Sitz im Integrationsausschuss von Friedrichshafen bleibt leer:
Kurden ohne konsularische Vertretung
Ebenfalls mit Datum vom 21. Oktober 2004 erhielt der Vertreter der Deutsch-Kurdischen Gesellschaft in Friedrichshafen/Baden-Württemberg, Ismet Basbaydar, einen Brief des Bürgermeisteramtes. Darin wird ihm mitgeteilt, dass der Sozialausschuss der Stadt am Vortag mehrheitlich beschlossen habe, dass den Vertretern der Deutsch-Kurdischen Gesellschaft e.V. für die nächsten zwei Jahre kein Sitz mehr im Integrationsausschuss zugesprochen werden könne. Begründet wird die Entscheidung damit, dass sich „für die Legislaturperiode des Integrationsausschusses (2 Jahre), nur Migrationsgemeinschaften, die eine eigene konsularische Vertretung in Deutschland haben, um einen Sitz im Integrationsausschuss bewerben können.“ Und weil es „keine kurdische konsularische Vertretung in Deutschland gibt“, könne den Vertretern der Deutsch-Kurdischen Gesellschaft auch „kein Sitz […] zugesprochen werden.“ Bürgermeisterin Margarita Kaufmann bittet „um Verständnis“, bedankt sich „sehr herzlich“ für das „Interesse an einer Mitarbeit“ und wünscht sich „eine gute Zusammenarbeit.“
In der vorhergehenden Legislaturperiode war Vertretern des kurdischen und türkischen Vereins noch zugestanden worden, jeweils einen Sitz in diesem Ausschuss in Anspruch zu nehmen.
(Azadi, Oktober 2004)
Was war noch mal Artikel 10 Grundgesetz?
24441 Geheimnisverletzungen
Im Jahre 2003 wurden 24 441 Telefonüberwachungen amtlich angeordnet. Polizei, Staatsanwaltschaften und Geheimdienste machen hiervon immer öfter Gebrauch. Die bayerische Landesregierung plant gar eine „präventive“ Telefonüberwachung. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz warnt hingegen erneut vor dieser „bedrohlichen Tendenz“ und fordert eine Einschränkung der Lauschangriffe: „Man hat schon den Eindruck, dass das Abhören von Telefonen nicht als Ultima Ratio, sondern als Standard-Ermittlungsmethode eingesetzt wird.“ Nach heftigen Protesten hat Bundesjustizministerin Brigitte Zypries nun das Telefonabhören so genannter Berufsgeheimnisträgern wie Rechtsanwälten oder Abgeordneten als grundsätzlich unzulässig erklärt.
(Azadi/ND, 10.9.2004)
Wohnungsrenovierung
„Die Trennung von Gefahrenabwehr und Strafverfolgung in hochsensiblen Ermittlungsbereichen geht an den praktischen Erfordernissen vorbei“, heißt es in einem zwischen SPD-Bundestagsfraktion und Bundesinnenminister Otto Schily abgestimmten und am 10. September mit den Grünen diskutierten „non-paper“. Das Ziel dieses Papiers sollen weitreichende Grundgesetzänderungen zur Stabilisierung des Sicherheitsgefüges in Deutschland sein. Durch Änderung des Grundgesetzartikels 74 soll dem Bundeskriminalamt (BKA) verdachtsunabhängige Ermittlungen zur Gefahrenabwehr ermöglicht werden – bisher Sache der Geheimdienste und der Landeskriminalämter. Ähnliches ist zudem für die bundesweite Rasterfahndung geplant. Die beabsichtigten Einschnitte ins Grundgesetz bezeichnete der Innenexperte der SPD-Fraktion, Dieter Wiefelspütz, als „Türöffner, um das Zimmer neu streichen und möblieren zu können“. Als ein weiteres Ziel nennt das Papier, dass mit einer Zentralisierung auch die „Erwartungen ausländischer Partnerdienste erfüllt werden“. Hans-Christian Ströbele, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Bündnisgrünen im Bundestag meint: „Wir wollen das nicht.“ (Nun, warten wirs ab; Anm.)
(Azadi/FR, 11.,13.9.2004)
Kritik an Schily aus Ägypten
Die ägyptische Zeitung „Al-Ahram“ kritisierte Schilys Äußerungen zum islamistischen Terror und zum israelischen Sperrzaun. Schily sei ein „radikaler Ideologe“, der Islamisten und gelegentlich auch „Muslime und den Islam als Ganzes“ verdamme. Es müsse gefragt werden, ob er lediglich seine persönliche Meinung vertrete oder ob er Teil eines „Rollenspiels“ der BRD-Regierung sei: Kanzler Schröder und Außenminister Fischer setzen sich für einen gerechten Frieden in Nahost ein und Schily vertrete die Interessen Israels.
