AZADI infodienst nr. 22–23
september oktober 2004


Asylanerkennung widerrufen

Wegen Unterstützung einer Terrororganisation und weil er eine Gefahr für die Sicherheit Deutschlands darstelle, hat das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge die Asylanerkennung eines Ägypters widerrufen, was vom Verwaltungsgericht Koblenz bestätigt worden ist. Nach Auffassung des Gerichts habe der Mann terroristische Organisationen mit finanziellen Spenden in erheblichem Maße unterstützt. Im Zusammenhang mit einem Verfahren vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf gegen mutmaßliche Mitglieder der Organisation Al Tawhid sei der Ägypter im Jahre 2002 in U-Haft genommen worden und ihm daraufhin die Anerkennung widerrufen worden.
Aktenzeichen: 5 K 2125/03

(Azadi/FR, 4.9.2004)

Migrantenkinder: Abschiebung auf Sonderschulen

2002 besuchten 44 724 Kinder und Jugendliche ausländischer Herkunft eine Sonderschule für Lernbehinderte. Im Vergleich zu ihren Mitschülern werden sie dorthin etwa doppelt so oft überwiesen. Das größte Risiko, in eine solche Schule abgeschoben zu werden, haben Migrantenkinder in Baden-Württemberg. Dies geht aus einer Studie hervor, die von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft in Auftrag gegeben wurde. Für die GEW-Vorsitzende Eva-Maria Stange besteht der Skandal darin, „dass es nach wie vor im deutschen Schulsystem möglich und üblich ist, Kinder auf eine Sonderschule zu überstellen, ohne dass erkennbare psychische oder organisch bedingte Beeinträchtigungen vorliegen“. Letztlich würde aus sozialen Gründen auf diese Schulen abgeschoben, deren Abschaffung sie fordert.

(Azadi/ND, 10.9.2004)

40 Millionen Menschen auf der Flucht
Pro Asyl: Wettlauf der Restriktionen

Laut Angaben des UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR befinden sich weltweit mehr als 40 Millionen Menschen auf der Flucht, wobei mehr als die Hälfte davon so genannte Binnenflüchtlinge sind. Nach Schätzungen des US Committee for Refugees leben rund 7,35 Millionen Flüchtlinge bereits länger als zehn Jahre in provisorischen Lagern ohne eine dauerhafte Perspektive. „Je länger ein Konflikt anhält, umso geringer das öffentliche Interesse am Schicksal der Flüchtlinge“, stellt UNHCR-Sprecher Andreas Kirchhof fest. Flüchtlinge, etwa somalische in Kenia, seien von der Gesellschaft des Aufnahmelandes isoliert und häufig zu reinen Objekten der Katastrophenhilfe degradiert.
Von den rund 1,1 Millionen in Deutschland lebenden Flüchtlingen, halten sich hier zwischen einer halben und anderthalb Millionen Menschen illegal und ohne jeglichen rechtlichen Schutz auf. Trotz gewisser Fortschritte im neuen deutschen Zuwanderungsgesetz herrscht nach Ansicht des Europa-Referenten von Pro Asyl, Karl Kopp, in Epa „ein Wettlauf der Restriktionen“.

(Azadi/FR, 15.9.2004)zum seitenanfang

Schily will Arbeitsverbot für Asylbewerber und Flüchtlinge

Bundesinnenminister Schily will die Arbeitsmöglichkeiten für Flüchtlinge einschränken und legte in der Kabinettsitzung Veto ein gegen eine vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegte Ausführungsverordnung zum Zuwanderungsgesetz, die eine eingeschränkte Arbeitserlaubnis für geduldete Flüchtlinge und Asylbewerber enthält. Pro Asyl warf Schily vor, die Integration von Geduldeten zu verhindern. Außerdem verschleudere der Innenminister nach Auffassung des DGB-Vorstandsmitglieds Heinz Putzhammer Steuermittel und Sozialversicherungsbeiträge. Sollte er sich durchsetzen, müssten Kliniken und Handwerksbetriebe ihre langjährigen ausländischen Mitarbeiter kündigen.

