OLG
Stuttgart: Zwei Jahre Haft für kurdischen Politiker
Wegen Mitgliedschaft in einer „kriminellen Vereinigung„
verurteilte das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart am 18. Dezember 2003
den kurdischen Politiker Ali Seven zu einer Freiheitsstrafe von zwei
Jahren. Der Senat sah es als erwiesen an, dass der 37-Jährige von
April 2001 bis Februar 2002 als Teil des PKK-Führungskaders die
PKK-Region Berlin geleitet hat.
Ali Seven war am 13. Januar 2003 von Beamten des Bundeskriminalamtes
in Mannheim verhaftet und in Untersuchungshaft in der JVA Stuttgart-Stammheim
genommen worden. (Azadi)
Kölner Freiheit
Unter dem Motto „Neubeginn mit dem 27. November, Fortsetzung mit
KONGRA-GEL„ wurde in Köln ein Fackelzug durchgeführt,
an dem sich etwa 300 Kurd(inn)enbeteiligt haben. Die Teilnehmer /innen
riefen Parolen wie „Biji Serok Apo„ und trugen Plakate und
Bilder von Abdullah Öcalan. Zuerst wurden die Demonstrant(inn)en
von der Polizei kontrolliert und deren Personalien festgestellt. Gegen
dieses Vorgehen protestierten die Betroffenen und es kam zu Spannungen.
Die Demo-Teilnehmenden reagierten mit einem weiteren Rufen der Parolen.
Weil „Biji Serok Apo„ erst kürzlich von der Kölner
Staatsanwaltschaft verboten worden war, wurden die Demonstrierenden
von der Polizei angegriffen sowie Plakate („Freiheit für
Öcalan, Frieden für Kurdistan„) und Bilder von Abdullah
Öcalan beschlagnahmt und auf Video aufgenommen, weil das Bild angeblich
zu groß gewesen sein soll. Einige Teilnehmer, die sich gegen die
Polizei zur Wehr gesetzt haben, wurden festgenommen. Hiergegen und gegen
die Verbote haben die anderen protestiert und den Versammlungsort bis
zur Freilassung ihrer festgenommenen Freunde nicht verlassen. Nach deren
Freilassung erst wurde die Aktion für beendet erklärt. (Übersetzung:
Beate Rudolph) (Azadi/ÖP, 1.12.2003)
(Am 27. November 1978 wurde die PKK gegründet. KONGRA-GEL ist
der neu gegründete Kurdische Volkskongress. Sein Vorläufer
war KADEK.)
Niedersachsen verschärft Polizeigesetz
„Wir werden heute das liberalste Polizeigesetz in Deutschland
verabschieden„, verkündete Hans-Christian Biallas, innenpolitischer
Experte der CDU-Landtagsfraktion. „Wir wollen, dass die Polizei
bei aggressiver Bettelei, wildem Plakatieren oder auch nur der Spuckerei
präventiv tätig werden kann„, erklärte der CDU-Fraktionsvorsitzende
Davis McAllister am 11. Dezember in der Debatte des niedersächsischen
Landtags. Als „gravierendste Verschärfung„ bezeichnete
der grüne Fraktionsvize Hans-Albert Lennartz die sog. präventive
Telefonüberwachung, nach der die Polizei ohne konkreten Verdacht
Gespräche abhören darf. Nach dem mit der CDU/FDP-Mehrheit
verabschiedeten Gesetz soll ferner Sicherungsgewahrsam von bisher vier
auf zehn Tage ausgedehnt werden. Außerdem wurde im Gesetz der
„finale Rettungsschuss„ verankert. „Sie schaffen verbrannte
Erde für die Bürgerrechte in Niedersachsen,„ rügte
Lennartz. Offenbar plant die Landesregierung weitere Verschärfungen.
So will Innenminister Schünemann eine umfassende Gendatei für
Straftäter und Verdächtige aufbauen.
(Azadi/taz Nord/jw, 11., 13.12.2003)
Anschlag und Razzia gegen Kurden
Auf das Münchner Beratungs- und Informationszentrum für Arbeitnehmer
aus der Türkei und Kurdistan wurde in der Nacht vom 11. auf den
12. Dezember ein Anschlag verübt. Unbekannte Täter zertrümmerten
offensichtlich die Fensterscheiben des Zentrums. Anstatt nach den Tätern
zu fahnden, nutzte die gerufene Polizei die Gelegenheit für eine
Razzia in den Räumen des erst kürzlich eröffneten Vereins.
Dabei wurden unter anderem mehrere Computer beschlagnahmt. Einige Wochen
zuvor war schon einmal eine Scheibe des Vereins eingeschlagen worden.
