REPRESSION
DFG-VK unterstützt weiterhin Kriegsdienstverweigerer aus der Türkei
„Gerade in Nordrhein-Westfalen gibt es aktive Solidarität mit Kriegsdienstverweigerern in der Türkei. Ich erinnere an Osman Murat Ülke, dessen Kriegsdienstverweigerung in Izmir beispielhaft war. Seine wichtige Arbeit in der Türkei ist eng mit dem DFG-VK-Bildungswerk NRW und vielen Gruppen und Aktiven in Deutschland verknüpft.“ Dies äußerte Felix Oekentorp, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Friedensgesellschaft/Vereinigte Kriegsdienstverweigerer (DFG-VK) in einem Gespräch mit der jungen welt. Am 1. August 2004 begann vor dem Verwaltungsgericht in Düsseldorf der Asylprozess des kurdischen Kriegsdienstverweigerers Mehmet Cetiner, bei dem es um die Entscheidung geht, ob dem Kurden ein dauerhaftes Bleiberecht gewährt wird. Der Prozess wird von der DFG-VK beobachtet.
Nach Redaktionsschluss: Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat die Klage von Mehmet Cetiner gegen seinen abgelehnten Asylantrag abgewiesen. "Eine Abschiebung von Kriegsdienstverweigerern in Länder ohne das Recht auf KDV wie die Türkei ist ein Verstoß gegen Menschenrechte", so Oekentorp zu dem Urteil. Mehmet Cetiner müsse in der Türkei mit einer Einziehung zum Wehrdienst rechnen und könne sogar gegen kurdische Widerstandskämpfer eingesetzt werden."
(Azadi/jw, 2.8.2004/ND 3.9.2004; s.a. infodienst Nr. 19/20)
Pressefreiheit in Gefahr
Insbesondere durch den Gesetzentwurf des Bundsjustizministeriums zum „Großen Lauschangriff“ befürchtet der Deutsche Presserat eine zunehmende Einschränkung der Pressefreiheit. Der Gesetzentwurf beseitige den Schutz der Journalisten vor staatlichen Abhörmaßnahmen, da er vorsehe, das Abhören von Redaktionsräumen im Einzelfall zuzulassen. Der Presserat ruft die Bundesregierung auf, den Gesetzentwurf zurückzunehmen. Lutz Tillmanns, Geschäftsführer des Presserates, kritisierte ferner, dass das seit 1998 geplante Gesetz zur Informationsfreiheit immer noch nicht bundesweit in Kraft getreten sei. Stattdessen werde es zunehmend schwieriger, gegenüber Einrichtungen wie Ämtern und Unternehmen Auskünfte zu bekommen. Es werde an die Bundesregierung appelliert, das Gesetz endlich in Angriff zu nehmen.
(Azadi/ND, 3.8.2004)
Rechtsberatungsgesetz aus der NS-Zeit abschaffen
Das Bundesverfassungsgericht hält die Auslegung des Rechtsberatungsgesetzes für zu streng und forderte von der Rechtsprechung eine verfassungskonforme Auslegung. Es hob mit seinem Urteil vom 5. August 2004 die Strafe für den in der Friedensbewegung engagierten früheren Oberlandesrichter Helmut Kramer auf, der wegen kostenloser Beratung zu 300 Euro Geldbuße verurteilt worden war. Er hatte einen Pazifisten vor Gericht als Wahlverteidiger vertreten und sich nach Abschluss des Verfahrens selbst angezeigt und erklärt, dass er häufig Pazifisten, Verwandte, Bekannte und in Not Geratene unentgeltlich rechtlich berate und dies auch weiterhin tun wolle. Kramer wollte erreichen, dass das Gesetz aus der Nazi-Zeit für verfassungswidrig erklärt wird. Die Verfassungsrichter legten fest, dass die „Geschäftsmäßigkeit“ neu ausgelegt werden müsse. Eine unentgeltliche Rechtsberatung durch einen erfahrenen Juristen werde möglicherweise nicht vom Zweck des Gesetzes erfasst. Die gegen Kramer verhängte Geldbuße sei unverhältnismäßig. Der Fall wurde an das Amtsgericht Braunschweig zurückverwiesen.
