repression
Machtkonzentrator Otto Schily
CDU will „Nationalen Sicherheitsrat“, FDP Rechenschaft über “Sicherheitspakete”
Im „Kampf gegen den Terror“ will Bundesinnenminister Otto Schily erweiterte Zuständigkeiten in sein Ressort ziehen. So geht es darum, dass “sein” Bundeskriminalamt (BKA) zur weisungsbefugten Leitungsbehörde gemacht wird. Bis 2008 soll die Zentrale in Berlin funktionsfähig sein. Umzugskosten: 80 Millionen Euro. Außerdem plant Schily, die 16 Verfassungsschutzämter bzw. die entsprechenden Abteilungen der Länderinnenministerien dem Bundesamt für Verfassungsschutz zu unterstellen. Jährliche Kosten: rund 200 Millionen Euro. Auf den Weg gebracht wurde bereits die Zentralisation von Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, für die der Bundestag im Mai 2004 grünes Licht gegeben hatte. Somit kann Schily 27 000 hauptamtliche und 1,3 Millionen freiwillige Feuerwehrleute, 60 000 THW (Technisches Hilfswerk)-Angehörige und über eine halbe Million Mitarbeiter von Hilfsorganisationen befehligen.
Ebenfalls wird die Sicherung der Seegrenzen zentralisiert. Angeblich lässt sich Schily bereits jetzt täglich die Positionen der Patrouillenboote vorlegen.
Im Wettlauf um den ersten Platz bei der „Inneren Sicherheit“ hat der zuständige Bundesfachausschuss der CDU einen 7-Punkte-Plan beschlossen. Als erstes sieht er die Errichtung eines „Nationalen Sicherheitsrates“ als „Analyse- und Entscheidungszentrum“ vor. Erneuert wird in dem Papier auch die Forderung nach einem erweiterten Einsatz der Bundeswehr im Inneren. Die FDP hat derweil einen Antrag in den Bundestag eingebracht, der die Forderung nach einer Bewertung der Effektivität der „Sicherheitspakete“ I und II zum Inhalt hat
(Azadi/ND, 19.6.2004)
Orte und Themen nicht unter Quarantäne stellen
RH gegen geplante Demo-Verschärfungen
Gegen die von Bundesinnenminister Otto Schily geplanten Verschärfungen des Versammlungsrechts hat die Rote Hilfe (RH) protestiert. Sie befürchtet, dass die geplante Änderung, wonach an bestimmten Erinnerungsorten von „nationaler Bedeutung“ Demonstrationen grundsätzlich verboten oder beschränkt werden dürfen, „sich nur vordergründig gegen die menschenverachtende Hetze von Neonazis“ richte. Sie könnte auch zur „Repression gegen Linke eingesetzt werden“. Bestimmte Orte und Themen dürften nicht der öffentlichen Debatte entzogen werden, „indem sie quasi unter Quarantäne gestellt werden,” so die Rote Hilfe.
(Azadi/ND, 25.6.2004)
Zypries will EU-Strafregister
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries warb vor dem Treffen der EU-Justizminister für einen intensiveren Informationsaustausch über Gerichtsurteile und eine Vernetzung nationaler Strafregister. Ein einheitliches EU-Register hingegen lehnte sie ab. Deutschland, Frankreich und Spanien fordern einen schnellen elektronischen Datenaustausch in der EU. Innerhalb weniger Stunden sollen die einzelnen nationalen Registerbehörden auf Anfragen anderer EU-Staaten reagieren können.
(Azadi/FR, 20.7.2004)
Warnung vor zunehmender staatlicher Willkür
Rechtsanwalt Schneider: Stärkere Vernetzung notwendig
Schwerpunkte der gemeinsam vom Tayad-Komitee und dem „Angehörigeninfo” in Hamburg organisierten „Konferenz gegen Repression” waren die Situation der politischen Gefangenen in der Türkei und der anhaltenden Hungerstreiks gegen die Einführung von Isolationszellen sowie der zunehmenden Repression und dem damit verbundenen Abbau von Grundrechten in der BRD. So wies der Hamburger Rechtsanwalt Jürgen Schneider auf den von der EU-Kommission ausgearbeiteten „Rahmenplan zur Bekämpfung des Terrorismus“ hin, der der politischen Willkür Tür und Tor öffne. So nannte er die „EU-Terrorliste”, die in kein juristisch überprüfbares Verfahren eingebettet sei, für betroffene Gruppen und Personen allerdings gravierende Konsequenzen habe. So könnten Organisationen wie der kurdische KADEK bzw. KONGRA-GEL hierdurch grundsätzlich vom politischen Dialog ausgeschlossen werden. Auch sei der neue im September 2002 eingeführte §129b (Unterstützung und Werbung für ausländische „terroristische“ Organisationen) durch „juristische Grauzonen“ gekennzeichnet. Für Schneider liegt dessen eigentliches Ziel in der Kriminalisierung und Gefährdung internationaler Solidaritätsarbeit. Ferner warnte er vor einem bevorstehenden Umbau von EUROPOL zu einer „Art europäischem FBI“. Er forderte eine stärkere Vernetzung und Kooperation von Bürgerrechtsorganisationen, Anwälten und demokratischen Kräften – auch auf europäischer Ebene.