Nach Aussagen des Hausbesitzers hatte ihn die Polizei mehrmals gedrängt,
dem Verein zu kündigen. „Erst kommen anonyme Schläger
und dann die Polizei. Das erinnert uns sehr an Zustände in der
Türkei„, erklärte Kemal Göktepe von der Föderation
kurdischer Vereine in Deutschland, YEK-KOM. „Es gibt hier offensichtlich
ein gegen die kurdische Bewegung gerichtetes Zusammenspiel dunkler Kräfte
mit dem Staat.„
(Azadi/Nick Brauns, Rote Hilfe OG München, 12.12.2003)
Abhören
in Zahlen
Im Jahre 2002 sind zum Zwecke der Strafverfolgung 21874 Anordnungen
zur Überwachung von Telefonen, handys, E-Mail-Adressen und „sonstigen
Anschlüssen„ erlassen worden; 4303 bestehende wurden verlängert.
Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Frage eines FDP-Abgeordneten
hervor. Die Gesamtzahl der abgehörten Anschlüsse liegt damit
um zwölf Prozent höher als im Vorjahr, die Zahl der Verlängerungen
um zehn Prozent. Die Staatsanwaltschaft Stendal z.B. registrierte Kosten
für Abhörmaßnahmen allein in zehn Monaten in Höhe
von 186794,51 Euro. Bei 333 Abhöraktionen in Sachsen-Anhalt in
diesem Jahr stellte sich heraus, dass die Betroffenen gar nicht tatverdächtig
waren.
In der Bundesrepublik wird 30 Mal mehr abgehört als in den USA.
Laut ND sind pro abgehörtem Anschluss mindestens 100 Unbescholtene
betroffen. (Azadi/ND, 17.12.2003)
Verschärftes Anti-Terror-Strafrecht
Die rot-grüne Bundesregierung verabschiedete am 19. Dezember 2003
u. a. auch eine abermalige Verschärfung des Anti-Terror-Strafrechts.
Danach soll die Höchststrafe für die Unterstützung einer
terroristischen Vereinigung von derzeit fünf auf zehn Jahre erhöht
werden. Künftig sollen auch solche Täter bestraft werden können,
die nicht nur die Tötung, sondern „lediglich„ die Körperverletzung
anderer beabsichtigen, wobei ihnen im einzelnen jedoch eine terroristische
Absicht nachgewiesen werden muss. (Azadi/ND, 20.12.2003)
Kronzeugen-Freunde
Der Vorsitzende Richter beim Oberlandesgericht Düsseldorf, Ottmar
Breidling, hat die Urteilsbegründung im Prozess gegen ein Mitglied
der islamistischen Al-Tawhid genutzt, um die Wiedereinführung der
Kronzeugenregelung zu fordern, die 1999 ausgelaufen war: Eine Kronzeugenregelung
ist zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus absolut unverzichtbar„.
Unterstützung findet er beim Präsidenten des Bundeskriminalamtes
(BKA), Ulrich Kersten und dem Vorsitzenden des Bundes Deutscher Kriminalbeamter
(BDK), Klaus Jansen. „Es gibt Personen mit Insiderwissen, die
bereit sind, sich zu offenbaren, aber wissen wollen, was dabei für
sie herausspringt„, erklärte der BKA-Chef auf einer Pressekonferenz
zum Abschluss der BKA-Herbsttagung.
(Azadi/analyse + kritik, 19.12.2003)
Kurdischen Aktivist(inn)en ist der Name Breidling ein Begriff: In
zahlreichen § 129/a-Verfahren hat der Vorsitzende des Düsseldorfer
Staatsschutzsenats Kurdinnen und Kurden zu teilweise hohen Haftstrafen
verurteilt.
Freilassung
Mzoudis bestätigt
Das OLG Hamburg hat den Antrag der Bundesanwaltschaft (BAW) auf Erlass
eines erneuten Haftbefehls abgelehnt, weil weiterhin kein dringender
Tatverdacht der Beihilfe zum Mord in Tateinheit mit Mitgliedschaft in
einer terroristischen Vereinigung bestehe. Das Gericht sei nicht der
Auffassung des Bundeskriminalamtes, die entlastenden Äußerungen
Binalshibhs seien unglaubhafte Schutzbehauptungen gewesen. Auch der
Bundesgerichtshof hatte die Beschwerde der BAW gegen die Aufhebung des
Haftbefehls von Mzoudi verworfen. (Azadi/ND, 24.12.2003)
Schily gegen Mzoudis Freilassung
Bei einem Treffen mit US-Justizminister John Ashcroft hat Bundesinnenminister
Otto Schily versucht, die Freilassung des im Hamburger Prozess angeklagten
Abdelghani Mzoudi zu verhindern. Er habe sich – laut „Spiegel„-Bericht
besorgt darüber gezeigt, dass das Oberlandesgericht die entlastenden
Aussagen des mutmaßlichen Organisators der Anschläge vom
11. September, Ramzi Binalshibh überschätzen und Mzoudi freisprechen
könnte. Die USA verweigerten jedoch die unter Verschluss gehaltene
Herausgabe weiterer Unterlagen. Eine Sprecherin des Ministeriums: „Am
Rande des Treffens wurden auch die aktuellen Ermittlungs- und Strafverfahren
im Bereich des Terrorismus erörtert.„ Primär sei es
bei dem Treffen um Deutschlands Unterstützung bei der Ausbildung
irakischer Polizeikräfte gegangen.
(Azadi/ND, 29.12.2003)