AZADI Infodienst nr. 14
dezember 2003


OLG Stuttgart: Zwei Jahre Haft für kurdischen Politiker

Wegen Mitgliedschaft in einer „kriminellen Vereinigung„ verurteilte das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart am 18. Dezember 2003 den kurdischen Politiker Ali Seven zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Der Senat sah es als erwiesen an, dass der 37-Jährige von April 2001 bis Februar 2002 als Teil des PKK-Führungskaders die PKK-Region Berlin geleitet hat.
Ali Seven war am 13. Januar 2003 von Beamten des Bundeskriminalamtes in Mannheim verhaftet und in Untersuchungshaft in der JVA Stuttgart-Stammheim genommen worden. (Azadi)

Kölner Freiheit

Unter dem Motto „Neubeginn mit dem 27. November, Fortsetzung mit KONGRA-GEL„ wurde in Köln ein Fackelzug durchgeführt, an dem sich etwa 300 Kurd(inn)enbeteiligt haben. Die Teilnehmer /innen riefen Parolen wie „Biji Serok Apo„ und trugen Plakate und Bilder von Abdullah Öcalan. Zuerst wurden die Demonstrant(inn)en von der Polizei kontrolliert und deren Personalien festgestellt. Gegen dieses Vorgehen protestierten die Betroffenen und es kam zu Spannungen. Die Demo-Teilnehmenden reagierten mit einem weiteren Rufen der Parolen. Weil „Biji Serok Apo„ erst kürzlich von der Kölner Staatsanwaltschaft verboten worden war, wurden die Demonstrierenden von der Polizei angegriffen sowie Plakate („Freiheit für Öcalan, Frieden für Kurdistan„) und Bilder von Abdullah Öcalan beschlagnahmt und auf Video aufgenommen, weil das Bild angeblich zu groß gewesen sein soll. Einige Teilnehmer, die sich gegen die Polizei zur Wehr gesetzt haben, wurden festgenommen. Hiergegen und gegen die Verbote haben die anderen protestiert und den Versammlungsort bis zur Freilassung ihrer festgenommenen Freunde nicht verlassen. Nach deren Freilassung erst wurde die Aktion für beendet erklärt. (Übersetzung: Beate Rudolph) (Azadi/ÖP, 1.12.2003)
(Am 27. November 1978 wurde die PKK gegründet. KONGRA-GEL ist der neu gegründete Kurdische Volkskongress. Sein Vorläufer war KADEK.)

Niedersachsen verschärft Polizeigesetz

„Wir werden heute das liberalste Polizeigesetz in Deutschland verabschieden„, verkündete Hans-Christian Biallas, innenpolitischer Experte der CDU-Landtagsfraktion. „Wir wollen, dass die Polizei bei aggressiver Bettelei, wildem Plakatieren oder auch nur der Spuckerei präventiv tätig werden kann„, erklärte der CDU-Fraktionsvorsitzende Davis McAllister am 11. Dezember in der Debatte des niedersächsischen Landtags. Als „gravierendste Verschärfung„ bezeichnete der grüne Fraktionsvize Hans-Albert Lennartz die sog. präventive Telefonüberwachung, nach der die Polizei ohne konkreten Verdacht Gespräche abhören darf. Nach dem mit der CDU/FDP-Mehrheit verabschiedeten Gesetz soll ferner Sicherungsgewahrsam von bisher vier auf zehn Tage ausgedehnt werden. Außerdem wurde im Gesetz der „finale Rettungsschuss„ verankert. „Sie schaffen verbrannte Erde für die Bürgerrechte in Niedersachsen,„ rügte Lennartz. Offenbar plant die Landesregierung weitere Verschärfungen. So will Innenminister Schünemann eine umfassende Gendatei für Straftäter und Verdächtige aufbauen.
(Azadi/taz Nord/jw, 11., 13.12.2003)

Anschlag und Razzia gegen Kurden

Auf das Münchner Beratungs- und Informationszentrum für Arbeitnehmer aus der Türkei und Kurdistan wurde in der Nacht vom 11. auf den 12. Dezember ein Anschlag verübt. Unbekannte Täter zertrümmerten offensichtlich die Fensterscheiben des Zentrums. Anstatt nach den Tätern zu fahnden, nutzte die gerufene Polizei die Gelegenheit für eine Razzia in den Räumen des erst kürzlich eröffneten Vereins. Dabei wurden unter anderem mehrere Computer beschlagnahmt. Einige Wochen zuvor war schon einmal eine Scheibe des Vereins eingeschlagen worden. Nach Aussagen des Hausbesitzers hatte ihn die Polizei mehrmals gedrängt, dem Verein zu kündigen. „Erst kommen anonyme Schläger und dann die Polizei. Das erinnert uns sehr an Zustände in der Türkei„, erklärte Kemal Göktepe von der Föderation kurdischer Vereine in Deutschland, YEK-KOM. „Es gibt hier offensichtlich ein gegen die kurdische Bewegung gerichtetes Zusammenspiel dunkler Kräfte mit dem Staat.„
(Azadi/Nick Brauns, Rote Hilfe OG München, 12.12.2003)

