AZADI Infodienst nr. 19-20
juni/juli 2004


Wegen der Klärung von Bewährungsauflagen gegen Ali A. (ehem. §129a-Gefangener), entstanden Anwaltsgebühren in Höhe von 558,35 _. AZADI hatte bereits eine Vorschusszahlung von 200,— Euro geleistet, so dass ein Betrag von 358,35 Euro verblieb. AZADI hat sich nochmals mit 143,34 Euro beteiligt.

Weil Engin S. im Verfahren gegen Heyva Sor erneut als Zeuge geladen worden war, hatte er um Zeugenbeistand gebeten. Hierfür wurden Anwältinnengebühren in Höhe von 320,04 Euro berechnet, von denen AZADI 128,02 Euroübernommen hat.

Öczan A. wurde kurzzeitig wegen einer angeblichen „PKK“-Aktion in Untersuchungshaft genommen und zweimal anwaltlich besucht. Ein strafbarer Vorwurf konnte dem Betroffenen nicht gemacht werden. Weil er seinen Wohnsitz in Italien hat, ist er wegen illegalen Aufenthalts in Abschiebehaft gekommen. Für Betreuung und Beratung hat ein Anwalt 116,— Euro geltend gemacht, die von AZADI vollständig übernommen wurden.

Die Hürriyet-Abos für Ali Z. und Hasan A. (beide §129-Gefangene) sind verlängert worden. Die Kosten von 142,— Euro hat AZADI gezahlt.

Wegen Zuwiderhandelns gegen das Vereinsgesetz war gegen Sertac C. ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, allerdings von der zuständigen Staatsanwaltschaft später eingestellt worden. AZADI hat sich an den Anwaltsgebühren in Höhe von 420,50 Euro mit einem Betrag von 168,20 Euro beteiligt.

AZADI hat für den Gefangenen Ali Z. (§ 129) mehrere türkischsprachige Bücher besorgt für einen Betrag von 56,70 Euro.

Im Zusammenhang mit der ausländerrechtlichen Vertretung von Sahin E. (angeklagt und verurteilt nach § 129) entstanden Anwaltskosten von insgesamt 725,35 Euro, wobei es sich um eine Zwischenrechnung handelt. In der Sache geht es um die Klage gegen den Widerruf der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis wegen des Verfahrens gegen Sahin E. sowie den Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis. Insgesamt berechnet die Anwältin Kosten in einem Umfang von 725,35 Euro, an denen sich AZADI mit 290,14 Euro beteiligt hat.

 

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