AZADI Infodienst nr. 14
dezember 2003


10 Jahre PKK-Verbot:
Deutschland diffamiert Kampf um legitime Grundrechte der Kurden

Am 3. Dezember 2003 wurde der kurdische Politiker Ali Zoroglu vom Oberlandesgericht Hamburg verurteilt. Zwei Jahre und sechs Monate wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB) sowie Anstiftung zu schwerem Haus- und Landfriedensbruchs. Die Bundesanwaltschaft (BAW) hatte drei Jahre und drei Monate gefordert, die Verteidigung für eine Freilassung ihres Mandanten plädiert. Gegen das Urteil haben BAW und die Rechtsanwälte des Kurden Revision eingelegt.
Nachfolgend dokumentieren wir den (gekürzten) Teil der Schlusserklärung von Ali Zoroglu vom 25. November, der sich auf die Verbotspolitik in Deutschland bezieht. In seiner Stellungnahme ging er ferner auf die Situation in Kurdistan, die Entwicklung der kurdischen Bewegung und ihre Lösungsvorschläge für eine friedliche Konfliktlösung ein.

»Dass ich heute hier angeklagt bin, wird mit dem PKK-Verbot und der kurdischen Organisierung in Europa begründet. Wenn ich mir die Anklageschrift der Bundesanwaltschaft anschaue, sehe ich, dass sie an der Wirklichkeit vorbei geschrieben ist, an die Grenzen juristischer Normen stößt und auf einer subjektiven Betrachtung basiert. Sie ist voller Widersprüche. Während die Bundesrepublik Deutschland zunehmend die Kurdistan-Politik des türkischen Staates kritisiert, ist ihre Haltung gegenüber der annähernd eine Million in Deutschland lebender Kurden äußerst rückschrittlich. Weil die Bundesrepublik über keine Kurdenpolitik verfügt, ist die kurdische Bevölkerung der Willkür der Bundesanwaltschaft und des Bundeskriminalamtes ausgeliefert.
Die kurdische Immigration nach Europa begann bereits in den 1970er Jahren. Sie vergrößerte sich mit dem Militärputsch von 1980 und erreichte ihren Höhepunkt in den 90er Jahren des letzten Jahrhunderts, als sich der Krieg gegen das kurdische Volk zuspitzte. Ein weiterer Aspekt bildete die Assimilierungs- und Vernichtungspolitik des türkischen Staates, der die Immigration von Kurdinnen und Kurden organisierte. Mit dem Beginn des Befreiungskampfes Ende der 1970er Jahre, begann in Kurdistan eine massive Vertreibungspolitik. Der damalige türkische Innenminister erklärte, dass man „im Rahmen der NATO das Kurdenproblem lösen„ wolle. Mit der Folge, dass Millionen von Kurden ihrer Heimat entrissen und nach Europa vertrieben wurden. Damit sollte bezweckt werden, dass der „rückständige„ Kurde in der europäischen Hochkultur aufgehen und sich von seinem Bewusstsein entfernen möge – womit die Assimilationspolitik erfolgreich verlaufen wäre. Um dieses Ziel zu erreichen, wurden unter der Kontrolle des türkischen Staates Schlepperbanden gebildet, die die Flucht organisierten. Das Ergebnis ist, dass heute allein in Deutschland fast eine Million Kurden leben.
In den Jahren 1990-92 ist die PKK zu einer Volksbewegung geworden. In jener Zeit hat es in Kurdistan zahlreiche Serhildans (Volksaufstände) gegeben, an denen sich mehr als eine Million Menschen beteiligten. Diese Serhildans haben auch in Europa ihr Echo gezeigt: Hunderttausende Kurdinnen und Kurden organisierten sich. Die europäische Kultur und ihre entwickelte Demokratie vermochten es nicht, der Assimilation noch der Verleugnungs- und Vemichtungspolitik zum Erfolg zu verhelfen. Im Gegenteil: Die Kurden haben unter der Führung der PKK eine große nationale Bewegung geschaffen. Ab diesem Zeitpunkt wurde ein weit angelegtes Vernichtungskonzept entwickelt und in der Türkei unter der Führung von Tansu Ciller ein schmutziger Krieg begonnen. Tausende Morde von unbekannten Täter, das Verschwindenlassen von Menschen, die Vertreibung von Millionen, die Entvölkerung von über viertausend Dörfern, eine verbrannte und zerstörte Landschaft sind das Ergebnis dieser Zeit unter Nichtbeachtung jeglicher Kriegsabkommen.
Parallel hierzu gab es auf internationaler Ebene unter der Führung der USA und mit der praktischen Unterstützung der Bundesrepublik Deutschland Angriffe gegen die PKK mit der Begründung des Terrorismusvorwurfs. Einziges Ziel dieser Angriffe war, den Kampf, der Volksbewegung geworden war, auf internationaler Ebene zu isolieren bzw. einzugrenzen, ihn von Lösungsprozessen fernzuhalten sowie seine gerechten und legitimen Forderungen zu behindern. Und sollte seine Vernichtung nicht erreicht werden, so wollte man ihn zumindest unter Kontrolle bekommen.