Aktenzeichen: 1 BvR 737/00
(Azadi/FR, 6.8.2004)
(1935 wurde das Rechtsberatungsgesetz geschaffen und jüdischen Anwälten die Zulassung entzogen und jüdische Richter und Professoren aus dem Staatsdienst entfernt. Mit dem Gesetz sollte eine Ausweichmöglichkeit verhindert werden. So wurden jüdische, aber auch politisch unliebsame Juristen von jeder Rechtsberatung ausgeschlossen. Bei Gründung der Bundesrepublik erfolgte eine Übernahme des Gesetzes in wesentlichen Teilen.)
Sönke Hilbrans: Datenerhebung mit dem Staubsauger
Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz, hat die Vereinbarung zwischen der EU und den USA über die Weitergabe der Daten von Flugpassagieren an das US-Heimatschutzministerium kritisiert. Er sieht die Persönlichkeitsrechte „nicht angemessen geschützt“. Die Behörden könnten weitgehend unkontrolliert auf die Datenbanken zugreifen.
Sönke Hilbrans, Vorstandsmitglied der Deutschen Vereinigung für Datenschutz (DVD) erklärte, die Übermittlung von Fluggastangaben sei eine „Datenerhebung mit dem Staubsauger“ und dienten keinesfalls nur zur Bekämpfung des Terrorismus oder der organisierten Kriminalität: „Manche staatliche Stellen zählen schon Globalisierungskritik dazu.“
(Azadi/ND, 6.8.2004)
Beckstein: Mister 50 000 Volt
Spezialeinheiten der bayerischen Polizei sollen künftig mit einem drahtgestützten Elektroimpulsgerät (sog. Taser) ausgestattet werden, obgleich die negative Folge dieser Waffe noch nicht abschließend geklärt sei, erklärte die rechtspolitische Sprecherin der Landtagsfraktion der Grünen, Christine Stahl. Getroffene werden durch Schock des zentralen Nervensystems durch die Einwirkung von 50 000 Volt kurzfristig gelähmt. Die Waffe reicht sechs bis sieben Meter. Für Herzkranke oder Medikamentenabhängige kann der Taser laut Amnesty International tödlich sein. Den Einsatz dieser Waffe sieht die vom Bayerischen Landtag verabschiedete Änderung des Polizeiaufgabengesetzes vor. Außerdem soll durch das Gesetz verstärkt eine „präventive Überwachung“ von Wohnraum und Telefongesprächen möglich werden, künftig auch von bisher geschützten Berufsgruppen: Ärzte, Rechtsanwälte, Geistliche, Journalisten. Neu aufgenommen wurde eine Regelung zur Video-Erfassung von Autokennzeichen sowie entsprechender Bewegungsprofile von verdächtigen Personen.
(Azadi/jw, 10.8.2004)
Zeltlager brutal geräumt
Schwere Vorwürfe gegen Polizeioperation
In den frühen Morgenstunden des 5. August stürmten rund 150 Polizeikräfte einen Campingplatz im baden-württembergischen Eberbach; Dutzende Polizeiautos und –busse umzingelten das Gelände. 56 Personen, darunter 13 Kinder im Alter zwischen 2 und 12 Jahren, wurden festgenommen und zahlreiche Bücher, Kassetten, Telefone und weitere Materialien beschlagnahmt. Die Festgenommenen mussten sich erkennungsdienstlich behandeln lassen und konnten erst nach rund 8-9 Stunden die Polizeibehörde verlassen.
