AZADI Infodienst nr. 16
februar 2004


Hausverbot gegen Kaplan aufgehoben

Das Landgericht Köln hat dem Islamistenführer Metin Kaplan gestattet, in die frühere Zentrale seiner verbotenen Organisation „Kalifatsstaat“ zu gehen, um seine Familie zu besuchen. In zweiter Instanz wurde damit ein von Bundesinnenminister Schily verhängtes Hausverbot gegen Kaplan endgültig aufgehoben.

(Azadi/ND, 16.2.2004)

Überall ist Feindesland

„Wir wollen keine Militarisierung der inneren Sicherheit, brauchen aber eine verlässliche Unterstützungsleistung der Bundeswehr“, so der schleswig-holsteinische SPD-Innenminister Klaus Buß auf dem 7. Europäischen Polizeikongress, der unter dem Motto „Terrorismus und Bevölkerungsschutz“ in Bonn stattfindet. Er forderte den Aufbau einer Küstenwache unter einheitlicher Kommandostruktur. Der Zugang zu Fährschiffen soll nach Buß’ Vorstellungen dem auf Flughäfen üblichen Sicherheitsstandard angepasst werden. Bundesinnenminister Schily schwebt hierbei als Vorbild die US-Coast Guard vor. Seit den Anschlägen vom 11. September 2001 habe es Schily zufolge 182 Ermittlungsverfahren wegen Terrorverdachts gegeben und 25 600 Spuren des islamistischen Terrors seien verfolgt worden. Ganz oben auf seiner Wunschliste steht die Einführung biometrischer Verfahren bei der Einreise nach Deutschland, der Ausstellung von Visa sowie der Einpassung der Merkmale in Personaldokumente.
Bayerns Innenminister Günther Beckstein forderte im Vorfeld des Kongresses eine schärfere Abschiebepraxis von Mitgliedern terroristischer Organisationen oder Personen, die für solche Organisationen werben würden. Zudem müsse das Problem des Spendeneintreibens zu Gunsten scheinbar humanitärer Einrichtungen angepackt werden.
Die Nase voll von Bundesinnenminister Schily hat der Vorsitzende des Bundes deutscher Kriminalbeamter, Klaus Jansen. Er meinte, dass die Masse der vor zwei Jahren beschlossenen Anti-Terror-Maßnahmen keinen Sinn mache. Die Einführung der Kronzeugenregelung und eines Aussteigerprogramms für Terroristen hingegen befürworte er.

(Azadi/FR, 17.2.2004)

Januar: 6815 Asylsuchende, 119 anerkannt —
Die meisten Bewerber/innen aus der Türkei

Binnen Jahresfrist ist die Zahl der neuen Asylbewerber in Deutschland um mehr als ein Drittel zurückgegangen. Insgesamt beantragten im Januar 3767 Menschen Asyl. Dies seien 2357 weniger als Januar 2003. Die mit Abstand meisten neuen Asylbewerber kamen laut Ministerium erneut aus der Türkei. Ihre Zahl stieg gegenüber dem Dezember um knapp neun Prozent auf 493 an. Aus Serbien und Montenegro stammten 328 Menschen und auf dem dritten Platz stand mit 259 Asylbewerbern die Russische Föderation, gefolgt von Iran, Aserbaidschan, Irak und Vietnam.
Das Bundesamt entschied dem Innenministerium zufolge im Januar über Anträge von insgesamt 6815 Asylbewerbern. Asylrechtlich anerkannt wurden davon 119 Bewerber bzw. 1,7 Prozent. 133 Menschen erhielten Abschiebeschutz.

