AZADI Infodienst nr. 19-20
juni/juli 2004


YEK-KOM-Vorsitzender Mehmet Demir und Vorstandsmitglied Ayten Kaplan zu Geldstrafen verurteilt

Mit einer Geldstrafe von 2700,— Euro (180 Tagessätze à 15,— Euro) endete am 29. Juni 2004 der Prozess gegen den Vorsitzenden der Föderation der kurdischen Vereine in Deutschland (Yek-kom), Mehmet Demir. Das Vorstandsmitglied Ayten Kaplan wurde zu einer Geldstrafe von 1300,— Euro (100 Tagessätze à 13,— Euro) verurteilt. Gegen Beide war der Vorwurf erhoben worden, als Föderationsverantwortliche gegen das Vereinsgesetz im Rahmen des Betätigungsverbots der PKK verstoßen zu haben.
Das Verfahren war am 13. Januar 2004 eröffnet und am 29. Juni mit den Plädoyers der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung sowie der Urteilsverkündung beendet worden. In einer kurzen Erklärung haben beide Angeklagte ihre Mitwirkung an der Verbreitung und Präsentation der Identitätskampagne eingeräumt. (s. auch infodienst Nr. 15)

 Mehmet Demir          Ayten Kaplan 

Was war?

Hintergrund des Verfahrens bildete die am 31. Mai 2001 offiziell angekündigte und am 13. Juni gestartete Unterschriftenkampagne „Auch ich bin PKKler/in” in Düsseldorf vor dem Oberlandesgericht, wo zu diesem Zeitpunkt der Prozess gegen den damaligen Deutschlandkoordinator der PKK, Sait Hasso, stattfand. Rund 1500 Selbstbezichtigungen wurden - verbunden mit einer angemeldeten und genehmigten Kundgebung - dem Senat des OLG übergeben.
Weitere unterschriebene Erklärungen sind in der Folgezeit öffentlichen Stellen überreicht worden. Laut Kriminaloberkommissar Jegutzki von der Staatsschutzabteilung des Polizeipräsidiums Düsseldorf in seiner Aussage am 29. Juni seien allein in Nordrhein-Westfalen 11.120 Selbsterklärungen abgegeben worden, bundesweit etwa 80.000.
Staatsanwaltschaft plädiert
In ihrem Plädoyer behauptete die Staatsanwaltschaft, die „Föderation der kurdischen Vereine” sei eng mit der PKK verflochten und Mehmet Demir agiere unter dem „Deckmantel von Yek-Kom“ als „maßgeblicher PKK-Funktionär“. Er habe die Hauptverantwortung für die Verbreitung der Unterschriftenkampagne zur „Mobilisierung der Masse“ zu tragen. Der Staatsanwalt beantragte eine Freiheitsstrafe von 10 Monaten zur Bewährung und 200 Arbeitsstunden als Auflage.

Staatsschutz Düsseldorf äußert sich

Kriminaloberkommissar Jegutzki, brachte in seiner Zeugenaussage zum Ausdruck, dass er seit Aufnahme seiner Tätigkeit beim Düsseldorfer Staatsschutz im Jahre 1996, in Kontakt stehe zu den Verantwortlichen von YEK-KOM. Es habe in diesen Jahren stets eine kooperative und gute Zusammenarbeit gegeben, z. B. bei der Durchführung der jährlich stattfindenden Kultur-Festivals oder bei Demonstrationen. Probleme vereinsrechtlicher Natur seien diskutiert und einvernehmlich gelöst worden. Schon in seiner Aussage vom 13. Januar hatte Jegutzki erklärt, dass sich der Düsseldorfer Staatsschutz zu keinem Zeitpunkt veranlasst gesehen hätte, Ermittlungen gegen die beiden Angeklagten einzuleiten.

Die Verteidigung plädiert

Die Behauptung der Staatsanwaltschaft, Mehmet Demir sei als PKK-Funktionär in der mit der PKK verflochtenen Föderation Yek-Kom tätig, wies dessen Verteidiger, Heinz Schmitt, als unzutreffend und unzulässig zurück.
Weil sein Mandant nach wie vor in der Föderation der kurdischen Vereine in Deutschland (YEK-KOM) als auch der Konföderation der kurdischen Vereine in Europa (KON-KURD) politisch aktiv sei, habe er den Eindruck, die Staatsanwaltschaft wolle ihm dieses Engagement durch die Auferlegung einer Freiheitsstrafe zunichte machen.
Sein Mandant sei ein politisch handelnder Mensch und darum bemüht, seine Arbeit im Rahmen der geltenden Gesetze durchzuführen. Rechtsanwalt Schmitt beantragte eine „moderate Geldstrafe“ mit „eher symbolhaftem Charakter“.
Der Verteidiger von Ayten Kaplan, Frank Jasenski, betonte, dass auch in diesem Verfahren der politische Hintergrund der Kampagne nicht außer Acht gelassen werden dürfe. Es sei nicht primär darum gegangen, die deutsche Justiz lahm zu legen. Mit der Unterschrifteninitiative sei vielmehr an die europäischen Staaten appelliert worden, sich für ein ernsthafteres Engagement hinsichtlich der politischen Lösung des kurdischen Konfliktes einzusetzen. Die Anklage habe sich hingegen ausschließlich auf die inkriminierte Aussage fokussiert, dass man „jede Form von Verbot gegenüber der PKK“ kritisiere, „dies nicht akzeptiere“ und „jede sich hieraus ergebende Verantwortung trage“. Er beantragte eine Geldstrafe mit niedrigem Tagessatz.

Der Senat urteilt

Das Gericht befand zwar den YEK-KOM-Vorsitzenden Mehmet Demir als maßgeblich Verantwortlichen für schuldig, die Unterschriftenaktion unterstützt, befördert und koordiniert zu haben. Jedoch habe er in keiner Weise an deren Initiierung und Abfassung mitgewirkt. Das Vorstandsmitglied Ayten Kaplan sie an nicht exponierter Stelle tätig gewesen, weshalb das Strafmaß niedriger anzusetzen gewesen sei.
Bei der Unterschriftenaktion habe es sich um eine von der PKK veranlasste Werbekampagne zur „Mobilisierung der Massen“ gehandelt. Deshalb müsse die Unterstützung dieser „Demonstration“ als Verstoß gegen das seit März 1994 bestehende unanfechtbare Betätigungsverbot der PKK geahndet werden. Jedoch handele es sich in beiden Fällen um ein strafrechtliches Delikt an der untersten Grenze. Die Festsetzung des Strafmaßes sei im Lichte der erlaubten Meinungsäußerung und unter Vorgabe der Meinungsfreiheit vorgenommen worden. Strafmildernd sei auch berücksichtigt worden, dass die Tat der beiden Angeklagten bereits 3 Jahre zurückliege.

Wie AZADI bekannt geworden ist, hat die Staatsanwaltschaft Düsseldorf inzwischen Revision gegen die Urteile eingelegt. (27. Juli 2004)

http://yekkom.com/
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