Am nächsten Tag erschien die Polizei erneut auf dem Platz und forderte die Camper/innen der „Anatolien Föderation“ auf, das Gelände zu verlassen. „Mit roher Gewalt greifen die Polizisten die Camper/innen an. Eine Mutter wird bewusstlos. Die Kinder schreien und weinen, stehen auf und werden geschlagen, über den Boden geschleift und in Busse gezerrt,“ schildert der Solidaritätsverein mit den politischen Gefangenen und ihren Familien in der Türkei (Tayad) in einer Erklärung die Ereignisse. Nachdem die Zelte und das Inventar mit Kränen abgerissen worden seien, hätte die Polizei die Camper/innen „mit einer ca. 20 Autos und Busse umfassenden Eskorte zum Polizeirevier nach Heidelberg“ gebracht.
In den deutschen und türkischen Medien wurde die zweitägige Polizeioperation als großer Schlag gegen mutmaßliche Anhänger der türkischen Revolutionären Volksbefreiungsfront-Partei (DHKP-C) ausgegeben. Laut Tayad habe es sich bei dem Familien- und Jugendcamp jedoch um eine offizielle und seit Wochen öffentlich bekannt gemachte Aktivität der Kölner „Anatolien Föderation“ gehandelt. Man habe sich mit Themen wie Kindererziehung, Sozialabbau und dem Rechtssystem in Deutschland befassen wollen.
„Wir werden Anzeige gegen die Verantwortlichen erstatten“, kündigte die Vereinsvorsitzende Nurhan Erdem an.
Zeitgleich mit der Erstürmung des Zeltlagers wurden in Köln-Ehrenfeld auch die Räume des „Anatolischen Volkskultur-Hauses“ durchsucht sowie die Wohnung der Föderations-Vorsitzenden, Nurhan Erdem. Bei dieser Razzia seien Computer, Bücher und CDs beschlagnahmt worden. Laut Aussagen des Bundeskriminalamtes bestehe „die hohe Wahrscheinlichkeit“, dass es sich bei der Anatolischen Föderation „um eine der verbotenen DHKP-C zuzurechnenden Vereinigung handelt“. Dies wird von Nurhan Erdem bestritten.
Die DHKP-C wurde in Deutschland 1998 als Nachfolgeorganisation der verbotenen Gruppe Dev Sol verboten.
(Azadi/Tayad/taz Köln/jw, 9.,11.8.2004)
PDS: Geheimdienst einseitig und unkontrollierbar
Thüringens Innenminister Karl Heinz Gasser (CDU) sieht beim Einsatz von V-Leuten durch den Verfassungsschutz die Grenzen zu oft überschritten. Ungeschriebenes Gesetz sei, keine verdeckten Ermittler in der unmittelbaren Führung von extremistischen Organisationen zu führen. Das NPD-Verfahren habe gezeigt, dass das Bundesverfassungsgericht den V-Mann-Einsatz kritisch sehe. Es müsse verhindert werden, dass es zu einer Vermischung der Tätigkeiten komme. Roland Hahnemann, PDS-Landtagsabgeordneter, bezeichnete die Bekenntnisse Gassers als „späte Einsicht“. Die PDS habe grundsätzliche Kritik am Verfassungsschutz und werde an der Abschaffung des Geheimdienstes festhalten: „Das unselige Landesamt hat bewiesen, ein typischer Geheimdienst zu sein: Ungeeignet, ineffizient, politisch einseitig und unkontrollierbar.“
(Azadi, ND, 17.8.2004)
Broschüre zum Demo-Recht
Über den Umgang mit dem ausgeübten Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und die jüngsten Erfahrungen von Demonstrationsbeobachtungen sowie über die allgemeinen Entwicklungen, hat das Komitee für Grundrechte und Demokratie eine Broschüre herausgegeben. Bestellungen unter: info@ grundrechtekomitee.de oder Tel. 0221-9726930. Internet: www.grundrechtekomitee.de
(Azadi, August 2004)
Nach Hausdurchsuchung:
Droht Aktivistinnen Ermittlung nach §§129a/b?