(Azadi/ND, 9.2.2004)

Ausreisezentrum Halberstadt unverantwortlich

„Unter dem Verdacht der Verschleierung von Identität und Staatsangehörigkeit werden Flüchtlinge ohne richterliche Überprüfung in das Ausreiselager eingewiesen, was als willkürliche Inhaftierung anzusehen ist,“ kommentiert Antje Arndt, Mitarbeiterin des Flüchtlingsrats Sachsen-Anhalt, die Entscheidung des Innenministeriums zum Weiterbetrieb des Ausreisezentrums Halberstadt. Seit Jahren fordert die Organisation dessen Schließung. „An der grundsätzlichen Situation, wie der faktischen Inhaftierung, Isolation, des psychischen Drucks, Schwierigkeiten bei der durch das Sozialamt zu erteilenden Genehmigung einer medizinischen Behandlung und der Reduzierung der Leistungen auf Essenspakete hat sich nichts geändert,“ kritisieren Flüchtlinge in einem Offenen Brief die Lebensbedingungen in dem Lager.

(Azadi/ND, 10.2.2004)

10 Jahre Büren:
Unmenschliche Abschiebehaft

„Wer beispielsweise nicht arbeitet, verbringt bis zu 22 Stunden pro Tag in seiner Zelle. Es fehlt in Büren an so ziemlich allem: einer ausreichenden Zahl von Sozialarbeitern, so genannten Resozialisierungsprogrammen, Schulunterricht für Kinder und Jugendliche und Hafturlaub“, erklärt Frank Gockel vom Verein Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V. gegenüber der jungen welt anlässlich des 10-jährigen Bestehens des Abschiebeknastes im nordrhein-westfälischen Büren. „Im Verlauf eines Jahres sind dort rund 3500 Menschen inhaftiert. Die maximale Belegungszahl beträgt 560, wonach Büren der größte Abschiebeknast Europas ist“, so der Vereinsvorsitzende weiter. Der Leiter der JVA, Peter Möller, behauptet, sein Gefängnis sei „schöner“ als andere. Hierzu Gockel u. a.: „Das Gefängnis ist idyllisch im Wald gelegen – ohne Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr und schwer erreichbar für Besucher. Auf dem Anstaltsgelände befindet sich ein Gartenteich mit Parkbänken – in einem Bereich, den die Gefangenen nicht betreten dürfen.“ Einige Gefangene dürfen für zwei Euro pro Stunde arbeiten, wovon jedoch die Hälfte des Lohns sofort gepfändet wird: „schließlich muss ein Gefangener seine Haftkosten selber bezahlen.“
Arrestzellen oder der so genannte Bunker befinden sich – so Gockel – „alle im Keller versteckt“. Büren sei „optisch eine schöne heile Welt, in der die Gefangenen jedoch psychisch kaputtgehen.“ Der Verein werde „weiterhin versuchen, die Öffentlichkeit über die Unmenschlichkeit der Abschiebehaft zu informieren.“ Vom 21. bis 23.Mai findet in Paderborn ein bundesweites Vernetzungstreffen der Abschiebehaftgruppen statt.

(Azadi/jw, 10.2.2004)

Dokumentierte Unmenschlichkeit

Die aktualisierte Auflage der Dokumentation „Bundesdeutsche Flüchtlingspolitik und ihre tödlichen Folgen 1993–2003“ ist erschienen, herausgegeben von der Antirassistischen Initiative e.V., dem Antirassistischen Telefon und der ZAG-Redaktion in Berlin. In etwa 3400 Einzelfällen werden die Auswirkungen der „Ausgrenzungs- und Abschottungspolitik auf Flüchtlinge“ geschildert. Den Angaben der Organisationen zufolge war 2003 die Zahl der Flüchtlinge, „die in der Bundesrepublik Asyl beantragten, mit 50564 die niedrigste seit 1984“. Das gleiche gilt allerdings auch für die Anerkennung politischen Asyls, nämlich lediglich 1,6 Prozent, das „kleine Asyl“ erhielten nur noch 1,7 Prozent der Flüchtlinge.
Im Zeitraum vom 1.1.1993 bis 31.12.2003 starben der Dokumentation zufolge 145 Flüchtlinge auf dem Weg in die Bundesrepublik oder an den Grenzen, 398 wurden beim Grenzübertritt verletzt, 493 Menschen haben sich aus Furcht vor der Abschiebung oder aus Protest selbst verletzt oder versuchten, sich zu töten. 234 Flüchtlinge erlitten Verletzungen aufgrund von Zwangsmaßnahmen oder Misshandlungen während der Abschiebung und 361 Menschen wurden im Herkunftsland von Polizei oder Militär misshandelt und gefoltert, 57 Personen verschwanden nach der Abschiebung spurlos und 12 Menschen starben durch rassistische Angriffe auf der Straße.
Das Fazit der Organisationen: In den 10 Jahren seit der Herausgabe der Dokumentation kamen aufgrund staatlicher Maßnahmen in der BRD 302 Flüchtlinge ums Leben und 78 Menschen wurden Opfer rassistischer Übergriffe.
Die Dokumentation ist auf Papier (DIN A4 – 268 Seiten, Ringbindung) und demnächst auf CD-Rom zum Preis von 10,— erhältlich unter:
ari-berlin@gmx.de, Internet: www.berlinet.de/ari