(Azadi/FR, 28.9.2004)

Probleme mit ALG II-Formularen
„Bedarfsgemeinschaft“ gibt’s auf Türkisch nicht

Rund 700 000 Empfänger des künftigen Arbeitslosengeldes II sind nichtdeutscher Herkunft. Amtliche Informationen in ihrer Sprache gibt es jedoch nicht. Viele von ihnen haben allein aus sprachlichen Gründen kein Verständnis für die Arbeitsmarktreform. Ohne Erläuterungen in ihrer Muttersprache verstehen sie nicht, was die Antragsformulare abfragen. „Das Fehlen geeigneter fremdsprachiger Materialien führt zu einem erheblichen Mehraufwand bei den Beratungsstellen und führten zu „unsinniger Mehrarbeit“, erklärt Harald Löhlein vom Paritätischen Wohlfahrtsverband. Allein die Übersetzung der Anträge würde nicht ausreichen, meint Kenan Kolat vom Türkischen Bund Berlin-Brandenburg: „Was sollen die Leute mit Begriffen wie Bedarfsgemeinschaft anfangen? Das Wort gibt es gar nicht auf türkisch.“ Auch das Büro der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung hält Informationen in den Hauptherkunftssprachen für nötig.

(Azadi/FR, 1.9.2004)

Kampagne für ältere Migrant(inn)en

Mit der am 1. Oktober Kampagne „Aufeinander zugehen – voneinander lernen“ soll auf die Situation älterer Migranten in Deutschland aufmerksam gemacht werden. Ihnen soll der Zugang zur Altenhilfe und das Leben erleichtert werden. Nach Auffassung der Berliner Sozialsenatorin Heidi Knake-Werner gebe es ein großes Defizit im Altenhilfesystem. Vor allem müsse den kulturellen Besonderheiten der älteren ausländischen Menschen Rechnung getragen werden. Die Kampagne, die von 60 namhaften Verbänden in Deutschland, Österreich und der Schweiz getragen wird, soll bis Dezember 2005 laufen. Grundlage ist das „Memorandum für eine kultursensible Altenpflege“. Es gelte, Rechts- und Chancengleichheit für alle Zuwanderer herzustellen und Diskriminierungen abzubauen.
http://www.kultursensible-altenhilfe.net

(Azadi/ND)

Begrüßen, auffangen, aufnehmen, lagern?

„Begrüßungszentren“ oder „Aufnahmeeinrichtungen“ sollen sie heißen, die zuerst vom britischen Premier Tony Blair und von Innenminister Otto Schily forciert vorgeschlagenen „Asyllager“ oder „Auffangzentren“ in Nordafrika. Ruud Lubbers, seines Zeichens UN-Hochkommissar für Flüchtlingsfragen kann sich mit dieser Idee durchaus anfreunden, wünscht sich aber eine entschärfte Sprachregelung. Der Vorsitzende des Innenausschusses im Europaparlament, Jean-Louis Bourlanges, dagegen meint, die EU könne Flüchtlinge nicht Staaten überantworten, die die Konventionen zu deren Schutz nicht unterzeichnet haben. Er halte das für grundrechtswidrig. Dennoch: Intern heißt es, Schily habe seine Kollegen Innenminister gut im Griff.
Anlässlich eines informellen Treffens der Innenminister aus Italien, Großbritannien, Frankreich und Spanien am 18. Oktober in Florenz, sprach sich vor allem Schilys spanischer und französischer Kollege gegen die Errichtung von Asyllagern in Nordafrika aus: „Wir bezweifeln ihre Nützlichkeit.“ Schätzungen zufolge halten sich bis zu zwei Millionen Menschen an der libyschen Mittelmeerküste auf, die über Sizilien weiter in den Norden wollen. Italien befürwortet den Vorschlag Schilys, weil es sich wegen der Probleme lange Zeit von der EU allein gelassen gefühlt habe.