Wegen des „Verdachts der Verabredung zu einem bewaffneten Raubüberfall“, durchsuchten Beamte des Landeskriminalamtes Sachsen und der Polizei Aachen die Wohnungen von zwei Aktivistinnen der „Anti-Knast-Gruppe Dresden“. Die beiden Frauen betreuen einen inhaftierten Belgier, der zusammen mit drei Spaniern Ende Juni festgenommen wurde, nachdem sich diese in Aachen eine Verfolgungsjagd mit Bundesgrenzschutz und Polizei geliefert hatte. Angeblich sollen die Frauen die Vorarbeit für einen Überfall auf Waffenläden geleistet haben, die in einem bei der festgenommenen Gruppe gefundenen Dresdener Stadtplan eingezeichnet waren. Die Beiden wiesen diesen Vorwurf zurück. Sie hätten lediglich das getan, „was wir im Rahmen der Mitarbeit bei der Anti-Knast-Gruppe Dresden bereits seit mehreren Jahren tun: Wir unterrichteten einen Rechtsanwalt und beantragten eine Besuchserlaubnis.“ Laut Staatsanwaltschaft Dresden sollen die Spanier „Kontakt zur baskischen Untergrundorganisation ETA haben“. Hierdurch könnte den Frauen die „Möglichkeit der Ummünzung des Strafverfahrens in eine §§129a/b-Ermittlungsroutine“ drohen. Weil „das Engagement für Menschen in Haft als krimineller Akt diffamiert wird“, solidarisierte sich die Ortsgruppe Dresden der Roten Hilfe mit den Aktivistinnen.
(Azadi/jw, 14.8.2004)
Vor 48 Jahren KPD verboten
Prof. Wippermann: Motiv war Antikommunismus
Auf Antrag der Bundesregierung wurde am 17. August 1956 die Kommunistische Partei Deutschlands vom Bundesverfassungsgericht verboten. Unmittelbar nach dem Urteilsspruch wurden die Büros der KPD im gesamten Bundesgebiet und die Parteiredaktion besetzt. Eine Flut von Verhaftungen und Gerichtsprozessen setzte ein, die zu über 10000 Verurteilungen führte. Parteimitglieder wurden wegen verschiedener begangener vermeintlicher Verstöße gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verurteilt. In zahlreichen Fällen waren Frauen und Männer betroffen, die schon zur NS-Zeit in Zuchthäusern und Konzentrationslagern gesessen hatten. Einige waren nach 1945 mit den selben Richtern konfrontiert wie bereits zwischen 1933 und 1945: „Damit wurde die westdeutsche Justiz zu einer primär antikommunistischen, politischen Justiz“, so der Historiker Prof. Wolfgang Wippermann. „Es handelte sich schlicht und einfach um Politik im Geiste eines fast schon blindwütigen Antikommunismus“, schreibt er in der neuen Ausgabe der Zeitschrift „antifa“ im Zusammenhang mit dem 55. Jahrestag der Konstituierung des ersten Bundestages. Seinerzeit war die KPD noch mit 15 Abgeordneten im Parlament vertreten. In keinem anderen Land war – laut Wippermann – der Antikommunismus die „eigentliche Staatsideologie“ oder hatte gar Verfassungsrang wie in der Bundesrepublik Deutschland.