Verbot im politischen Interesse der BRD
Im Rahmen dieses Konzeptes wurde in der Bundesrepublik Deutschland die Betätigung der PKK am 26. November 1993 verboten. Trotz einer tiefgreifenden Selbstkritik an den damaligen Aktionen in Deutschland, die als emotionale Reaktion auf die Grausamkeiten in Kurdistan stattgefunden haben, dauert das Verbot noch an, weil es den politischen Interessen entspricht. Ehrenwert ist es, die eigenen Fehler zu reflektieren, Selbstkritik zu üben und Fehler nicht zu wiederholen. Die Gegenseite tut das Gegenteil: Sie beharrt auf der Logik einer sinnlosen Verbotspolitik und das ohne jegliche juristische Grundlage. Mit der Übertreibung von Zitaten aus der Vergangenheit gerät die Bundesanwaltschaft ge-gen-wärtig in ihrer Bewertung über die Zeit nach 1996 in eine Sackgasse und in Widersprüche. Die Selbstkritik der PKK im Hinblick auf gemachte Fehler und überzogene Aktionen in der Vergangenheit, bringt die Staatsanwaltschaft offensichtlich in Schwie-rigkeiten, weil es seitdem keine Aktionen in dieser Form mehr gegeben hat. Die Ignoranz im Hinblick auf die strategische Verlagerung des Kampfes auf eine demokratische Basis wirft eine Reihe von Fragen auf. Werden diese grundlegend analysiert, wird klarer, warum ich hier angeklagt bin. Die Begründung des Verbots und die Kriminalisierung der Kurden in der Bundesrepublik Deutschland dauert nun 10 Jahre. Das Ziel dieses Vorgehens ist – entsprechend den regionalen Interessen der BRD –, die legitimen Grundrechte der Kurden zu leugnen und sie in der Öffentlichkeit zu isolieren. Daneben ist festzustellen, dass die Verbotspraxis auch zahlreiche Gewinner hervorgebracht hat. Die Maßnahmen gegen Kurdinnen und Kurden dienen dazu, deren Kampf um legitime politische und nationale Rechte als lediglich persönliche und ziellose Aktionen und Forderungen zu diffamieren. Die eigentlichen Ziele zur Lösung des Problems werden so auf den Kopf gestellt. Diese Praxis erleichtert das verbrecherische Vorgehen der Türkei.
Kurden keine Gefahr für innere Sicherheit
Die Politik der Bundesrepublik Deutschland in der nahen Vergangenheit gegenüber der kurdischen Wirklichkeit zielte nicht auf die Lösung des Problems, sondern darauf ab, die Kurden – ohne Identität, ohne Freiheit, ohne jegliche rechtliche Stellung und ohne Menschenrechte – für die bekannten deutschen ökonomischen Interessen in der Region zu opfern. Dass diese Praxis nicht auf Rechtsnormen, sondern auf politischen und wirtschaftlichen Interessen beruht, beweist die Praxis vor allem der letzten vier Jahre. Der Kampf des kurdischen Volkes auf der demokratischen Basis ist für alle staatlichen Kräfte ein Lackmuspapier: Früher wurde die Verbotspolitik des deutschen Staates mit dem Krieg und Gewalt begründet. Obwohl es seither keine einzige Gewalttat gegeben hat und die Strategie des Kampfes umgewandelt wurde, wird dieser Kampf verboten und seine Organisierung kriminalisiert. Wenn das nicht zutrifft: Warum hat man Angst vor einer Legalisierung von KADEK/YDK? Warum wird die Forderung der YDK, sich innerhalb des gesetzlichen und demokratischen Rahmens zu betätigen, so beharrlich abgelehnt? Nach der Türkei tut sich die BRD bei der undemokratischen Praxis gegenüber dem kurdischen Volk besonders hervor, obgleich es sich in allen anderen Staaten Europas organisieren kann. In Deutschland erleben wir Unterdrückung und Isolation. Da die Gewinner des Verbots in einem Dialog mit der Möglichkeit, sich in gesetzlich legalen Rahmen zu betätigen, ihre Interessen gefährdet sehen, halten sie jegliche undemokratische Praxis für legitim.
Im Gegensatz zu der Anklage gefährden die Kurden die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland nicht. Sie haben diese nie für eine feindliche Macht gehalten. Sie fordern lediglich die in der BRD existierenden Rechtsnormen auch für sich und versuchen, die Öffentlichkeit darauf aufmerksam zu machen, dass jedes Handeln auf Kosten der Kurden ethisch verwerflich ist . Einige extreme Aktionen, die für die innere Sicherheit Deutschlands aber keine wirkliche Gefahr dargestellt haben, werden immer wieder – je nach Bedarf – auf die Tagesordnung der Strafverfolgungsbehörden gesetzt. In den letzten zehn Jahren wurden Hunderte Kurden festgenommen und viele zu langen Haftstrafen verurteilt, Tausende mit Ermittlungsverfahren überzogen oder es wurde versucht, sie zu Spitzeldiensten anzuwerben. Diese Praxis ist zu einem System aufgebaut geworden.
