verbotspraxis
Wohnungs- und Vereinsdurchsuchungen in Berlin
Die Wohnungen der Journalisten der Zeitung Özgür Politika, Mustafa Timur und Oktay Yilmaz sowie des ehemaligen Vorsitzenden des Vereins Mala Kurd (Kurdistan-Haus), Ismail Parmaksiz, als auch die Räume des Vereins wurden gleichzeitig von der Polizei durchsucht. Zahlreiche Publikationen, Archive der Zeitung, Bücher und Musikkassetten sind bei der Durchsuchung beschlagnahmt worden. Die Betroffenen haben den Polizeiüberfall so beschrieben: „Die Polizei hat gegen 10.oo Uhr unsere Wohnungen laut Durchsuchungsbefehl des Staatsanwalts Jürgen Heinke durchsucht. Der Grund dieser Maßnahme soll der Verstoß gegen das Vereinsgesetz gewesen sein.“ Die beiden Zeitungsmitarbeiter haben das Verhalten der Polizei als Verletzung der Pressefreiheit und als Versuch verurteilt, die kurdische Stimme zu verbieten.
Nach der Durchsuchung wurde Mustafa Timur festgenommen. Die Polizei werfe ihm vor, er und Oktay Yilmaz hätten während einer „demokratischen und legalen Aktion im Dezember 2003 die Meinung eines Jugendlichen von TECAK (kurdische Jugendorganisation) veröffentlicht und damit TECAK unterstützt.“ Dieses Vorgehen müsse er als „Skandal in einem solchen Land wie Deutschland“ bezeichnen: „Die deutschen Behörden kriminalisieren so weiterhin die Kurden. Ich habe der Polizei gegenüber alle Vorwürfe zurückgewiesen.“
Die betroffenen Kurden haben ihren Anwalt Sönke Hilbrans eingeschaltet.
Auch die „Vereinigung der Journalisten aus Kurdistan“ (YRK) hat die Durchsuchungen als Verstoß gegen die Pressefreiheit scharf kritisiert.
(Azadi/ÖP, 29.5.2004)
Ali Seven aus der Haft entlassen
Anfang Juni wurde der kurdische Politiker Ali Seven unter Auflagen und einer 3-jährigen Bewährungszeit aus der JVA Berlin-Tegel entlassen.
Wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB) war er am 18. Dezember 2003 vom Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart zu einer Haftstrafe von 2 Jahren verurteilt worden. Die Anklage (Bundesanwaltschaft) hatte dem Kurden vorgeworfen, von April 2001 bis Februar 2002 die PKK-Region Berlin mit den Gebieten Dresden und Leipzig geleitet und dem „Funktionskörper der PKK“ angehört zu haben.
Am 13. Januar 2003 war Ali Seven aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters beim Bundesgerichtshof (BGH) von Beamten des Bundeskriminalamtes in Mannheim festgenommen worden. Die Eröffnung der Hauptverhandlung vor dem OLG Stuttgart fand am 29. Oktober 2003 statt. Die längste Zeit seiner Haft verbrachte Ali Seven in der JVA Stuttgart-Stammheim.
Obwohl Ali Seven eine Asylanerkennung nach Artikel 16 hatte, wurde ihm von der zuständigen Ausländerbehörde kürzlich die Ausweisungsandrohung überreicht. Gegen diesen Bescheid wird sein Verteidiger Einspruch einlegen.
(Azadi)
Hamza Y. aus der Haft entlassen
Am 5. Juni 2004 ist Hamza Y. aus der Haft entlassen worden. Er war wegen Verstoßes gegen das Vereinsgesetz im Rahmen des Betätigungsverbots der PKK zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr ohne Bewährung verurteilt worden. Die Revision des Kurden hatte der Bundesgerichtshof als unbegründet verworfen.
(Azadi)
Hausdurchsuchung in Wolfsburg
Betroffener vermutet Denunziation
Am 2. Juni wurde die Wohnung des in Wolfsburg lebenden kurdischen Arbeitgebers Sehmus Yasar von der Polizei durchsucht.