(Azadi/Anrirassist.Initiative/Antirassist.Telefon/ZAG Redaktion, 15.2.2004)

NEIN zur geplanten EU-Superdrittstaatenregelung

Komme es zu einer Drittstaaten-Regelung , unterlaufe die EU – so die Warnung von Amnesty International, Pro Asyl, Deutschem Anwaltverein, Neuer Richtervereinigung und mehrerer Wohlfahrtsverbände – damit nicht nur das völkerrechtliche Verbot der Kettenabschiebung, sondern forciere die faktische Aushöhlung des Asylrechts. Bleibe es bei den derzeitigen Plänen, gerate das gesamte internationale Flüchtlingsschutzsystem ins Wanken. Die EU-Innen- und Justizminister beraten bei einem am 19.2. beginnenden informellen zweitägigen Treffen über Mindeststandards für Asylverfahren, u. a. über die Einführung einer Art „Superdrittstaatenregelung“. Danach könnten Asylsuchende an den EU-Außengrenzen ohne reguläres Asylverfahren in Nachbarstaaten zurückgeschickt werden, z. B. nach Russland, in die Ukraine oder die Türkei. Auf Misstrauen stößt auch der Vorschlag des UN-Flüchtlingskommissars Ruud Lubbers, EU-Aufnahmezentren zu schaffen, in denen „erfahrene Teams“ von Asylentscheidern tätig werden sollen. Ob diese Zentren inner- oder außerhalb der EU liegen sollen, lässt Lubbers noch offen.

(Azadi/FR, 19.2.2004)

