10 Jahre PKK-Verbot:
Deutschland diffamiert Kampf um legitime Grundrechte der Kurden
Am
3. Dezember 2003 wurde der kurdische Politiker Ali Zoroglu vom Oberlandesgericht
Hamburg verurteilt. Zwei Jahre und sechs Monate wegen Mitgliedschaft
in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB) sowie Anstiftung
zu schwerem Haus- und Landfriedensbruchs. Die Bundesanwaltschaft (BAW)
hatte drei Jahre und drei Monate gefordert, die Verteidigung für
eine Freilassung ihres Mandanten plädiert. Gegen das Urteil haben
BAW und die Rechtsanwälte des Kurden Revision eingelegt.
Nachfolgend dokumentieren wir den (gekürzten) Teil der Schlusserklärung
von Ali Zoroglu vom 25. November, der sich auf die Verbotspolitik
in Deutschland bezieht. In seiner Stellungnahme ging er ferner auf
die Situation in Kurdistan, die Entwicklung der kurdischen Bewegung
und ihre Lösungsvorschläge für eine friedliche Konfliktlösung
ein.
»Dass
ich heute hier angeklagt bin, wird mit dem PKK-Verbot und der kurdischen
Organisierung in Europa begründet. Wenn ich mir die Anklageschrift
der Bundesanwaltschaft anschaue, sehe ich, dass sie an der Wirklichkeit
vorbei geschrieben ist, an die Grenzen juristischer Normen stößt
und auf einer subjektiven Betrachtung basiert. Sie ist voller Widersprüche.
Während die Bundesrepublik Deutschland zunehmend die Kurdistan-Politik
des türkischen Staates kritisiert, ist ihre Haltung gegenüber
der annähernd eine Million in Deutschland lebender Kurden äußerst
rückschrittlich. Weil die Bundesrepublik über keine Kurdenpolitik
verfügt, ist die kurdische Bevölkerung der Willkür der
Bundesanwaltschaft und des Bundeskriminalamtes ausgeliefert.
Die kurdische Immigration nach Europa begann bereits in den 1970er Jahren.
Sie vergrößerte sich mit dem Militärputsch von 1980
und erreichte ihren Höhepunkt in den 90er Jahren des letzten Jahrhunderts,
als sich der Krieg gegen das kurdische Volk zuspitzte. Ein weiterer
Aspekt bildete die Assimilierungs- und Vernichtungspolitik des türkischen
Staates, der die Immigration von Kurdinnen und Kurden organisierte.
Mit dem Beginn des Befreiungskampfes Ende der 1970er Jahre, begann in
Kurdistan eine massive Vertreibungspolitik. Der damalige türkische
Innenminister erklärte, dass man „im Rahmen der NATO das
Kurdenproblem lösen„ wolle. Mit der Folge, dass Millionen
von Kurden ihrer Heimat entrissen und nach Europa vertrieben wurden.
Damit sollte bezweckt werden, dass der „rückständige„
Kurde in der europäischen Hochkultur aufgehen und sich von seinem
Bewusstsein entfernen möge – womit die Assimilationspolitik
erfolgreich verlaufen wäre. Um dieses Ziel zu erreichen, wurden
unter der Kontrolle des türkischen Staates Schlepperbanden gebildet,
die die Flucht organisierten. Das Ergebnis ist, dass heute allein in
Deutschland fast eine Million Kurden leben.
In den Jahren 1990-92 ist die PKK zu einer Volksbewegung geworden. In
jener Zeit hat es in Kurdistan zahlreiche Serhildans (Volksaufstände)
gegeben, an denen sich mehr als eine Million Menschen beteiligten. Diese
Serhildans haben auch in Europa ihr Echo gezeigt: Hunderttausende Kurdinnen
und Kurden organisierten sich. Die europäische Kultur und ihre
entwickelte Demokratie vermochten es nicht, der Assimilation noch der
Verleugnungs- und Vemichtungspolitik zum Erfolg zu verhelfen. Im Gegenteil:
Die Kurden haben unter der Führung der PKK eine große nationale
Bewegung geschaffen. Ab diesem Zeitpunkt wurde ein weit angelegtes Vernichtungskonzept
entwickelt und in der Türkei unter der Führung von Tansu Ciller
ein schmutziger Krieg begonnen. Tausende Morde von unbekannten Täter,
das Verschwindenlassen von Menschen, die Vertreibung von Millionen,
die Entvölkerung von über viertausend Dörfern, eine verbrannte
und zerstörte Landschaft sind das Ergebnis dieser Zeit unter Nichtbeachtung
jeglicher Kriegsabkommen.
Parallel hierzu gab es auf internationaler Ebene unter der Führung
der USA und mit der praktischen Unterstützung der Bundesrepublik
Deutschland Angriffe gegen die PKK mit der Begründung des Terrorismusvorwurfs.
Einziges Ziel dieser Angriffe war, den Kampf, der Volksbewegung geworden
war, auf internationaler Ebene zu isolieren bzw. einzugrenzen, ihn von
Lösungsprozessen fernzuhalten sowie seine gerechten und legitimen
Forderungen zu behindern. Und sollte seine Vernichtung nicht erreicht
werden, so wollte man ihn zumindest unter Kontrolle bekommen.