(Azadi/ND, 21.9.2004)
Studie zu Gewalt gegen Frauen
Jede vierte Frau wird im Laufe ihres Lebens mindestens einmal von ihrem Mann oder Partner angegriffen oder misshandelt. 58 Prozent der Frauen berichteten über sexuelle Belästigung, 42 Prozent über psychische Gewalt wie Demütigung, Ausgrenzung oder Verleumdung bis hin zum Psychoterror. Die Hälfte aller Frauen erlitt Verletzungen, 55 Prozent durch körperliche und 44 Prozent durch sexuelle Gewalt. Lebenspartner fügten den Frauen die schwersten Verletzungen zu. Zusätzlich befragt wurden 250 türkische und 250 osteuropäische Migrantinnen, die laut eigenen Angaben noch häufiger als deutsche Frauen Gewalt ausgesetzt sind. Jede zweite Befragte türkischer Herkunft gab an, seit ihrem sechzehnten Lebensjahr körperliche und sexuelle Gewalt erlebt zu haben. Dies sind die Ergebnisse der ersten repräsentativen Untersuchung über Gewalterfahrungen von Frauen, die das Bundesfamilienministerium in Auftrag gegeben hatte. Rund 10000 Frauen zwischen 16 und 85 Jahren sind hierfür befragt worden. Ministerin Renate Schmidt kündigte eine bundesweit einheitliche Hotline für Gewaltopfer an. Dieser Notruf soll rund um die Uhr erreichbar sein.
(Azadi/ND, 22.9.2004)
Zum Abschuss freigegeben
Das jüngste „Anti-Terror-Gesetz“ aus dem Innenhause Schily wurde am 24. September im Bundestag verabschiedet. Künftig also können laut Luftsicherheitsgesetz entführte und als Waffe eingesetzte Flugzeuge auf Anordnung des Bundesverteidigungsministers abgeschossen werden. Das Gesetz beinhaltet zahlreiche Verschärfungen der Sicherheitsvorschriften.
(Azadi/ND, 25.9.2004)
Europäischer Haftbefehl:
Angriff auf Rechtsstaatlichkeit
Über die Bedeutung des „Europäischen Haftbefehls“ referierten im Berliner Haus der Demokratie die Anwältin Petra Schlagenhauf und ihr Kollege Wolfgang Bendler. Dessen Einführung könnte nicht nur mit Bestimmungen der UNO-Menschenrechtskonventionen kollidieren, sondern auch das Recht auf politisches Asyl unterminieren. Künftig sei im Epäischen Rechtsraum die Kategorie des „politischen Delikts“ kein Hemmnis mehr für Auslieferungen. Juristen verweisen jedoch immer noch auf das Beispiel Spanien. So habe ein französisches Gericht eine von der spanischen Justiz geforderte Auslieferung eines Basken abgelehnt. Die Behörden hätten nicht zusichern können, dass dem Auslieferungsbegehren zugrunde liegende belastende Aussagen durch Folter erpresst worden sind. Mit derartigen Urteilen wird in Zukunft nicht zu rechnen sein, weil eine Prüfung der Auslieferungsgründe nicht mehr vorgesehen sind. Damit wird die Haltung des spanischen Staates, dass die baskische Unabhängigkeitsbewegung terroristisch sei, von allen EU-Regierungen übernommen. Ähnlich schwere Zeiten könnten auch für türkische Oppositionelle und kurdische Aktivisten außerhalb der türkischen Grenzen anbrechen. Eine juristische Kooperation mit der Türkei auf juristischer Ebene sei bereits angelaufen. So habe die niederländische Regierung im Falle der Kurdin Nuriye Kesbir abgelehnt, ihr Asyl zu gewähren, obwohl sich das Mitglied des Exekutivrates des KONGRA-GEL für eine friedliche Lösung des Kurdistan-Konfliktes eingesetzt habe.
Weitere Beispiele einer schon vor Einführung des Europäischen Haftbefehls funktionierenden Zusammenarbeit seien auch der Fall von Gabriele Kanze, die wegen angeblicher Unterstützung der ETA von der Schweiz an Spanien ausgeliefert wurde oder der von Paolo Elkoro, dessen Auslieferung von Deutschland nach Spanien Anfang 2004 erfolgt war. Allen Fällen gemeinsam sei, dass die Vorwürfe unberücksichtigt geblieben sind, dass Aussagen nur unter Folter zu Stande gekommen seien.