Angst vor Abschiebung bleibt

Verwaltungsgericht sieht in der Türkei keine Gefahr für kurdische Familie
Ob der kurdischen Familie Bekirogullari Asyl gewährt wird, darüber verhandelte am 19. Februar 2004 das Verwaltungsgericht Gießen. Die in Büdingen ansässige Mutter und ihre fünf Kinder fürchten in der Türkei Verhaftung, Verfolgung und Misshandlungen. Das Urteil wird in zwei Wochen erwartet.
Cacani Bekirogullari und ihre Kinder waren im Gerichtssaal 101 des Verwaltungsgerichts Gießen nicht allein: Rund 20 Freundinnen und Freunde aus Büdingen begleiteten die kurdische Familie. Konzentriert versuchten die Schulfreunde, Lehrer und Freunde aus der Evangelischen Jugend des Dekanats Büdingen den juristischen Wortwechseln des Richters und des Anwalts Ludwig Müller-Volck zu folgen. Richter Werner Bodenbender hatte zu entscheiden, ob dem Asylantrag von Frau Cacani Bekirogullari stattgegeben wird. Oder ob sie mitsamt ihren Kindern in die Türkei, aus der sie 1997 floh, abgeschoben wird. Damals wurde nicht nur ihr Mann, sondern auch sie selbst von der türkischen Polizei verhaftet und misshandelt. Bodenbender meinte, dass heute derartige Vernehmungen in der Türkei nicht sicher seien und auch nicht wahrscheinlich, insbesondere, wenn die Ausreise der Mutter nach der Ausreise ihres Mannes erfolgen würde. Ihr Mann verbüßt zur Zeit eine Haftstrafe. Er war während der weltweiten Proteste gegen die Auslieferung des PKK-Vorsitzenden Abdullah Öcalan durch Kenia an die Türkei an der Besetzung des kenianischen Fremdenverkehrsamtes in Frankfurt beteiligt.
Gerade wegen dieser Handlungen ihres Mannes müsse seine Mandatin weiterhin Verfolgung in der Türkei befürchten, argumentierte ihr Anwalt. Zwar sei die Türkei offiziell „auf dem Wege der Besserung“, aber die Statistiken der Menschenrechtsorganisationen sprächen dagegen, so Müller-Volck. Die türkischen Sicherheitsbehörden würden versuchen, aus seiner Mandantin weitere Informationen über die PKK zu pressen: „Dann droht ihr eine verschärfte Vernehmung.“ Aber weil Bodenbender die Möglichkeit erneuter Vernehmungen von Cacani Bekirogullari ausschloss, war es für den Richter auch unerheblich, ob ihre angeschlagene Gesundheit dadurch noch mehr Schaden erleiden würde. Seit den damaligen Misshandlungen leidet sie an posttraumatischen Belastungsstörungen, Depressionen und Suizidgedanken. Sie ist heute noch in psychotherapeutischer Behandlung.
Sie fragte den Richter: „Ich bin damals, 1995, schon wegen meines Mannes verhaftet worden, warum nicht auch heute?“ Bodenbender meinte, dass damals eine andere Situation geherrscht hätte. Dass den Familienvater in der Türkei Gerichtsverfahren und Gefängnis erwarte, „darüber müssen wir uns keine Illusionen machen“, so Bodenbender. „Aber warum die türkischen Behörden Interesse an Ihrer Person haben sollten, wird hier nicht deutlich.“
Vorher hatte die 44-jährige Kurdin dem Richter von ihrer ständigen Angst erzählt. „Im Falle einer Rückkehr in die Türkei fürchte ich Misshandlungen und sogar Vergewaltigung. Sie werden versuchen, aus uns Informationen herauszukriegen.“ Sie mache sich Sorgen um die Zukunft ihrer Kinder, die einen Anspruch auf ein Leben ohne Angst hätten. Und sie sprach die Befürchtung aus, dass nach einer Rückkehr auch ihre Kinder von der türkischen Polizei vernommen werden würden. Wenn sie nicht solche Angst hätte, würde sie in ihre Heimat zurückkehren. Aber: „Dort haben wir keine Überlebenschancen.“
Der Verwaltungsrichter will sein Urteil dem Anwalt in zwei Wochen mitteilen, wenn das Protokoll geschrieben ist. Zur Zeit sichert eine Petition beim Hessischen Landtag, unterschrieben von rund 600 Bürgerinnen und Bürgern, den geduldeten Aufenthalt der Familie Bekirogullari.

(Artikel von Monica Bielesch in der Rhein-Main-Ausgabe der Frankfurter Rundschau v. 24.2.2004; siehe auch Azadi-infodienst Nr. 13/2003)

Sabahattin Bekirogullari droht in der Türkei Inhaftierung und neuesStrafverfahren wegen PKK-Unterstützung