Zu der Hausdurchsuchung und seiner 5-stündigen vorläufigen Festnahme erklärte Yasar: „Vorgestern früh um 6.30 Uhr klingelte es an meiner Haustür und ich war verwundert, wer uns um diese Zeit besuchen wollte. Ich öffnete und vor mir standen Zivilpolizisten, ein Dolmetscher und eine Dame von der Stadtverwaltung, die als Zeugin dienen sollte. Sie erklärten, dass sie eine Durchsuchungsgenehmigung hätten. Auf meine Frage, was gegen mich vorliege, hieß es, ich sei Funktionär der PKK und für Finanzen zuständig.“ Diese Behauptungen würden jedoch jeder Grundlage entbehren – so Yasar.
Yasar erläuterte gegenüber der Zeitung „Özgür Politika“, dass er seit 10 Jahren in Wolfsburg lebe und davor in Bremen gewohnt habe. Die durchsuchenden Polizisten hätten ihn auf diese Zeit in Bremen angesprochen, in der er angeblich verantwortlich gewesen sein soll für Publikationen und Finanzen. Außerdem soll er Spendengelder eingetrieben haben.
Nach der Razzia in seiner Wohnung habe die Polizei auch sein Auto und seinen Laden „Medya Döner Haus“ durchsucht und verwüstet. Erklärungen von Abdullah Öcalan sowie Notizblöcke seien beschlagnahmt worden: „Diese Erklärungen habe ich aus dem Internet, also ganz legal. Jeder kann sich solche Texte herunterladen.“
Während der vorübergehenden Festnahme sei er fotografiert und seine Fingerabdrücke genommen worden. Auf die Frage der Polizei, ob er bereit sei, Aussagen zu machen, habe er geantwortet, dass er es vorziehe, erst einmal seinen Anwalt zu kontaktieren.
Er vermute, Opfer einer Denunziation geworden zu sein.
(Azadi/ÖP, 4.6.2004)
Kurdistan-Konflikt braucht Lösung
Pfarrer Lücke von der evangelischen Kirche im Diakonie-Klinikum Vorpommern in Ückermünde, äußerte gegenüber der Zeitung „Özgür Politika“ seine Kritik an der Türkei, die den von kurdischer Seite seit 6 Jahren eingehaltenen einseitigen Waffenstillstand nicht ernst nehme. „Die Stigmatisierung der PKK als terroristische Organisation durch die Türkei bedeutet auch, das kurdische Volk als terroristisch zu brandmarken. Es ist kein Terrorismus, wenn ein Volk für seine Freiheit kämpft.“ Er empfinde es als bitter, dass dem kurdischen Volk keine Rechte zugestanden würden. Die Menschen hätten für ihre Freiheiten viele Opfer bringen müssen.
Auf den ernsten Gesundheitszustand von Abdullah Öcalan angesprochen, meinte Lücke: „Ich kann mich sehr gut an die Verschleppung und Inhaftierung des Vorsitzenden der PKK erinnern, der sich seit nunmehr fünf Jahren in Isolationshaft befindet. Für Kurdinnen und Kurden ist Öcalan eine Führungspersönlichkeit und dementsprechend dessen Gesundheitszustand sehr wichtig. Will die Türkei in die EU, muss sie erst einmal die Kopenhagener Kriterien erfüllen.“ Er hoffe von Herzen, dass die europäischen Staaten das Anliegen der Kurden unterstützen. „Gerade Deutschland muss den Kurden gegenüber mehr Wärme entgegenbringen und ihnen größere Rechte gewähren. Ich halte es für notwendig, dass in dem kurdischen Konflikt eine Lösung gefunden wird.“
(Azadi/ÖP, 12.6.2004)
PDS-Landessprecher mit „PKK-Anbindung“
Heino Vahldieck, Chef des Hamburger Verfassungsschutzes, antwortete in einem Interview mit dem Neuen Deutschland (ND) auf die Frage, warum die gesamte PDS in der Hansestadt seit Januar 2003 beobachtet wird, dass man „neue Erkenntnisse gewonnen habe“. So würden beispielsweise „in der PDS Personen mit Autonomen eng zusammenarbeiten“. Aufgrund der Beobachtung der „linksextremistischen Szene“ habe man festgestellt, dass „die Person des Landessprechers mit seiner PKK-Anbindung sicherlich ein Indiz“ dafür sei.
