen ergeben sich hieraus?

Hierdurch soll wohl erreicht werden, dass sich nichtdeutsche Staatsangehörige organisieren, um ihre kulturelle Identität und Wertevorstellungen aufrechtzuerhalten. Denn dies ist nach unserer Auffassung neben einer Integration unverzichtbar. Durch die Verbotspraxis wird versucht, die Menschen von der Gesellschaft zu isolieren, Kontakte zu erschweren und so Solidarität unmöglich zu machen. Da die kurdische Frage weder in der Türkei noch in den anderen Ländern, in denen Kurden leben, gelöst ist, sind die meisten verständlicherweise an den politischen Geschehnissen dort interessiert. Schließlich haben sie nicht grundlos ihre Heimat verlassen und was ihren Freunden oder Familienangehörigen zustößt, lässt die Menschen hier natürlich nicht unberührt. Und wenn in Deutschland tatsächlich Meinungsfreiheit existieren soll, muss auch den Kurdinnen und Kurden dieses Recht der freien Artikulation zugestanden werden. Doch haben wir den Eindruck, dass der deutsche Staat nur schweigende und meinungslose Kurden akzeptieren möchte.

Welche Forderungen ergeben sich daraus für Sie?

Es muss eine gerechte Politik gegenüber den Kurden praktiziert werden. Schließlich leisten auch sie einen wichtigen Beitrag in dieser Gesellschaft, indem sie beispielsweise arbeiten und Steuern zahlen. Diese Realität kann doch nicht einfach ignoriert werden. Kriminalisierung und Stigmatisierung eines Teiles der Bevölkerung trägt nur dazu bei, Vorurteile zu schüren und Integration zu verhindern. Kurdinnen und Kurden möchten in diesem Land leben und eine echte Lebensperspektive haben. Dem muss die Politik gerecht werden. Verbote sind jedenfalls ungeeignet, einen Beitrag zur Lösung von Problemen zu leisten.

Wir bedanken uns für das Gespräch.

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Wegen Jugendarbeit in kurdischem Verein Einbürgerung verweigert

Vom Amt für Ausländer- und Einbürgerungswesen einer nordrhein-westfälischen Kleinstadt erhielt die kurdische Jugendliche Deniz K. die Ablehnung ihrer im Oktober 2001 beantragten Einbürgerung. In seiner Begründung legte die Behörde dar, dass die Antragstellerin zwar eine Loyalitätserklärung unterschrieben habe, während der Bearbeitung des Antrags aber bekannt geworden sei, dass sie „sich im Jahre 2003 als (ausschließlich für Jugendarbeit zuständiges) Vorstandsmitglied des kurdisch-türkisch-deutschen Freundschaftsvereins e.V. in S. betätigt“ betätigt habe, der „nach hiesigen Erkenntnissen der YEK-KOM“ angehöre. Hierbei handele es sich – nach Auffassung der Behörde – „um einen Dachverband von kurdischen Vereinen und ist nach seinem Selbstverständnis der legale politische Arm der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK), der Freiheits- und Demokratiekongress Kurdistans (KADEK) sowie des Volkskongress Kurdistan (KONGRA-GEL).“ Dieser Dachverband suche „die Nähe zum KADEK und dessen Unterstützung als gemeinsame Grundlage.“
Weiter führt das Ausländeramt aus, dass „der KADEK bzw. die PKK eine unveränderte dominante Organisation der kurdischen Bevölkerung“ ist, „die dem Betätigungsverbot des Bundesministers des Innern von 1993 unterliegt“.
Weil die Kurdin, die seit 10 Jahren in Deutschland lebt und über eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis verfügt, nicht habe glaubhaft machen können, „sich von Vereinigungen dieser Art abgewandt zu haben“, werde der Einbürgerungsantrag abgelehnt. Die Behörde ist der Ansicht, dass der Betroffenen „durch die Versagung der Einbürgerung keine erkennbaren besonderen Härten“ entstehen würden. Zudem sei es das Ziel, „nur solche Ausländer einzubürgern, die sich im Einklang mit geltendem Recht und der freiheitlichen Grundordnung verhalten.“ Durch ihre Betätigung sei „davon nicht auszugehen“.
Gegen diese Entscheidung wurde Widerspruch eingelegt.

(Azadî, Dezember 2005)

 

 

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