Asyl- und Migrationspolitik
Anti-Folter-Komitee: Immer noch Folterpraxis
Das Anti-Folter-Komitee des Europarats stellte in seinem jüngsten Bericht fest, dass sich die Lage in Sachen Folter in der Türkei vor allem in den Gefängnissen insgesamt zwar verbessert habe, in manchen Polizeistationen jedoch weiter gefoltert werde. Zehn Tage lang hatten sechs Mitglieder des Komitees eine Reihe von Haftanstalten und Kommissariate inspiziert, u. a. im Westen und Südosten des Landes. Die türkische Regierung wird aufgefordert, den festgestellten Vorgängen von Misshandlungen während Festnahmen oder in Polizeigewahrsam „unverzüglich” nachzugehen. Ankara müsse die Folterpraxis „energisch bekämpfen”.
(Azadî/ND, 10.12.2005)
Der «tiefe Staat» in der Türkei gegen Demokratisierung
Prozesseröffnung gegen Orhan Pamuk
Der in der Türkei verfolgte Schriftsteller Orhan Pamuk warf der Regierung unter Ministerpräsident Tayyip Erdogan mangelnden Durchsetzungswillen gegen nationalistische Kreise in der Türkei vor. Die Regierung habe zwar verschiedene Reformen verabschiedet, doch „manchmal scheint es, als würden die nicht aus Überzeugung, sondern nur der Kosmetik wegen gemacht.“ Es gebe zwar „auf dem Papier und atmosphärisch etwas Lockerung bei der Meinungsfreiheit“, doch sei es „fast beeindruckend, wie viel Betriebsamkeit immer noch herrscht, die Publizisten vor Gericht oder ins Gefängnis bringt.“
Der am 16. Dezember gegen Orhan Pamuk eröffnete Prozess vor einem Istanbuler Gericht wegen „Herabwürdigung des Türkentums“, wurde aufgrund ungeklärter Verfahrensfragen auf den 7. Februar 2006 vertagt. Die Anklage stützt sich auf ein Interview des Schriftstellers mit dem Schweizer Tagesanzeiger vom Februar dieses Jahres. Darin hatte er erklärt, in der Türkei seien eine Million Armenier und 30 000 Kurden umgebracht worden. Das von der EU geforderte neue türkische Strafrecht war jedoch zum Zeitpunkt des Interviews noch nicht in Kraft. Nach dem alten § 301 des türkischen Strafgesetzbuches, der auf Pamuk zuträfe, muss jedoch der Justizminister über Verfahren wegen der Beleidigung der Türkei entscheiden.
„Die Äußerungen von Erdogan, aber auch von Außenminister Gül und Justizminister Cicek zum Fall Orhan Pamuk zeigen mir, dass diese Regierung mit Demokratie und Meinungsfreiheit tatsächlich nicht viel im Sinn hat,“ erklärte der Komponist und Sprecher der „Initiative for Freedom of Expression“, Sanar Yurdatapan, in einem Gespräch mit der tageszeitung vom 15.12.2005. Weiter meinte er, dass sich „der Staat, das sind Teile der Bürokratie, des Militärs und der Justiz“ einem EU-Beitritt der Türkei widersetze und der in seinem Land existierende „so genannte tiefe Staat“ keine Demokratisierung wolle.
(Azadî/div.Zeitungen v.12.,15.,16.,17.12.2005)
Haftstrafe für Parole
Weil eine 27jährige Kurdin bei der 1. Mai-Demonstration in Diyarbakir die Parole „Biji Serok Apo“ („Es lebe der Vorsitzende Apo“, Azadî) gerufen habe, wurde sie zu einem Jahr Haftstrafe verurteilt. Nach Auffassung des Gerichts soll sie Propaganda für eine illegale, separatistische Organisation betrieben haben. Nach der Urteilsverkündung rief die Betroffene „Es lebe die Geschwisterlichkeit der Völker“ und „Es lebe der 1. Mai“.
(Azadî/ANF/ISKU, 13.12.2005)

Verhaftung wegen Redebeitrag im kurdischen TV-Sender
Der ehemalige Vorsitzende der inzwischen aufgelösten DEHAP, Sabahattin Suvagci, ist aufgrund eines Redebeitrags im kurdischen TV-Sender ROJ-TV wegen „Zerstörung der Gesamtheit und Einheit des Landes” verhaftet worden. In seinem Redebeitrag ging es um den Fall des Dorfschützers Ali Erol, der am 15. Oktober von sich als Polizisten ausgebenden Zivilisten festgenommen und auf offenem Feld verhört worden war.
(Azadî/ANF/ISKU, 12.12.2005)
Nach Intervention seiner Anwälte, ist Sabahattin Suvagci wieder freigelassen worden. Das Verfahren gegen ihn wird jedoch fortgesetzt.
(Azadî/DIHA/ISKU, 13.12.2005)
Angriffe auf die Meinungs- und Pressefreiheit
Deutsch-türkische Parallelitäten
Im Zentralbüro der Zeitung „Ülkede Özgür Gündem“ in Istanbul, einer Druckerei und der Nachrichtenagentur Ekin wurden am 14. Dezember Polizeirazzien durchgeführt und im Zuge der dreistündigen Durchsuchung ein Computer, eine Kamera inkl. belichtetem Film sowie Papiere und Dokumente beschlagnahmt. In der Druckerei wurden rund 600 CDs und 80 Kassetten sowie Bücher von Abdullah Öcalan konfisziert. An der Razzia waren neben der Bereitschaftspolizei auch Einheiten der Anti-Terror-Abteilung sowie Techniker beteiligt.
Wie der Rechtsanwalt der betroffenen Zeitung erklärte, sei der Hintergrund dieser Aktion unklar.
Irfan Ucar, Chefredakteur von „Gündem“, bezeichnete die Durchsuchung als Schlag gegen die Meinungs- und Pressefreiheit und könne als „Hypothek für die Zukunft der Türkei“ gewertet werden.
Erinnern wir uns: Am 5. September ließ der damalige Bundesinnenminister Otto Schily mehrere kurdische Institutionen verbieten, darunter auch die in Neu-Isenburg bei Frankfurt/M. ansässige E. Xani-Presse- und Verlags GmbH, in der seit über 10 Jahren die prokurdische Zeitung „Özgür Politika“ erschien. Im Rahmen der Razzien wurden sämtliche in den Redaktionsräumen befindlichen Arbeitsmaterialien beschlagnahmt. Zeitgleich durchsuchten Polizeibeamte auch die Wohnungen zahlreicher Zeitungsmitarbeiter/innen. Außerdem fanden an diesem Tag Polizeirazzien im Kölner Mezopotamien-Verlag und im MÎR-Musikverlag in Düsseldorf statt. In beiden Einrichtungen wurden – wie im Istanbuler Vorgang – Kassetten, CDs sowie Bücher und Texte von Abdullah Öcalan beschlagnahmt Der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hob das von Schily erlassene Verbot am 18. Oktober 2005 auf.
(Azadî/DIHA/ISKU, 14.12.2005)