Am 24. Februar 2004 sollte Sabahattin Bekirogullari um 22.10 Uhr von Frankfurt über Lubljana nach Istanbul abgeschoben werden. Dieser Versuch scheiterte jedoch am schlechten Wetter bzw. der erheblichen Verspätung des Flugzeuges. Nur kurz konnte der Kurde Kontakt mit seiner Familie aufnehmen und von Handgreiflichkeiten der Sicherheitskräfte berichten. Sabahattin Bekirogullari wurde wieder in die JVA Butzbach gebracht, in der er eigentlich eine Haftstrafe verbüßen sollte. Wegen seiner Beteiligung an der Besetzung des kenianischen Fremdenverkehrsbüros in Frankfurt im Februar 1999 aus Protest gegen die Verschleppung von Abdullah Öcalan war er vom Landgericht Frankfurt am 30. August 2000 zu 5 Jahren und 6 Monaten verurteilt worden. Doch entschied das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge am 15. September 1997 – bestandskräftig seit 17. Juni 2002 – dass dem Verurteilten der Aufenthalt in der Bundesrepublik auf Dauer untersagt werde. Die Hälfte der Freiheitsstrafe war auf den 21. Februar 2004 datiert. Um den Kurden allerdings abschieben lassen zu können, verzichtete die Staatsanwaltschaft Frankfurt/M. auf die Vollstreckung der Restfreiheitsstrafe.
Nun wollen die Behörden einen erneuten Versuch in der ersten März-Woche unternehmen, um den Kurden in die Türkei zu deportieren. Über den Eilantrag, den sein Rechtsanwalt Ludwig Müller-Volck gestellt hat, ist noch nicht entschieden. Er hat allerdings auch keine aufschiebende Wirkung. Die Gefahr für Herrn Bekirogullari, in Istanbul festgenommen und angeklagt zu werden, ist vor dem politischen Hintergrund seiner Inhaftierung äußerst groß. Aufgrund des zwischen der BRD und der Türkei bestehenden Strafnachrichtenaustausches ist davon auszugehen, dass die Behörden über alle Fakten informiert sind. Sabahattin Bekirogullari empfindet das Verhalten der deutschen Behörden als ungerecht und unverständlich. Er fühle sich „wie ein Schaf, das den Wölfen zum Fraß vorgeworfen werden soll.“ AZADI fordert in seiner Pressemitteilung vom 1.3.2004 die sofortige Freilassung von des Kurden und ein Bleiberecht für die ganze Familie.

(Azadi, 25.2.2004)

Aus Angst vor Abschiebung in Brand gesetzt

Ümit Abay aus Dersim hat sich am 19. Februar gegen 23.00 Uhr aus Protest in Köln Mülheim vor der Moschee „Yunus Emre“ in Brand gesetzt und hierbei Parolen gegen die deutsche Asylpolitik gerufen. 95% seiner Haut sollen dabei verbrannt worden sein. Warum er für seine Aktion diesen Ort gewählt hat, ist bisher unklar. Die Polizei hat sofort Ermittlungen aufgenommen.
Ümit Abay hat im Oktober 2003 in Braunschweig einen Asylantrag gestellt. Danach wurde er nach Jena verbracht und später in den thüringischen Ort Geisa. Dort lebte er in einer alten russischen Militärkaserne, die heute als Asylheim genutzt wird. Aus Furcht vor einer Abschiebung in die Türkei und wegen der Lebensumstände in der Asylunterkunft hat er diesen Ort verlassen und ist zu seinen Verwandten nach Köln gegangen.
Yusuf Dinc, der Onkel des Jugendlichen, hat erklärt, dass dieser das Asylheim wie ein halb offenes Gefängnis empfunden hatte. Deswegen sei er dort psychisch krank geworden. Immer wieder habe er sich die Frage gestellt: „Was mache ich, wenn mein Asylantrag abgelehnt wird und ich in die Türkei abgeschoben werde?“
Yusuf Dinc erklärte weiter, dass die Ärzte ihn zuerst wegen der hohen Operationskosten (ca. vier bis fünftausend Euro) nicht hätten operieren wollen. Doch wird er derzeit weiter behandelt.
Ümit Abay wurde 1981 in Istanbul geboren. Seine Familie stammt aus Dersim (türkisch: Tunceli). In der Türkei wurde er seit 1996 wegen politischer Aktivitäten mehrfach festgenommen und vom Staatssicherheitsgericht zu einer über vierjährigen Haftstrafe verurteilt. Als seine Strafe vom Kassationsgericht bestätigt wurde, ist er nach Deutschland geflüchtet. Ümit Abay ist am 27. Februar in einem Kölner Krankenhaus an Nieren- und Lungenversagen verstorben. Auf Wunsch der Familie soll er in Dersim beigesetzt werden.

(Azadi/ÖP, 24.2.2004)

 

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