Verbot im politischen Interesse der BRD
Im Rahmen dieses Konzeptes wurde in der Bundesrepublik Deutschland die
Betätigung der PKK am 26. November 1993 verboten. Trotz einer tiefgreifenden
Selbstkritik an den damaligen Aktionen in Deutschland, die als emotionale
Reaktion auf die Grausamkeiten in Kurdistan stattgefunden haben, dauert
das Verbot noch an, weil es den politischen Interessen entspricht. Ehrenwert
ist es, die eigenen Fehler zu reflektieren, Selbstkritik zu üben
und Fehler nicht zu wiederholen. Die Gegenseite tut das Gegenteil: Sie
beharrt auf der Logik einer sinnlosen Verbotspolitik und das ohne jegliche
juristische Grundlage. Mit der Übertreibung von Zitaten aus der
Vergangenheit gerät die Bundesanwaltschaft ge-gen-wärtig in
ihrer Bewertung über die Zeit nach 1996 in eine Sackgasse und in
Widersprüche. Die Selbstkritik der PKK im Hinblick auf gemachte
Fehler und überzogene Aktionen in der Vergangenheit, bringt die
Staatsanwaltschaft offensichtlich in Schwie-rigkeiten, weil es seitdem
keine Aktionen in dieser Form mehr gegeben hat. Die Ignoranz im Hinblick
auf die strategische Verlagerung des Kampfes auf eine demokratische
Basis wirft eine Reihe von Fragen auf. Werden diese grundlegend analysiert,
wird klarer, warum ich hier angeklagt bin. Die Begründung des Verbots
und die Kriminalisierung der Kurden in der Bundesrepublik Deutschland
dauert nun 10 Jahre. Das Ziel dieses Vorgehens ist – entsprechend
den regionalen Interessen der BRD –, die legitimen Grundrechte
der Kurden zu leugnen und sie in der Öffentlichkeit zu isolieren.
Daneben ist festzustellen, dass die Verbotspraxis auch zahlreiche Gewinner
hervorgebracht hat. Die Maßnahmen gegen Kurdinnen und Kurden dienen
dazu, deren Kampf um legitime politische und nationale Rechte als lediglich
persönliche und ziellose Aktionen und Forderungen zu diffamieren.
Die eigentlichen Ziele zur Lösung des Problems werden so auf den
Kopf gestellt. Diese Praxis erleichtert das verbrecherische Vorgehen
der Türkei.
Kurden keine Gefahr für innere Sicherheit
Die Politik der Bundesrepublik Deutschland in der nahen Vergangenheit
gegenüber der kurdischen Wirklichkeit zielte nicht auf die Lösung
des Problems, sondern darauf ab, die Kurden – ohne Identität,
ohne Freiheit, ohne jegliche rechtliche Stellung und ohne Menschenrechte
– für die bekannten deutschen ökonomischen Interessen
in der Region zu opfern. Dass diese Praxis nicht auf Rechtsnormen, sondern
auf politischen und wirtschaftlichen Interessen beruht, beweist die
Praxis vor allem der letzten vier Jahre. Der Kampf des kurdischen Volkes
auf der demokratischen Basis ist für alle staatlichen Kräfte
ein Lackmuspapier: Früher wurde die Verbotspolitik des deutschen
Staates mit dem Krieg und Gewalt begründet. Obwohl es seither keine
einzige Gewalttat gegeben hat und die Strategie des Kampfes umgewandelt
wurde, wird dieser Kampf verboten und seine Organisierung kriminalisiert.
Wenn das nicht zutrifft: Warum hat man Angst vor einer Legalisierung
von KADEK/YDK? Warum wird die Forderung der YDK, sich innerhalb des
gesetzlichen und demokratischen Rahmens zu betätigen, so beharrlich
abgelehnt? Nach der Türkei tut sich die BRD bei der undemokratischen
Praxis gegenüber dem kurdischen Volk besonders hervor, obgleich
es sich in allen anderen Staaten Europas organisieren kann. In Deutschland
erleben wir Unterdrückung und Isolation. Da die Gewinner des Verbots
in einem Dialog mit der Möglichkeit, sich in gesetzlich legalen
Rahmen zu betätigen, ihre Interessen gefährdet sehen, halten
sie jegliche undemokratische Praxis für legitim.
Im Gegensatz zu der Anklage gefährden die Kurden die Sicherheit
der Bundesrepublik Deutschland nicht. Sie haben diese nie für eine
feindliche Macht gehalten. Sie fordern lediglich die in der BRD existierenden
Rechtsnormen auch für sich und versuchen, die Öffentlichkeit
darauf aufmerksam zu machen, dass jedes Handeln auf Kosten der Kurden
ethisch verwerflich ist . Einige extreme Aktionen, die für die
innere Sicherheit Deutschlands aber keine wirkliche Gefahr dargestellt
haben, werden immer wieder – je nach Bedarf – auf die Tagesordnung
der Strafverfolgungsbehörden gesetzt. In den letzten zehn Jahren
wurden Hunderte Kurden festgenommen und viele zu langen Haftstrafen
verurteilt, Tausende mit Ermittlungsverfahren überzogen oder es
wurde versucht, sie zu Spitzeldiensten anzuwerben. Diese Praxis ist
zu einem System aufgebaut geworden.