Überhaupt – so Vahldieck – müsse registriert werden, „dass Personen aus diesem Spektrum bei der PDS andocken.“ Derartige „personelle Verquickungen mit den PKK-Nachfolgeorganisationen KADEK und KONGRA-GEL“ würden auf das „besondere Interesse“ des Verfassungsschutzes stoßen.
(Azadi/ND, 14.6.2004)
Durchsuchungen in Bingen und Büdelsheim
Am Morgen des 8. Juli wurden die Wohnungen von Sahin Cakar aus Bingen und Yakup Günes aus Büdelsheim durchsucht. Im Falle der Wohnungsdurchsuchung von Sahin Cakar, an der Zivil- und uniformierte Polizisten beteiligt waren, sind Briefe und Fotos beschlagnahmt worden. An den Händen gefesselt wurde Sahin Cakar festgenommen.
Im Falle der Durchsuchung bei der Familie von Yakup Günes, hatte am frühen Morgen dessen 7-jährige Tochter den Polizisten, die ihre Waffen in der Hand hielten, die Türe geöffnet. Trotz des Hinweises von Frau Günes, dass ihr Mann arbeiten und nicht anwesend sei, wurde die Durchsuchung durchgeführt. Auf Nachfrage, wer diese veranlasst habe und aus welchem Grund, haben ihr die Polizisten gesagt, dass ihr Mann von der Staatsanwaltschaft Koblenz der Unterstützung der PKK beschuldigt werde. Er sei bereits längere Zeit beobachtet worden und es gebe Beweise für dessen politische Aktivitäten. Polizeikräfte nahmen Yakup Günes auf seiner Arbeitsstelle fest.
Beide Betroffenen wurden in U-Haft genommen.
(Azadi/ÖP, 9.7.2004)
Festgenommen wegen Identitätsampagne
Vor einiger Zeit hatte Sultan Alicpinar aus Vechta bei Oldenburg wegen Verstoßes gegen das Vereinsgesetz (Beteiligung an der Kampagne „Auch ich bin PKKler/in“) eine Ladung zur Polizei erhalten. Dieser Aufforderung war sie nicht gefolgt (es gibt auch keine Vorschrift, die jemanden dazu zwingen kann, Anm.). Am 14. Juli wurde sie von Polizisten aus ihrer Wohnung abgeholt und zwecks ED-Behandlung zur Polizeibehörde gebracht. Aussagen hat sie keine gemacht, aber ihre Rechtsanwältin eingeschaltet. Sultan Alicpinar betonte gegenüber der Zeitung, dass sie es als ihr demokratisches Recht betrachte, eine solche Erklärung unterschrieben zu haben.
(Azadi/ÖP, 15.7.2004)
Mangelnde Identifizierung mit dem deutschen Wertesystem
Weil sie die Selbsterklärung „Auch ich bin PKKler/in“ unterschrieben hatte, wurde einer Kurdin von der Bezirksregierung Düsseldorf die Einbürgerung verweigert. Gegen diesen Bescheid hatte sie Widerspruch eingelegt. Daraufhin entschied das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf, dass der angefochtene Verwaltungsakt „rechtswidrig“ gewesen sei und „die Klägerin in ihren Rechten verletzt“ habe. Sie habe glaubhaft darlegen können, dass sie sich „mit der PKK oder deren politischen Zielen“ nicht identifiziere. Deshalb bestehe in ihrem Fall ein Anspruch auf eine „Einbürgerungszusicherung“.
In seiner Entscheidungsbegründung führte das VG dennoch aus, dass die Klägerin mit ihrer Unterschrift „Bestrebungen unterstützt“ habe, „die gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gerichtet“ seien. Wer für die PKK eintrete, dokumentiere „eine mangelnde Identifizierung mit dem Wertesystem der deutschen Verfassung“, weil es sich bei der von Abdullah Öcalan im Jahre 1978 gegründeten Partei um eine auf „marxistisch-leninistischer Ideologie fußende Organisation handele“. Nach Meinung des Gerichtes gelte deren Ziel, einen „unabhängigen kurdischen Staat“ anzustreben, „bis in die heutigen Tage fort“. Deshalb stünde die „PKK bzw. ihre Nachfolgeorganisationen weiter unter der Beobachtung des Verfassungsschutzes“.
(Azadi, Juli 2004)