(Azadi/ND, 27.9.2004)
Nuriye Kesbir:
Entscheidung am 6. November

Der Oberste Gerichtshof der Niederlande als letzte juristische Instanz wird den Fall der kurdischen Politikerin Nuriye Kesbir am 6. November verhandeln. Es geht um die Entscheidung, ob eine Auslieferung der Kurdin an die Türkei erfolgen wird. Bei dem Prozess soll die Frage geklärt werden, ob die Sicherheitsgarantien, die die Türkei gegeben hat, ausreichen oder nicht. Aufgrund der Gesetzeslage muss die Entscheidung innerhalb von zwei Wochen gefällt werden. Die Anwältinnen und Anwälte von Kesbir haben eine umfangreiche Verteidigungsschrift mit Beispielen von Personen, die an die Türkei ausgeliefert und dort gefoltert worden sind. Außerdem enthält sie Lageberichte zur Türkei von Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International, der Vereinten Nationen oder des europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. Die Anwälte beziehen sich auf internationale Abkommen über Menschenrechte und befürchten, dass diese durch eine mögliche Auslieferungentscheidung gefährdet sind. Außerdem weisen die Anwälte darauf hin, dass ein derartiges Urteil dem niederländischen Recht widersprechen würde.
(Azadi/Dengê Mezopotamiya/ISKU, 2.11.2004)
Aufenthalt auch bei Eltern mit Sozialhilfe möglich
Jungen Ausländern darf eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung nicht verweigert werden, nur weil ihre Eltern Sozialhilfe beziehen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 28. September im Fall eines Iraners aus Niedersachsen entschieden. Der Bezug von Sozialhilfe durch Angehörige sei zwar mit Blick auf die Sozialsysteme ein gesetzlicher Verweigerungsgrund. Er gelte aber nicht für erwachsene Kinder mit eigenem Aufenthaltsstatus, so die Richter. Der Iraner argumentierte, dass junge Ausländer aus Sozialhilfe-Haushalten nur dann eine Chance auf eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis hätten, wenn sie Großverdiener seien oder die Eltern sterben. Das Gericht folgte der Argumentation und verwies den Fall zurück an das Verwaltungsgericht Hannover. Das muss klären, ob der Iraner weitere Voraussetzungen erfüllt, um dauerhaft in Deutschland bleiben zu können.
Az.: BVerwG 1C 10.03
(Azadi/FR, 29.9.2004)
Richtervereinigungen:
Politisches Weisungsrecht abschaffen!
Die Neue Richtervereinigung und der Deutsche Richterbund fordern die völlige Abschaffung des politischen Weisungsrechts gegenüber Staatsanwälten.
In der Auseinandersetzung um die politische Abhängigkeit von Staatsanwälten, plädiert Generalbundesanwalt Kay Nehm zwar nicht für die Streichung des politischen Weisungsrechts, aber für mehr Transparenz, z.B. durch Anordnungen in Schriftform. Auch müssten alle politische Weisungen in den Gerichtsakten dokumentiert werden. Staatsanwälte unterliegen sowohl einem internen Weisungsrecht der Behördenleiter als auch einem externen durch die Justizminister. Häufiger soll es „Vorschläge und Bitten“ seitens der Politik an die Ermittler geben.
Kay Nehm ist als Bundesankläger politischer Beamter und an die Weisungen des Bundesjustizministeriums gebunden.
(Azadi/FR, 30.9.2004)
Zentral gebündelte Datensammlung
Ohne Aussprache hat der Bundesrat am 15. Oktober dem von Niedersachsen vorgelegten Gesetzentwurf zur Schaffung einer zentralen Datei im „Kampf gegen den islamischen Terrorismus“ zugestimmt. Diese Datei, eingerichtet beim Bundesverfassungsschutz, soll Informationen dieser Behörde, der Landesämter für Verfassungsschutz, des Bundes- und Zollkriminalamtes, des Bundesnachrichtendienstes sowie des Militärischen Abschirmdienstes bündeln.
(Azadi/ND, 16.10.2004)
Wieder Panzer gegen Kurd(inn)en?
Leyla Zana: Reformen in der Türkei lediglich kosmetisch
Als einen Skandal bezeichneten die PDS-Abgeordneten im Europaparlament Feleknas Uca, Sahra Wagenknecht und Tobias Pflüger die angekündigte Lieferung deutscher Kampfpanzer in die Türkei: „Diese Panzer werden wieder gegen Kurdinnen und Kurden eingesetzt werden, ob in der Türkei selbst oder in Nordirak.“ Dies müsse als Freifahrtschein für deutsche Rüstungsexporte gewertet werden. Tobias Pflüger betont, dass es Rotgrün beim Beitritt der Türkei „primär um geopolitische Interessen“ gehe und laut Sahra Wagenknecht sei es erstaunlich, „mit welcher Energie Rotgrün die Dinge vorantreibt.“ Die Abgeordneten rufen zum Widerstand gegen diese Politik auf. Auch die kurdische Politiker Leyla Zana, die am 14. Oktober im Epaparlament den ihr 1995 verliehenen Sacharow-Preis entgegennahm, hat in ihrer Ansprache die demokratische Lösung der Kurdenfrage gefordert und nannte die von der EU gelobten Reformen „kosmetisch“.

