AZADI unterstützt Kurdinnen und Kurden im Gefängnis, vor Gericht und bei Ermittlungsverfahren.
Wofür wir Ihre/Eure Spenden u.a. verwenden, soll nachfolgend eine Auswahl von Fällen zeigen:
Nach Abschluss des Strafverfahrens gegen I.P. wegen des Verstoßes gegen das Vereinsgesetz entstanden über die Erstattung von Pflichtverteidigungsgebühren hinausgehende Anwaltskosten. AZADI beteiligte sich hieran mit einem Betrag in Höhe von 300,— Euro.
Mehtap C. sollte als Zeugin im Zusammenhang mit einer Veranstaltung des Dachverbandes der kurdischen Vereine in Deutschland (YEK-KOM) Aussagen machen. Für entstandene Beratungskosten wegen Auskunftsverweigerung beteiligte sich AZADI an den Anwältinnengebühren mit einem Betrag in Höhe von 136,— Euro.
Wegen des Verstoßes gegen das Vereinsgesetz war gegen Celal K. ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Das zuständige Landgericht verurteilte ihn zu einer Geldstrafe. AZADI hat sich mit einem Betrag von 125,— Euro an den Anwaltskosten beteiligt.
Für den politischen Gefangenen Hasan A. (§ 129) hat AZADI die Kosten für die Verlängerung des Hürriyet-Abos übernommen in Höhe von 71,— Euro.
Wegen Zuwiderhandlung gegen das Vereinsgesetz war gegen Ali I.B. ermittelt, das Verfahren jedoch mangels Tatverdacht eingestellt worden. AZADI hat die Anwaltskosten in Höhe von 209,38 Euro übernommen.
Weil Alper B. gegen das Vereinsgesetz verstoßen hatte, wurde gegen ihn ermittelt. AZADI hat sich an den Anwaltskosten in Höhe von 200,— Euro beteiligt.
Wegen des Verstoßes gegen das Vereinsgesetz war gegen Inan L. ermittelt worden. Das Verfahren wurde jedoch nach § 153 StPO ohne Auflagen eingestellt. An den Anwaltskosten hat sich AZADI mit einem Betrag von 500,— Euro beteiligt.
Wegen der Beteiligung an der Identitätskampagne wurde H.Y. zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Anwaltskosten in Höhe von 250,56 Euro hat AZADI übernommen.