Profiteure des Verbots wollen keinen Frieden
Festzustellen ist, dass die Abfassung der Anklageschriften zur Routine
geworden ist. Ein kurdischer Politiker wird verhaftet, er kommt vor
Gericht und wird verurteilt. Kurz vor oder nach seiner Entlassung folgen
neue Verhaftungen. Aufschlussreich ist, dass parallel zur Akzeptanz
der demokratischen Kampfstrategie in der Bevölkerung auch die Zahl
der Anklagen zugenommen haben. Offensichtlich wird die kriegerische
Auseinandersetzung dem demo-kratischen Kampf vorgezogen. Im Gründungskongress
der YDK war die legale Organisierung in Deutschland der wichtigste Tagesordnungspunkt.
Obwohl dafür viel Mühe und Aufrichtigkeit gezeigt wurde, reagierten
das Bundeskriminalamt und die Bundesanwaltschaft auf diese Bemühungen
mit unter-schwelligen Drohungen. Die Frage muss beantwortet werden,
warum trotz der andauernden Erklärungen der demokratischen kurdischen
Bewegung, dass sie zum Dialog bereit ist und sich legal zu betätigen
wünscht, die Strafverfolgung zugenommen hat. Einige Kreise profitieren
von den Ermittlungen, Verhaftungen und Verboten. Das satte staatliche
Budget, das hierfür bereit gestellt wird, regt den Appetit dieser
Kreise an. Dies wird deutlich, wenn man die Aktivitäten der „PKK-Abteilung„
innerhalb der Bundesanwaltschaft betrachtet. Es lohnt sich wahrzunehmen,
wie sie arbeitet, mit wie viel Personal und wie viel Geld ihr zur Verfügung
steht. Wenn diese Fragen beantwortet werden, kann die Logik des Verbots
besser verstanden werden. Jedoch: Wurden damit Probleme gelöst?
Haben die Kurden ihren Freiheitskampf aufgegeben? Nein – wie selbst
die Bundesanwaltschaft in ihrer Anklageschrift zugibt. Vielmehr ist
ihre Organisierung stärker und größer geworden. Das
vorherrschende Verständnis und die entsprechende Politik dienen
außer den Profiteuren niemandem.
Deutsche Politik verhindert Lösung
Diese Rolle der BRD ist mitentscheidend dafür, dass heute in Kurdistan
die Gefahr des bewaffneten Kampfes wieder auf der Tagesordnung steht.
Mit ihrer Haltung gegenüber dem kurdischen Volk verhindert die
deutsche Politik nicht nur die Lösung des Problems, sie erleichtert
auch die Verleugnungs- und Vernichtungspolitik der Türkei. Es scheint,
als ob die kurdischen demokratischen Kräfte und Institutionen zum
Feind erklärt und provoziert werden sollen. Dem kurdischen Volk
wird eine Betätigung im gesetzlichen Rahmen mit allen Mitteln verwehrt.
Alle demokratischen Forderungen werden mit der Unterstellung von Kriminalität
unterdrückt. Die deutlichsten Beispiele dafür sind die strafrechtliche
Verfolgung der Identitätskampagne und auch meine Anklage. Werden
die Kurden zwar als Individuen akzeptiert, so sind sie es weder in ethnischer
noch politischer Hinsicht. Diese Praxis widerspricht sowohl internationalen
Abkommen als auch dem modernen Rechtssystem der BRD, das heute von vielen
als Modell anerkannt wird.
Logik des Verbots durchbrechen !
Die Behauptungen und Angriffe von Seiten der Bundesanwaltschaft, der
KADEK sei die Fortführung der PKK, stellt die Realität auf
den Kopf. Will man eine politische Einheit bewerten, so muss man sich
erst einmal mit ihren programmatischen Grundsätzen befassen. Diesbezüglich
unterscheidet sich das Programm und das Statut des KADEK erheblich von
denen der PKK. Nur in antidemokratischen Regimen und Denkweisen geschieht
es, dass den Angehörigen einer aufgelösten Organisation ein
politisches Betätigungsverbot auferlegt wird.
Das Leben ist ein Kampf. Ohne einen solchen Kampf gleicht das Leben
einem Segelschiff, das ohne Wind auf dem Meer seine Richtung verliert.
Für die zivilisierten Gesellschaften sind Demokratie und Freiheit
Werte, die mit Behutsamkeit und Liebe gepflegt und beschützt werden
müssen. Dies kann nur in einer freien Gesellschaft mit freien Menschen
verwirklicht werden. Die demokratische kurdische Bewegung wird bei der
Lösung der Konflikte eine Schlüsselrolle einnehmen. Um diese
Aktivitäten jedoch ungehindert entwickeln zu können, muss
die Möglichkeit, sich politisch und kulturell zu betätigen,
geschaffen werden. «-