Profiteure des Verbots wollen keinen Frieden
Festzustellen ist, dass die Abfassung der Anklageschriften zur Routine geworden ist. Ein kurdischer Politiker wird verhaftet, er kommt vor Gericht und wird verurteilt. Kurz vor oder nach seiner Entlassung folgen neue Verhaftungen. Aufschlussreich ist, dass parallel zur Akzeptanz der demokratischen Kampfstrategie in der Bevölkerung auch die Zahl der Anklagen zugenommen haben. Offensichtlich wird die kriegerische Auseinandersetzung dem demo-kratischen Kampf vorgezogen. Im Gründungskongress der YDK war die legale Organisierung in Deutschland der wichtigste Tagesordnungspunkt. Obwohl dafür viel Mühe und Aufrichtigkeit gezeigt wurde, reagierten das Bundeskriminalamt und die Bundesanwaltschaft auf diese Bemühungen mit unter-schwelligen Drohungen. Die Frage muss beantwortet werden, warum trotz der andauernden Erklärungen der demokratischen kurdischen Bewegung, dass sie zum Dialog bereit ist und sich legal zu betätigen wünscht, die Strafverfolgung zugenommen hat. Einige Kreise profitieren von den Ermittlungen, Verhaftungen und Verboten. Das satte staatliche Budget, das hierfür bereit gestellt wird, regt den Appetit dieser Kreise an. Dies wird deutlich, wenn man die Aktivitäten der „PKK-Abteilung„ innerhalb der Bundesanwaltschaft betrachtet. Es lohnt sich wahrzunehmen, wie sie arbeitet, mit wie viel Personal und wie viel Geld ihr zur Verfügung steht. Wenn diese Fragen beantwortet werden, kann die Logik des Verbots besser verstanden werden. Jedoch: Wurden damit Probleme gelöst? Haben die Kurden ihren Freiheitskampf aufgegeben? Nein – wie selbst die Bundesanwaltschaft in ihrer Anklageschrift zugibt. Vielmehr ist ihre Organisierung stärker und größer geworden. Das vorherrschende Verständnis und die entsprechende Politik dienen außer den Profiteuren niemandem.
Deutsche Politik verhindert Lösung
Diese Rolle der BRD ist mitentscheidend dafür, dass heute in Kurdistan die Gefahr des bewaffneten Kampfes wieder auf der Tagesordnung steht. Mit ihrer Haltung gegenüber dem kurdischen Volk verhindert die deutsche Politik nicht nur die Lösung des Problems, sie erleichtert auch die Verleugnungs- und Vernichtungspolitik der Türkei. Es scheint, als ob die kurdischen demokratischen Kräfte und Institutionen zum Feind erklärt und provoziert werden sollen. Dem kurdischen Volk wird eine Betätigung im gesetzlichen Rahmen mit allen Mitteln verwehrt. Alle demokratischen Forderungen werden mit der Unterstellung von Kriminalität unterdrückt. Die deutlichsten Beispiele dafür sind die strafrechtliche Verfolgung der Identitätskampagne und auch meine Anklage. Werden die Kurden zwar als Individuen akzeptiert, so sind sie es weder in ethnischer noch politischer Hinsicht. Diese Praxis widerspricht sowohl internationalen Abkommen als auch dem modernen Rechtssystem der BRD, das heute von vielen als Modell anerkannt wird.
Logik des Verbots durchbrechen !
Die Behauptungen und Angriffe von Seiten der Bundesanwaltschaft, der KADEK sei die Fortführung der PKK, stellt die Realität auf den Kopf. Will man eine politische Einheit bewerten, so muss man sich erst einmal mit ihren programmatischen Grundsätzen befassen. Diesbezüglich unterscheidet sich das Programm und das Statut des KADEK erheblich von denen der PKK. Nur in antidemokratischen Regimen und Denkweisen geschieht es, dass den Angehörigen einer aufgelösten Organisation ein politisches Betätigungsverbot auferlegt wird.
Das Leben ist ein Kampf. Ohne einen solchen Kampf gleicht das Leben einem Segelschiff, das ohne Wind auf dem Meer seine Richtung verliert. Für die zivilisierten Gesellschaften sind Demokratie und Freiheit Werte, die mit Behutsamkeit und Liebe gepflegt und beschützt werden müssen. Dies kann nur in einer freien Gesellschaft mit freien Menschen verwirklicht werden. Die demokratische kurdische Bewegung wird bei der Lösung der Konflikte eine Schlüsselrolle einnehmen. Um diese Aktivitäten jedoch ungehindert entwickeln zu können, muss die Möglichkeit, sich politisch und kulturell zu betätigen, geschaffen werden. «-

 

 

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