(Azadi/jw, 8.7.2004)
Rote Hilfe:
IMK-Beschlüsse greifen zentrale Grundrechte an
„Im Falle der ‘Anti-Terror-Datei’ ist wieder einmal davon auszugehen, dass ein in der Öffentlichkeit Angst besetztes Thema dazu dient, ein neues staatliches Repressionsinstrument einzuführen,“ warnt die Rote Hilfe (RH) vor der geplanten Einführung einer „Islamistendatei“, die von der Kieler Innenministerkonferenz (IMK) beschlossen worden ist. Die Einrichtung einer solchen Datei bedeute die Reduzierung der „Bewegungsfreiheit von Nichtdeutschen und MuslimInnen auf ein Minimum“ und schränke „sämtliche Formen politischer Betätigung“ massiv ein. Kritik übte die RH auch an der beschlossenen Ausweitung der Befugnisse von DNA-Datenbanken. In ihrer Presseerklärung erinnert sie daran, dass die einstige Einführung von DNA-Analysen für eine erleichterte Strafverfolgung bei Sexualdelikten längst nicht mehr darauf beschränkt, sondern „seit Jahren ausgiebig als Waffe gegen politisch Aktive benutzt“ werde.
Der Beschluss der IMK zur Schaffung eines Analyse- und Lagezentrums der Geheimdienste und des Bundeskriminalamtes verfestige nicht nur die „ohnehin schon existierende Zusammenarbeit von Polizei, Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst“, sondern ermögliche künftig „den vollständigen Zugriff auf Erkenntnisse der Geheimdienste“. Der Aufhebung des Prinzips der Trennung von Polizei und Geheimdiensten seien die Innenminister ein gefährliches Stück näher gekommen.
Die RH resümiert in ihrer Presseerklärung vom 11. Juli: „Alle gegen den angeblich überall drohenden islamistischen Terror eingeführten Repressionsmaßnahmen werden früher oder später auch dazu benutzt, linke Bewegungen und Aktivist(inn)en in ihren Äußerungsmöglichkeiten bis zur völligen Handlungsunfähigkeit einzuschränken. Das werden wir nicht zulassen.“
(Azadi/RH-PE v. 11.7.2004)
Neuer Entwurf zum „Lauschgesetz“
Zypries erfüllt Wünsche des „eisernen Ottos“
Nachdem das Bundesverfassungsgericht im März dieses Jahres weite Teile der bisherigen Regelung des „Großen Lauschangriffs“ für grundgesetzwidrig erklärt hatte, wurde im Bundesjustizministerium ein Entwurf zur so genannten akustischen Wohnraumüberwachung („Lauschgesetz“) erarbeitet. Dieser geht jedoch weit über das hinaus, was das Gericht beanstandet hatte. Danach sollen künftig Gruppen abgehört werden dürfen, die durch das Berufsgeheimnis geschützt sind. Ärzteschaft, Presseangehörige, Abgeordnete, Seelsorger. Laut Michael Konken, Bundesvorsitzender des Deutschen Journalistenverbandes (DJV), bedeute der Wegfall des Informationsschutzes „den tiefsten und schlimmsten Eingriff in die Pressefreiheit seit der Spiegel-Affäre im Jahre 1962“. Der Deutsche Anwaltsverein erklärte, der Zypries-Plan „pervertiert die vom Bundesverfassungsgericht getroffene Grundsatzentscheidung zu Gunsten eines unantastbaren Kerns privater Intimsphäre“. Max Stadler (FDP) kritisierte: „Wieder einmal sollen die Grundrechte wegen der Effizienz der Strafverfolgung eingeschränkt werden“. CDU-Rechtspolitiker Norbert Röttgen warf der Justizministerin „Innenverwaltungsmentalität“ vor. Die einstige Staatssekretärin bei Innenminister Schily erfülle mit dem Entwurf die Wünsche des „eisernen Ottos. Hubertus Zomack, Generalvikar des katholischen Bistums Görlitz, meinte, eine Verschärfung des Lauschangriffs sei als Versuch zu werten, in die Beichtstühle zu blicken. Und Frank Ulrich Mongomery, Vorsitzender des Ärzteverbandes Marburger Bund: „Wir werden es nicht zulassen, dass Schnüffler das Vertrauensverhältnis zwischen Patienten und Arzt untergraben“.
(Azadi/div. Tageszeitungen, 10.7.2004)