Abhören in Zahlen

Im Jahre 2002 sind zum Zwecke der Strafverfolgung 21874 Anordnungen zur Überwachung von Telefonen, handys, E-Mail-Adressen und „sonstigen Anschlüssen„ erlassen worden; 4303 bestehende wurden verlängert. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Frage eines FDP-Abgeordneten hervor. Die Gesamtzahl der abgehörten Anschlüsse liegt damit um zwölf Prozent höher als im Vorjahr, die Zahl der Verlängerungen um zehn Prozent. Die Staatsanwaltschaft Stendal z.B. registrierte Kosten für Abhörmaßnahmen allein in zehn Monaten in Höhe von 186794,51 Euro. Bei 333 Abhöraktionen in Sachsen-Anhalt in diesem Jahr stellte sich heraus, dass die Betroffenen gar nicht tatverdächtig waren.
In der Bundesrepublik wird 30 Mal mehr abgehört als in den USA. Laut ND sind pro abgehörtem Anschluss mindestens 100 Unbescholtene betroffen. (Azadi/ND, 17.12.2003)

Verschärftes Anti-Terror-Strafrecht

Die rot-grüne Bundesregierung verabschiedete am 19. Dezember 2003 u. a. auch eine abermalige Verschärfung des Anti-Terror-Strafrechts. Danach soll die Höchststrafe für die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung von derzeit fünf auf zehn Jahre erhöht werden. Künftig sollen auch solche Täter bestraft werden können, die nicht nur die Tötung, sondern „lediglich„ die Körperverletzung anderer beabsichtigen, wobei ihnen im einzelnen jedoch eine terroristische Absicht nachgewiesen werden muss. (Azadi/ND, 20.12.2003)

Kronzeugen-Freunde

Der Vorsitzende Richter beim Oberlandesgericht Düsseldorf, Ottmar Breidling, hat die Urteilsbegründung im Prozess gegen ein Mitglied der islamistischen Al-Tawhid genutzt, um die Wiedereinführung der Kronzeugenregelung zu fordern, die 1999 ausgelaufen war: Eine Kronzeugenregelung ist zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus absolut unverzichtbar„. Unterstützung findet er beim Präsidenten des Bundeskriminalamtes (BKA), Ulrich Kersten und dem Vorsitzenden des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), Klaus Jansen. „Es gibt Personen mit Insiderwissen, die bereit sind, sich zu offenbaren, aber wissen wollen, was dabei für sie herausspringt„, erklärte der BKA-Chef auf einer Pressekonferenz zum Abschluss der BKA-Herbsttagung.
(Azadi/analyse + kritik, 19.12.2003)
Kurdischen Aktivist(inn)en ist der Name Breidling ein Begriff: In zahlreichen § 129/a-Verfahren hat der Vorsitzende des Düsseldorfer Staatsschutzsenats Kurdinnen und Kurden zu teilweise hohen Haftstrafen verurteilt.

Freilassung Mzoudis bestätigt

Das OLG Hamburg hat den Antrag der Bundesanwaltschaft (BAW) auf Erlass eines erneuten Haftbefehls abgelehnt, weil weiterhin kein dringender Tatverdacht der Beihilfe zum Mord in Tateinheit mit Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung bestehe. Das Gericht sei nicht der Auffassung des Bundeskriminalamtes, die entlastenden Äußerungen Binalshibhs seien unglaubhafte Schutzbehauptungen gewesen. Auch der Bundesgerichtshof hatte die Beschwerde der BAW gegen die Aufhebung des Haftbefehls von Mzoudi verworfen. (Azadi/ND, 24.12.2003)

Schily gegen Mzoudis Freilassung

Bei einem Treffen mit US-Justizminister John Ashcroft hat Bundesinnenminister Otto Schily versucht, die Freilassung des im Hamburger Prozess angeklagten Abdelghani Mzoudi zu verhindern. Er habe sich – laut „Spiegel„-Bericht besorgt darüber gezeigt, dass das Oberlandesgericht die entlastenden Aussagen des mutmaßlichen Organisators der Anschläge vom 11. September, Ramzi Binalshibh überschätzen und Mzoudi freisprechen könnte. Die USA verweigerten jedoch die unter Verschluss gehaltene Herausgabe weiterer Unterlagen. Eine Sprecherin des Ministeriums: „Am Rande des Treffens wurden auch die aktuellen Ermittlungs- und Strafverfahren im Bereich des Terrorismus erörtert.„ Primär sei es bei dem Treffen um Deutschlands Unterstützung bei der Ausbildung irakischer Polizeikräfte gegangen.
(Azadi/ND, 29.12.2003)

 

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