AZADI infodienst nr. 22–23
september oktober 2004


AZADI unterstützt Kurdinnen und Kurden im Gefängnis, vor Gericht
und bei Ermittlungsverfahren. Wofür wir Ihre/Eure Spenden u.a. verwenden,
soll nachfolgend eine Auswahl von Fällen zeigen:

Im Falle des ehemaligen §129-Gefangenen Ali S. hat das zuständige Landeseinwohneramt nach dessen Haftentlassung Anfang September 2004 die Ausweisung verfügt und ihm entsprechend keinen Reisepass ausgestellt. Gegen diese behördliche Maßnahme hat sein Verteidiger Klage erhoben. An den hierfür entstandenen Anwaltskosten (685,68 Euro) hat sich AZADI mit einem Betrag von 343,– Euro beteiligt.

Weil Frau T. im Jahre 2001 an der Identitätskampagne teilgenommen hatte, wurde ihr die beantragte Einbürgerung verweigert. Hiergegen hat ihr Anwalt Klage erhoben (das Gericht legte den ungewöhnlich hohen Streitwert von 10000,– Euro fest) und eine Vorschussleistung von 486,– Euro beantragt, wovon AZADI 250,– Euro gezahlt hat.

Aufgrund ihrer politischen Betätigung, hat die zuständige Behörde den Eheleuten A. eine Einbürgerung verweigert, wogegen Klage erhoben worden ist mit dem Ergebnis, dass die Ehefrau eingebürgert werden muss, nicht jedoch ihre Ehemann wegen angeblicher PKK-Nähe. Von den Kosten des Klageverfahrens (431,50 Euro) hat AZADI 216,– Euro übernommen.

AZADI hat die Kosten der Verlängerung der Hürriyet-Abonnements für die §129-Gefangenen Ali Z. und Hasan A. übernommen mit insgesamt einem Betrag von 142,– Euro.

Für Bemühungen, im Falle der seit Monaten von Abschiebung bedrohten Familie Bekirogullari eine Lösung zu erreichen, hat deren Anwalt Gebühren in Höhe von 308,21 Euro in Rechnung gestellt, an denen sich AZADI bisher mit einem Betrag von 154,– Euro beteiligt hat.
Sabahattin Bekirogullari wurde im März ds. Jahres nach Verbüßung der Halbstrafe (wg. Beteiligung an der Besetzung des kenianischen Reisebüros 1999 aus Protest gegen die Verschleppung von Abdullah Öcalan) in die Türkei abgeschoben.

Wegen zwei Ermittlungsverfahren gegen Ramazan S. hinsichtlich des Zuwiderhandelns gegen das vereinsrechtliche Betätigungsverbot waren Anwaltsgebühren in Höhe von insgesamt 453,39 Euro entstanden. AZADI hat hiervon 227,– Euro übernommen.
Für die Prüfung einer Revision in einem weiteren Verfahren, hat sich AZADI an der Kostenrechnung in Höhe von 420,50 Euro mit einem Betrag von 210,– Euro beteiligt.

 

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