(Azadi/ND, 17.8.2004)
Parallelen mit PKK-Verbot
Zahlreiche Jurist(inn)en, vor allem jene, die in die erste große §129a-Prozesswelle ab Ende der 1980er-Jahre als Verteidiger involviert gewesen sind, haben das dem Betätigungsverbot der PKK folgende immense Ausmaß der Repression mit dem des KPD-Verbotes verglichen. Die Begründung zum Verbot der politischen Betätigung kurdischer Aktivist(inn)en und ihrer Institutionen weist zumindest in Teilen eine Parallelität auf. So ist noch heute in Gerichtsurteilen zur Ablehnung von Einbürgerungen zu lesen, dass, wer die PKK oder „deren Nachfolgeorganisationen KADEK und KONGRA-GEL“ unterstütze, „Bestrebungen verfolgt, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“ gerichtet seien. Oder: „Die 1978 gegründete PKK sei schon wegen ihrer Ideologie als marxistisch-leninistische Kaderpartei nicht mit elementaren Verfassungsgrundsätzen vereinbar.“
(Azadi)

ALG II: Besondere Perfidie gegen Flüchtlinge und Asylbewerber/innen
„Hartz IV bedeutet für Flüchtlinge eine extreme Verschlechterung. Von den hier lebenden ausländischen Staatsangehörigen sind 24,9 Prozent arbeitslos, wobei die Asylbewerber und –bewerberinnen, die im ersten Jahr nicht arbeiten dürfen, gar nicht mitgerechnet sind“, erklärt Claudia Langholz vom Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein in einem Gespräch mit der jungen welt. Von dem bisherigen Anspruch von Flüchtlingen auf Arbeitslosenhilfe, die ab Januar vom ALG II ersetzt werde, seien Flüchtlinge generell ausgeschlossen. Das bedeute, dass diese Menschen dann „mit den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auskommen müssen, die rund 30 Prozent unter dem Sozialhilfeniveau liegen“. Das könne wieder „Einkaufsgutscheine und Sachleistungen“ zu Folge haben. Außerdem würde dieser Personenkreis auch von Fördermaßnahmen ausgeschlossen und aus „seinem ganzen sozialen Gefüge herausgerissen“ werden. Keinen Anspruch auf das ALG II werden Claudia Langholz zufolge ab Januar auch abgelehnte Asylbewerber und –bewerberinnen haben, „die aufgrund nachgewiesener Gefahr für Leib und Leben nicht abgeschoben werden können und daher eine Aufenthaltsbefugnis haben“. Schwieriger sei es künftig für diese Menschen, durch „Hartz IV“ sowie das neue Zuwanderungsgesetz, einen relativ sicheren Aufenthaltstitel zu bekommen. Deshalb halte sie es für wichtig, dass mit den Protesten auch auf diese „besondere Perfidie gegenüber den schwächsten Gruppen“ aufmerksam gemacht und in die Öffentlichkeit getragen werde.
(Azadi/jw, 21.8.2004)
Europol auf innerdeutsch
Der baden-württembergische Innenminister Heribert Rech (CDU) fordert ein „innerdeutsches Europol“, wo die Daten aller sicherheitsrelevanten Kräfte vernetzt und die Erkenntnisse für alle Bundesländer nutzbar gemacht werden sollten. Für ihn sei die Bedrohungslage so, „dass die Grenzen zwischen Verfassungsschutz und Polizei keine Rolle mehr spielen dürfen“.
(Azadi/ND, 23.8.2004)
Antiterror-Kampf im rechtsfreien Raum
Das im März 2001 gegründete und aus Bundesmitteln finanzierte Berliner Institut für Menschenrechte stellt in seiner zweiten Studie unter dem Titel „Internationale Terrorismusbekämpfung und Menschenrechte“ fest, dass der so genannte Antiterror-Krieg bisher weitgehend im „rechtsfreien Raum“ stattgefunden hat. Die Auslieferung von Gefangenen an Länder, in denen wie in den USA die Todesstrafe angewandt oder gefoltert werden würde, müsse klar untersagt sein. Außerdem solle der Bundestag über eventuelle Menschenrechtsverletzungen durch deutsche Militärs unterrichtet werden. Der Direktor des Instituts, Heiner Bielefeldt, betonte, dass jede Art von Folter kategorisch abzulehnen sei. Viele Regierungen nutzten die Antiterror-Kampagnen dafür aus, die Arbeit von Menschenrechtlern zu diffamieren und diese mundtot zu machen. Er kritisierte in diesem Zusammenhang die USA scharf. Dort gebe es ein „Outsourcing von Verhörpraktiken an Private“ und ein „Klima der Verachtung des Rechts“. Das Institut informiert über die Lage der Menschenrechte im In- und Ausland.
(Azadi/jw, 26.8.2004)