AZADI Infodienst nr. 18
april/mai 2004



20. April: OLG Düsseldorf eröffnet Prozess
gegen Sahin Engizek

Das neue Gebüude des OLG-Düsseldorf

»Von Kopf bis Fuß auf Liebe eingestellt« ist der Neubau der Nebenstelle des Oberlandesgerichts (OLG Düsseldorf) gewiss nicht. Eingestellt ist das bunkerartige, von einem meterhohen robusten Zaun umgebene Betongebäude außerhalb der Stadt inmitten von Ackerland allerdings auf eine bestimmte Spezies von Angeklagten, nämlich die der „islamistischen Terroristen”. Die Herrentoiletten weisen darauf hin: Sie sind ausgestattet mit kleinen in den Boden eingelassenen Becken für die Fußwaschungen vor den Gebeten.

Der kurdische Politiker Sahin Engizek, der seit dem 20. April 2004 vor Gericht steht, wird diese Einrichtung sicher nicht nutzen. Zur Eröffnung seines Prozesses wurde er auch nicht eingeflogen. Der Hubschrauberlandeplatz auf dem Dach des Gebäudes ist anderen vorbehalten. Die Verhandlung findet statt in Saal 2 des verbarrikadierten Raumschiffs. Verschont bleibt Sahin Engizek vor dem „Kurdenkäfig”, der in den so genannten Düsseldorfer Prozessen Ende der 80er/Anfang der 90er Jahre des vergangenen Jahrhunderts traurige Berühmtheit erlangte. War der Glaskasten in der alten OLG-Filiale in der Düsseldorfer Tannenstraße später abgeschafft, ist er nun wieder installiert.

Neu ist auch, dass „die Öffentlichkeit“ durch eine hohe Glaswand abgetrennt ist vom Gerichtsgeschehen.

Die Anklage wirft Sahin Engizek vor, in den Jahren 2000/2001 als mutmaßlicher „PKK-Führungsfunktionär“ Mitglied in einer kriminellen Vereinigung (§129 StGB) gewesen zu sein. So soll er u. a. im Rahmen aktionistischer Aktivitäten maßgeblich an der Organisierung der „Identitätskampagne“ beteiligt gewesen sein, deren Zweck darin gelegen habe, die „Massen“ in Bewegung zu halten. Zudem hielt der Generalbundesanwalt (GBA) in seiner Presseerklärung vom 1. 11. 2001 dem Angeklagten anlässlich seiner Festnahme vor, er habe „Kontakte zu staatlichen und gesellschaftlichen Institutionen sowie Verbindungen zu interessierten Politikern, Journalisten und anderen Meinungsmultiplikatoren“ unterhalten, um diese für „die so genannte kurdische Sache zu gewinnen“. Schlussendlich: Als leitender Funktionär seien ihm alle Aktivitäten der PKK bekannt gewesen, er habe intensiv am Verbandsleben teilgenommen und auf diese Weise dazu beigetragen, die Organisationsstrukturen aufrechtzuerhalten.

Sahin Engizek wurde am 29. Oktober 2001 festgenommen, in U-Haft genommen und nach einem Haftprüfungstermin am 25. Januar 2002 wieder auf freien Fuß gesetzt.

Politische Lösung längst überfällig

In seiner Prozesserklärung ging Sahin Engizek auf seine persönliche und die Geschichte der Familie ein. Er sprach von dem Massaker von Maras im Jahre 1978, bei dem „mehr als tausend Kurden alevitischen Glaubens ermordet wurden“. So auch einige seiner Verwandten und Bekannten, die von den „faschistischen Grauen Wölfen (MHP)“ hingerichtet worden sind. Dieses Ereignis, das seine Familie zutiefst erschüttert hatte, veranlasste ihn, sich aktiv für die ‚kurdische Frage’ zu engagieren. Nach seiner Schulzeit erhielt er die Möglichkeit, Anwälte aus dem damaligen Düsseldorfer PKK-Verfahren sowie zwei Journalisten in den Mittleren Osten zu begleiten, die für das Wochenmagazin STERN eine Reportage über den PKK-Vorsitzenden Abdullah Öcalan schreiben wollten. Nach Rückkehr von dieser Reise habe er sich „mit ganzer Kraft für das Öffentlichmachen der kurdischen Sache und für die politische Lösung“ eingesetzt. Er begann mit einer aktiven Informations- und Lobbyarbeit, führte Gespräche mit Bundes- und Landtagsabgeordneten, Kommunalvertreter/innen, Journalist(inn)en, EU-Parlamentariern, aber auch mit Menschen aus zivilgesellschaftlichen Organisationen. Sahin Engizek verstand sich als Vermittler von Meinungen, Kritiken und Vorschlägen seiner Gesprächspartner auf der einen Seite und von Herrn Riza Altun–„einer Persönlichkeit, die aufgrund ihrer politischen Identität innerhalb der kurdischen Diaspora und kurdischen Befreiungsbewegung Gewicht hat–auf der anderen Seite.

Habe es bei seinen Begegnungen eine Reihe übereinstimmender Auffassungen gegeben, sei – so Engizek–hinsichtlich der Frage des PKK-Verbots und der §129-Verfahren kein Konsens zu erzielen gewesen. Für eine Aufrechterhaltung des Verbotes gebe es seiner Meinung nach keinen Grund mehr. Nicht zuletzt würde dadurch kein Problem gelöst. Er halte einen konstruktiven Dialog für notwendig: „Eine solche Lösung ist längst überfällig.“

Im weiteren Verlauf des Prozesses wurden vonseiten der Anklage drei Zeugen des Bundeskriminalamtes (BKA) geladen: der unvermeidliche und in sämtlichen Verfahren gegen Kurdinnen und Kurden auftretende einstige Leiter der „Arbeitsgruppe PKK“ im BKA, Rudolf Würth, eine Beamtin, die mit dem Komplex „Heimatbüro“ befasst ist sowie ein Kriminaloberkommissar, der für die Beschäftigung mit den Themen „System Strafgewalt“ und „demonstrative Aktionen“ bezahlt wird. Zumindest die beiden BKA-Herren greifen in ihren Aussagen zurück auf die Historie der PKK seit ihrer Gründung, stellen jedoch – unterschiedlich vorgetragen – die aktuellen Entwicklungen der kurdischen Bewegung als nahezu unverändert dar. Hierbei ergeht sich vor allem Würth in zum Teil abenteuerlichen Spekulationen, Vermutungen, Interpretationen, Behauptungen. Er gefällt sich in der Pose eines arroganten Selbstdarstellers, was insbesondere in seinem Verhalten gegenüber den Verteidigern des Angeklagten zum Ausdruck kommt. Auch mit seiner Art, bei der Nennung kurdischer Funktionäre häufig deren Partei- statt den Klarnamen zu benutzen, soll offensichtlich sein omnipotentes Wissen dokumentieren und zeigen: Ich kenne euch alle und ihr entkommt mir nicht.

Davon, dass Sahin Engizek in irgend eine Straftat verwickelt gewesen sein soll oder Belege für ein kriminelles Verhalten vorliegen, ist in allen Ausführungen der Zeugen–auch durch Nachfragen der Verteidigung–keine Rede. In der Verhandlung am 25. Mai 2004 hat Sahin Engizek eine zweite Erklärung abgegeben, sowohl zu seiner politischen Tätigkeit als auch zu den Vorwürfen der Bundesanwaltschaft.

 

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