Leyla Zana mit EU-Solana
Folter doch systematisch
Dass die Menschenrechtslage in der Türkei keineswegs zum Besten steht, belegt der jüngste Bericht des IHD-Ortsverbandes der Kurden-Metropole Diyarbakir. So seien im Monat September 446 Fälle von Menschenrechtsverletzungen in der kurdischen Region zu verzeichnen gewesen. Von 155 Festgenommenen berichteten 55 über Folterungen im Polizeigewahrsam. Gegen 34 Personen sind nach Angaben des Menschenrechtsvereins wegen „Gesinnungsvergehen“ Ermittlungen eingeleitet worden. Im Gegensatz zu den Äußerungen von Leyla Zana in ihrer Ansprache vor dem Europaparlament, Folter werde in der Türkei nicht mehr systematisch angewandt, kommt der IHD-Ortsvorsitzende Selahattin Demirtas zu einer anderen Einschätzung. Dies schrieb er in einem offenen Brief an Ministerpräsident Tayyip Erdogan. In den ersten sechs Monaten dieses Jahre seien vom IHD 692 Folterfälle registriert worden. „Diese Zahl schließt nicht jene Folteropfer ein, die es vorziehen, zu schweigen, um ihr Trauma zu überwinden, oder weil sie fürchten, bei einer erneuten Festnahme noch härterer Folter unterworfen zu werden“, so Demirtas in besagtem Brief.
Soviel zur Demokratisierung der Türkei:
Ein Gericht in Istanbul hat gegen die langjährige Vorsitzende der Istanbuler Sektion des Menschenrechtsvereins IHD Haftbefehl erlassen, weil sie sich 2002 auf einer Konferenz in Köln kritisch zur Rolle des türkischen Militärs in Politik und Gesellschaft und zu Folterpraktiken in ihrem Land geäußert hatte. Wegen „Beleidigung des moralischen Charakters der türkischen Streitkräfte“ droht ihr eine Haftstrafe zwischen sechs Monaten und einem Jahr. Trotz der jüngst verabschiedeten Strafrechtsreform: „Beleidigung der Streitkräfte“ bleibt Straftatbestand. Weil sie in zwei Fällen Opfer ungesetzlicher Strafverfahren geworden war, hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Anfang des Jahres 2002 der Rechtsanwältin 13 700 Euro Schadensersatz zugesprochen, zu zahlen von der türkischen Republik. Dabei war es einmal um kritische Äußerung Keskins zur Kurdenfrage gegangen, ein anderen Mal darum, dass sie in einem Interview mehrfach das Wort „Kurdistan“ gebraucht hatte. Die Anwaltskammer entzog der Bürgerrechtlerin Ende 2002 für ein Jahr die Zulassung als Anwältin.
(Azadi/ND/FR 15.,16.10.2004)
EU-weite Ausweisungen per Liste
Fünf Innenminister aus Frankreich, Spanien, Italien, Großbritannien und Deutschland einigten sich auf einem informellen Treffen am 18. Oktober 2004 in Florenz darauf, bis 2006 EU-Reisepässe mit digitalem Fingerabdruck einzuführen. Außerdem soll es eine Liste konkreter Fälle geben, aufgrund derer Personen, die verdächtigt werden, mit terroristischen Organisationen in Verbindung zu stehen, aus der EU ausgewiesen werden können. Die Regeln für diese Auweisungen sollen nach Grundsätzen aufgestellt werden, auf die sich alle EU-Länder einigen können.
(Azadi/FR, 19.10.2004)
Stiftung will Staatsanwaltschaften kontrollieren
Die neue, von prominenten Juristen unterstützte Stiftung „Pro Justitia“ will künftig die Ermittlungen deutscher Staatsanwaltschaften kontrollieren. Dabei soll das Augenmerk besonders auf der Verletzung von Grundrechten in Ermittlungsverfahren liegen. Das erklärte Alexander Keller, Vorstandsvorsitzender der Stiftung. Im deren Beirat sitzen u. a. der ehemalige Bundesverfassungsrichter Gottfried Mahrenholz oder Ex-Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, die die Stellung von Beschuldigten in Ermittlungsverfahren gestärkt sehen möchte. Initiator und Geldgeber der Stiftung ist Dietmar Hopp, Mitbegründer des Software-Unternehmens SAP.
(Azadi/ND, 22.10.2004)