(Azadi/FR, 2.,19.10.2004)

Hessen: Asylbewerber wohnungslos gemacht

Wer kein langfristig gesichertes Aufenthaltsrecht hat, darf in Hessen nicht mehr als Wohnungssuchender registriert werden. Das schreibt ein im August ergänzter und verschärfter Erlass der Landesregierung vor. Danach darf ihnen auch kein Wohnberechtigungsschein für eine Sozialwohnung ausgehändigt werden. Den Mitarbeitern der Wohnungsämter ist es zudem untersagt, Menschen mit Aufenthaltsbewilligung oder Aufenthaltsbefugnis (Aufenthaltsgenehmigungen, die schnell entzogen werden können) eine Wohnung zu vermitteln. Nach Auffassung der Grünen im Rat der Stadt Frankfurt/M. werde hierdurch eine bestimmte Gruppe von Wohnungssuchenden diskriminiert und fordern die Nichtanwendung des Erlasses.

(Azadi/FR, 5.10.2004) zum seitenanfang

10 Jahre The VOICE
Residenzpflicht rassistisches Sondergesetz

the voice forum

Anlässlich des 10-jährigen Bestehens der Flüchtlingsorganisation The VOICE sprach das Neue Deutschland (ND) mit Osaren Igbinoba, einem der Mitbegründer und Sprecher des Netzwerkes. Als großes Hindernis für die Arbeit der Organisation bezeichnet er das Gesetz zur Residenzpflicht, das „jegliche politische Arbeit von Flüchtlingen“ bedrohe und bei vielen Flüchtlingen Angst auslöse, sich überhaupt politisch zu organisieren. Für ihn ist „die Residenzpflicht ein rassistisches Sondergesetz und einmalig in Europa“. Politisch sei sie „eine Waffe, um zu kriminalisieren“. Sechs Aktivisten von The VOICE stünden wegen Verstoßes gegen dieses Gesetz vor Gericht, für sie ein Akt des zivilen Ungehorsams Sie seien bereit, „für diesen Kampf ins Gefängnis zu gehen“. Die Anwälte erwägen, einen der Fälle vor den Internationalen Gerichtshof für Menschenrechte zu bringen.
Zum zehnjährigen Bestehen organisierte The VOICE einen dreitägigen Kongress über Möglichkeiten und Grenzen der Selbstorganisation und Vernetzung von Flüchtlingen und Migranten.

(Azadi/ND, 15.10.2004)

Asylwiderruf

In Deutschland lebenden irakischen und afghanischen Flüchtlingen droht eine Aberkennung ihres Asylstatus. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge am 15. Oktober mitteilte, erarbeitet die Behörde zur Zeit mehrere tausend so genannter Widerrufsverfahren und begründet diese Maßnahme mit dem Sturz der früheren Machthaber in den genannten Ländern.

(Azadi/FR, 16.10.2004)

Zwangsheirat als Straftatbestand geplant

Laut einer Studie des Familienministeriums hatte ein Viertel befragter türkischer Frauen ihren Ehemann vor der Heirat nicht kennengelernt. Bei jeder zweiten Frau war der Partner von den Verwandten ausgewählt worden und in 17 Prozent dieser Fälle fühlten sich die Frauen zu der Ehe gezwungen. Allein in Berlin waren im Jahre 2002 in 230 Fällen eine Zwangsverheiratung aktenkundig geworden. „Das Ausmaß des Problems können wir jedoch seriös nicht benennen,“ erklärt die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Marie-Luise Beck. Es existiere ein großes Dunkelfeld. Häufig würden erzwungene Heiraten mit Cousins als Eintrittskarte nach Deutschland dienen. SPD und Grüne beabsichtigen, in einem Gesetzentwurf gegen den Menschenhandel auch die Bestrafung von Zwangsehen aufzunehmen. Wer demnach andere „mit Gewalt und der Abdrohung eines empfindlichen Übels“ zu einer Heirat zwingt, soll mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden und den Straftatbestand der schweren Nötigung erfüllen.

(Azadi/FR, 16.10.2004)

Urteil mit gefährlichem Signal

Das Landgericht in Frankfurt am Main verurteilte heute drei BGS-Beamte zu neun Monaten Haft auf Bewährung. Es befand die Angeklagten für schuldig, einen Asylbewerber erstickt zu haben. Dazu erklärt Petra Pau, Mitglied im Bundestags-Innenausschuss:
Das milde Urteil birgt ein gefährliches Signal. Es spricht von Körperverletzung mit Todesfolge in einem minderschweren Fall. Auch wenn das Juristen-Deutsch ist, so endete der „minderschwere Fall“ im Jahre 1999 für den betroffenen Sudanesen dennoch tödlich. Ebenso wenig nachvollziehbar ist, wieso das Gericht die verantwortlichen Vorgesetzen des BGS scharf kritisiert, das aber folgenlos blieb. Die unmenschliche Abschiebepraxis ist seit Jahren ein Thema und der Tod von Aamir A. war kein unseliger Ausrutscher.

(Azadi/Newsletter Petra Pau, 18.10.2004)

Abu Ghoreib lässt grüßen
Pro Asyl: Konsequenzen ziehen

Solange klammheimlich organisierte nächtliche Charterflüge unter Ausschluss der Öffentlichkeit zur deutschen Abschiebungspraxis gehörten, seien keine Konsequenzen aus der tödlichen Abschiebung des Sudanesen Aamir Ageeb gezogen, erklärte Pro Asyl zu der Empörung aus dem Bundesinnenministerium. Dessen Sprecher reagierte empört auf den Vergleich von Richter Heinrich Gehrke, der in dem Verfahren gegen die an der Abschiebung beteiligten BGS-Beamten die unmenschliche und lebensgefährliche Fesselung des Sudanesen mit der Bemerkung „Abu Ghoreib lässt grüßen“ kommentierte.

(Azadi/ND, 20.10.2004)

Finanzämter fordern hohe Steuernachzahlungen
100 000 ehemalige türkische „Gastarbeiter“ betroffen

Bürger/innen mit Hauptwohnsitz in Deutschland müssen alle Einkommen, egal wo diese erwirtschaftet wurden, hier versteuern. Die Finanzämter fordern nun hohe Steuernachzahlungen von in Deutschland lebenden Türken, die offenbar von der Türkischen Zentralbank hinters Licht geführt wurden. „Zu uns in die Beratung kommen vor allem ältere türkische Einwanderer der ersten Generation, die jetzt Steuern nachzahlen sollen“, berichtet Asim Güllüoglu von der Türkischen Gemeinde Berlin. 1976 warb die staatliche Türkische Zentralbank um im Ausland lebende Türken mit hohen Zinsen auf Devisenkonten, die vor wenigen Jahren noch um 10 Prozent gelegen hatten. Die Bank versprach den Anlegern weitestgehende Steuerfreiheit. Viele Zuwanderer legten ihr Erspartes so in der alten Heimat an. Dass sie in Deutschland auf die Zinsen auch Steuern zu zahlen haben, verschwieg das Geldinstitut. Bis zu 100000 ehemalige Gastarbeiter mit einem Gesamtguthaben von 14 Milliarden Dollar sollen betroffen sein. Die Steuerbehörden, die vor fünf Jahren auf diese Geldanlagen aufmerksam wurden, erheben Nachforderungen von nicht gezahlten Steuern gleich für 10 Jahre. Weiter drohen Strafzinsen und eine höhere Steuerklasse durch die erstmalig berechneten Zinseinnahmen. „Manche haben das Geld längst ausgegeben und sehen nur den Ausweg, in die Türkei auszuwandern,“ sagt Erkam Türkel von „Radio MultiKulti“ in Berlin.

(Azadi/ND, 21.10.2004)

Jürgen Miksch neuer Pro Asyl-Vorsitzender

pro asyl

Der Soziologe und Theologe Jürgen Miksch wurde zum neuen Vorsitzenden der seit 1986 bestehenden bundesweiten Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge, Pro Asyl, gewählt, deren Förderverein über knapp 13 000 Mitglieder verfügt. Als Arbeitsschwerpunkt für die nächsten Monate kündigte er eine Kampagne für eine Bleiberechtsregelung für langjährig Geduldete an sowie eine Auseinandersetzung um die geplante Errichtung von Asyllagern in Nordafrika. Diesen Plan Schilys nannte er den „größten Angriff auf das Asylrecht seit der Grundgesetzänderung 1993“.
Pro Asyl hat einen Jahresetat von etwa zwei Millionen Euro, was die Unabhängigkeit der Organisation gewährleiste. 250 Flüchtlinge sind im Jahre 2003 in Gerichtsverfahren unterstützt worden.

(Azadi/ND, 14.9.2004)

 

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